Blitzer: Gelten beim Aufstellen bestimmte Vorschriften?

Blitzer sind technische Geräte, die in Deutschland zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden. Vor allem die Einhaltung vorgeschriebener Tempolimits wird mit Hilfe von Blitzern kontrolliert. Entweder Beamte der zuständigen Polizeibehörde oder Mitarbeiter der jeweiligen Kommune können Blitzer aufstellen und sind dann auch für die Kontrolle der Geräte zuständig.

Wer darf überhaupt Blitzer aufstellen und wo? Hierfür gibt es laut Gesetz genaue Vorschriften.
Wer darf überhaupt Blitzer aufstellen und wo? Hierfür gibt es laut Gesetz genaue Vorschriften.

Je nach Bedarf kommen entweder stationäre Blitzer zum Einsatz, die fest an einem Platz installiert werden oder mobile Blitzer, bei denen bei gegebenem Anlass ein Wechsel des Standorts in Frage kommt. Nicht selten fragen sich betroffene Autofahrer, warum ausgerechnet an der Stelle, wo sie geblitzt wurden, ein Radargerät aufgestellt worden ist. Sind die zuständigen Behörden dazu befugt, die Blitzer nach Belieben überall hinzustellen oder gibt es beim Blitzer-Aufstellen bestimmte Richtlinien, an die sich die Beamten halten müssen?

Blitzer aufstellen: Die wichtigsten Fragen & Antworten

In welchem Abst‌and zu Temposchildern dürfen Blitzer aufgestellt werden?

Je nach Bundesland gelten andere Vorgaben, in welchem Abst‌and zu Temposchildern Blitzer aufgestellt werden dürfen. Einen Überblick bietet diese Tabelle.

Wer darf Blitzer aufstellen?

In der Regel dürfen ausschließlich die zuständigen Behörden, die Polizei oder offiziell beauftragte Privatfirmen Blitzer aufstellen.

Was können Sie tun, wenn Sie von einem vermeintlich falsch aufgestellten Blitzer abgelichtet wurden?

In diesem Fall sollten Sie über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nachdenken. Dazu haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem dieser zugestellt wurde.

Video: Wo dürfen Blitzer aufgestellt werden?

Wo Blitzer stehen dürfen, wird im Video erklärt.
Wo Blitzer stehen dürfen, wird im Video erklärt.

Abstand zu Geschwindigkeitsschildern: Vorgaben der Bundesländer

Je nach Bundesland unterscheiden sich deutschlandweit die Vorgaben, welche eingehalten werden müssen, wenn es um Blitzer geht.

Aufstellen dürfen die Behörden Radarfallen nur, wenn ein bestimmter Abstand zwischen dem Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsangabe und dem Blitzer selbst eingehalten wird. Hintergrund ist, dass Unfälle durch plötzliches Bremsen bei zu hoher Geschwindigkeit vermieden werden sollen.

Hierbei gilt jedoch, dass sich der vorgeschriebene Abstand immer nur auf das erste Schild bezieht, welches das Tempolimit einleitet. Zu Verkehrsschildern, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufheben, muss laut Gesetz kein spezieller Abstand eingehalten werden. Zu dieser Richtlinie kam das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) im Rahmen eines Beschlusses (Az 4 Ss 261/11) am 04.07.2011.

Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche Richtlinien in den verschiedenen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland gelten, denn der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild kann variieren.

Bundeslandvorge­schriebener Mindest­abstand
Baden-WürttembergKein Mindest­abstand vorgegeben
Bayern200 Meter
Berlin75 Meter (vor und hinter Verkehrs­schildern, die eine Änderung der Geschwindig­keit anzeigen);
150 Meter (vor und hinter einer Ortstafel)
Brandenburg150 Meter
Bremen150 Meter
HamburgKein Mindest­abstand vorgegeben
Hessen100 Meter
Mecklenburg-Vorpommern100 Meter bzw. 250 Meter (Autobahnen und Kraftfahr­straßen)
Niedersachsen150 Meter
Nordrhein-WestfalenKein Mindest­abstand vorgegeben
Rheinland-Pfalz100 Meter
Saarland100 Meter
Sachsen150 Meter
Sachsen-Anhalt100 Meter
Schleswig-Holstein100 Meter
Thüringen200 Meter

Wer darf überhaupt einen Starenkasten aufstellen?

Dürfen aus rechtlicher Sicht auch Privatpersonen Blitzer aufstellen? Diese Frage stellen sich besorgte Bürger mitunter, wenn es in der Nachbarschaft häufig zu Verstößen gegen die Höchstgeschwindigkeit kommt.

Nicht nur die Lärmbelästigung, sondern auch die Gefährdung von Kindern bereitet manchem Anwohner schlaflose Nächte. Trotzdem dürfen Privatpersonen laut Gesetz nicht eigenmächtig Blitzer aufstellen, es sei denn, es handelt sich um sogenannte Blitzerattrappen, die lediglich funktionsunfähige Nachbildungen von Radarfallen sind und wegen denen keine Gefahrenlage entsteht.
Blitzer: Beim Aufstellen muss ein bestimmter Abstand zu Geschwindigkeitsschildern eingehalten werden.
Blitzer: Beim Aufstellen muss ein bestimmter Abstand zu Geschwindigkeitsschildern eingehalten werden.

In diesem Fall ist es unter bestimmten Umständen zugelassen, auf Privatgrundstücken Fake-Blitzer zu errichten. Tatsächlich sind aber nicht nur die Beamten der Polizei oder des Ordnungsamtes bzw. bestimmte Mitarbeiter der Kommune dazu befugt Radargeräte einzurichten. Denn manche Kommunen engagieren mittlerweile auch Privatfirmen mit dem Aufstellen und der Kontrolle von Blitzern.

Die privaten Dienstleister übernehmen dann gegen entsprechende Bezahlung die anstehenden Arbeiten rund um die Gerätschaft. Entscheidend ist, dass die spätere Auswertung Hoheitsgebiet der zuständigen Behörden bleibt und unter deren Aufsicht erfolgt.

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