Autofahrer, die beschließen, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, obwohl sie im Vorfeld Alkohol getrunken haben, treiben das Unfallrisiko unweigerlich in die Höhe. Schließlich sorgt der Alkoholkonsum dafür, dass sowohl das Seh- als auch das Hörvermögen beeinträchtigt ist und Entfernungen schlichtweg nicht mehr richtig eingeschätzt werden können. Kein Wunder also, dass alkoholisierte Fahrer mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen müssen.
Doch wie verhält sich das Ganze, wenn der Beifahrer zwar betrunken, der Fahrer allerdings nüchtern ist? Schließlich ist es eine weit verbreitete Annahme, dass Personen, die etwas zu tief ins Glas geschaut haben, während einer Autofahrt nicht vorne sitzen sollten. Aber bedeutet dies automatisch, dass sich ein betrunkener Beifahrer strafbar macht? Im Ratgeber erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis
Betrunkener Beifahrer: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Beifahrer müssen sich nicht an die in Deutschland geltende Promillegrenze von 0,5 halten. Sobald sie die Fahrt allerdings aktiv beeinflussen, indem sie dem Fahrer beispielsweise ins Lenkrad greifen und es daraufhin zum Unfall kommt, können auch Beifahrer strafrechtlich belangt werden.
Wer als Begleitperson beim Führerschein mit 17 fungiert, muss sich wiederum auch als Beifahrer an die Alkoholgrenze von 0,5 halten. Ansonsten drohen die gleichen Sanktionen, die bei Alkohol am Steuer als Fahrer fällig geworden wären.
Beim Führerschein ab 17 mit einem betrunkenen Beifahrer unterwegs zu sein, hat die gleichen Auswirkungen, als wäre gar keine Begleitperson dabei gewesen. In dem Fall würden ein Bußgeld von 70 Euro, ein Punkt in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Video zum betrunkenen Beifahrer: Das sollten Sie wissen!
Betrunken als Beifahrer: Kommt eine Strafe auf Sie zu?
Grundsätzlich muss ein betrunkener Beifahrer keine Strafe befürchten. Schließlich steuert nicht er das Kfz durch den Verkehr, weshalb er sich auch nicht an die in Deutschland geltende Promillegrenze von 0,5 Promille halten muss. Dementsprechend ist es zwar nicht verboten, als betrunkener Beifahrer vorne zu sitzen, empfehlenswert ist es allerdings auch nicht.
Je nachdem, in welchem Zustand sich der alkoholisierte Beifahrer befindet, könnte sein Verhalten einen Verkehrsunfall begünstigen. Ist ihm beispielsweise die Feierei zu Kopf gestiegen, er zappelt also nonstop hin und her und greift dem Fahrer dabei sogar ins Lenkrad, kann es schnell zum Unfall kommen. In diesem Fall können sehr wohl strafrechtliche Konsequenzen auf den betroffenen Beifahrer zukommen, da er die Autofahrt aktiv beeinflusst hat.
Vorsicht als betrunkener Beifahrer beim Führerschein ab 17!
Bereits im Jahr 2011 wurde das Modell „Begleitetes Fahren“ in ganz Deutschland eingeführt. Wie der Name schon sagt, ist es Fahranfängern hierbei erlaubt, bereits mit 17 Jahren einen Pkw im Straßenverkehr zu steuern – allerdings in Begleitung einer vorher festgesetzten Person, die ihnen beratend zur Seite stehen soll.
Diese muss diverse Voraussetzungen erfüllen, die in § 48a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten sind. Dazu zählt beispielsweise ein Mindestalter von 30 Jahren.
Außerdem darf die betroffene Person nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg haben. Weiterhin schließt es der Gesetzgeber aus, dass ein betrunkener Beifahrer als Begleitperson beim Führerschein ab 17 fungiert. In § 48a Absatz 6 FeV heißt es dazu:
Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung […] nicht begleiten, wenn sie […] 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt […]“
Wichtig: Möchten Sie als Begleitperson beim Führerschein ab 17 agieren, müssen Sie sich – auch als Beifahrer! – an eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille halten. Verstoßen Sie dagegen, drohen Ihnen die Sanktionen, die der Bußgeldkatalog bei einer Alkoholfahrt vorsieht – auch wenn Sie als betrunkener Beifahrer nicht selbst gefahren sind.