Blitzer sind technische Geräte, die in Deutschland zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden. Vor allem die Einhaltung vorgeschriebener Tempolimits wird mit Hilfe von Blitzern kontrolliert. Entweder Beamte der zuständigen Polizeibehörde oder Mitarbeiter der jeweiligen Kommune können Blitzer aufstellen und sind dann auch für die Kontrolle der Geräte zuständig.
Je nach Bedarf kommen entweder stationäre Blitzer zum Einsatz, die fest an einem Platz installiert werden oder mobile Blitzer, bei denen bei gegebenem Anlass ein Wechsel des Standorts in Frage kommt. Nicht selten fragen sich betroffene Autofahrer, warum ausgerechnet an der Stelle, wo sie geblitzt wurden, ein Radargerät aufgestellt worden ist. Sind die zuständigen Behörden dazu befugt, die Blitzer nach Belieben überall hinzustellen oder gibt es beim Blitzer-Aufstellen bestimmte Richtlinien, an die sich die Beamten halten müssen?
Inhaltsverzeichnis
Blitzer aufstellen: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Je nach Bundesland gelten andere Vorgaben, in welchem Abstand zu Temposchildern Blitzer aufgestellt werden dürfen. Einen Überblick bietet diese Tabelle.
In der Regel dürfen ausschließlich die zuständigen Behörden, die Polizei oder offiziell beauftragte Privatfirmen Blitzer aufstellen.
In diesem Fall sollten Sie über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nachdenken. Dazu haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem dieser zugestellt wurde.
Video: Wo dürfen Blitzer aufgestellt werden?
Abstand zu Geschwindigkeitsschildern: Vorgaben der Bundesländer
Je nach Bundesland unterscheiden sich deutschlandweit die Vorgaben, welche eingehalten werden müssen, wenn es um Blitzer geht.
Aufstellen dürfen die Behörden Radarfallen nur, wenn ein bestimmter Abstand zwischen dem Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsangabe und dem Blitzer selbst eingehalten wird. Hintergrund ist, dass Unfälle durch plötzliches Bremsen bei zu hoher Geschwindigkeit vermieden werden sollen.
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche Richtlinien in den verschiedenen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland gelten, denn der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild kann variieren.
Bundesland | vorgeschriebener Mindestabstand |
---|---|
Baden-Württemberg | Kein Mindestabstand vorgegeben |
Bayern | 200 Meter |
Berlin | 75 Meter (vor und hinter Verkehrsschildern, die eine Änderung der Geschwindigkeit anzeigen); 150 Meter (vor und hinter einer Ortstafel) |
Brandenburg | 150 Meter |
Bremen | 150 Meter |
Hamburg | Kein Mindestabstand vorgegeben |
Hessen | 100 Meter |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 Meter bzw. 250 Meter (Autobahnen und Kraftfahrstraßen) |
Niedersachsen | 150 Meter |
Nordrhein-Westfalen | Kein Mindestabstand vorgegeben |
Rheinland-Pfalz | 100 Meter |
Saarland | 100 Meter |
Sachsen | 150 Meter |
Sachsen-Anhalt | 100 Meter |
Schleswig-Holstein | 100 Meter |
Thüringen | 200 Meter |
Wer darf überhaupt einen Starenkasten aufstellen?
Dürfen aus rechtlicher Sicht auch Privatpersonen Blitzer aufstellen? Diese Frage stellen sich besorgte Bürger mitunter, wenn es in der Nachbarschaft häufig zu Verstößen gegen die Höchstgeschwindigkeit kommt.
In diesem Fall ist es unter bestimmten Umständen zugelassen, auf Privatgrundstücken Fake-Blitzer zu errichten. Tatsächlich sind aber nicht nur die Beamten der Polizei oder des Ordnungsamtes bzw. bestimmte Mitarbeiter der Kommune dazu befugt Radargeräte einzurichten. Denn manche Kommunen engagieren mittlerweile auch Privatfirmen mit dem Aufstellen und der Kontrolle von Blitzern.
Die privaten Dienstleister übernehmen dann gegen entsprechende Bezahlung die anstehenden Arbeiten rund um die Gerätschaft. Entscheidend ist, dass die spätere Auswertung Hoheitsgebiet der zuständigen Behörden bleibt und unter deren Aufsicht erfolgt.