Wer sich selbst in Wohngebieten nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält und über den Asphalt brettert, als wäre er Teil eines illegalen Autorennens in der bekannten Filmreihe „The Fast and the Furious“, zieht sich schnell den Unmut der Anwohner zu. Schließlich fühlen sich diese durch den damit verbundenen Lärm belästigt und haben Angst um ihre Kinder, wenn diese auf der Straße spielen.
Unternimmt die jeweilige Stadt oder Gemeinde nichts, um gegen ein solches Fehlverhalten vorzugehen, entscheiden verärgerte Anwohner nicht selten, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, indem sie eine Blitzer-Attrappe aufstellen. In den meisten Fällen reicht es bereits aus, wenn diese so aussieht, wie eine echte Radarfalle, damit langsamer gefahren wird.
Aber ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, einen Fake-Blitzer auf dem Grundstück aufzustellen, um Raser abzuschrecken, oder machen Sie sich als Verantwortlicher strafbar? Ist es vielleicht sogar möglich, eine Radarattrappe käuflich zu erwerben? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Blitzer-Attrappe: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Steht der unechte Blitzer auf Ihrem eigenen Grundstück und funktioniert nicht wie ein echtes Exemplar, ist das Aufstellen in der Regel gestattet.
Sobald die Attrappe Einfluss auf den Straßenverkehr nimmt oder sogar eine Gefährdung herbeiführt, kann das Aufstellen als Straftat gewertet werden.
Ob es möglich ist, eine Blitzer-Attrappe zu kaufen, lesen Sie hier.
Erfüllt das Aufstellen falscher Blitzer einen Straftatbestand?
Einigen Autofahrern entlockt es lediglich ein Schmunzeln, andere werden jedoch richtig wütend, wenn sie feststellen, dass es sich nicht um einen echten Blitzer, sondern eine Attrappe handelt. Schließlich sind sie völlig grundlos in die Eisen gegangen, um nicht geblitzt zu werden.
In ihrer Wut darüber gehen manche Fahrer sogar so weit, das Aufstellen einer Radarkasten-Attrappe als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu bezeichnen. Dieser Tatbestand ist in § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Absatz 1 besagt dazu Folgendes:
Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
- Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
- Hindernisse bereitet oder
- einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Oft stehen falsche Blitzer auf einem Privatgrundstück, blenden oder blitzen nicht und sind auch nicht mit einer Einschränkung der Rechte anderer Personen verbunden.
Sie stellen dementsprechend keine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar, weshalb der genannte Paragraph hier in der Regel keine Anwendung findet. Sie machen sich also nicht strafbar, wenn Sie einen Blitzer aufstellen, der „fake“ ist. Nimmt der Blitzer-Dummy allerdings Einfluss auf den Verkehr, könnte sich dies ändern.
Führte beispielsweise das plötzliche Bremsmanöver eines Fahrers zu einem Unfall mit einem anderen Auto, weil er von einem echten Blitzer und keiner Attrappe ausging, könnte er möglicherweise Schadensersatz vom Besitzer der Blitzkasten-Attrappe beanspruchen. Dies müsste jedoch je nach den vorliegenden Umständen individuell entschieden werden.
Radar-Attrappe kaufen: Besteht diese Möglichkeit?
Es ist tatsächlich möglich, eine Blitzer-Attrappe online zu kaufen. Die Angebote diverser Anbieter liegen dabei zwischen 90 und 120 Euro. Vor dem Kauf sollten Sie jedoch in Erfahrung bringen, ob es sich dabei nicht nur um einen Scherzartikel im Miniaturformat handelt. Ansonsten würde das gute Stück schließlich seine eigentliche Funktion nicht erfüllen. Die meisten besorgten Anwohner setzen allerdings ohnehin eher darauf, ihre Blitzer-Attrappe selbst zu bauen.