Wer es mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im deutschen Straßenverkehr nicht allzu genau nimmt, läuft Gefahr, früher oder später Bekanntschaft mit einem Blitzer zu machen. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für die jeweils begangene Geschwindigkeitsüberschreitung vorsieht, kann der betroffene Fahrer im Anschluss dem entsprechenden Bußgeldbescheid entnehmen.
Um so viele Temposünder wie möglich zu erwischen, bedient sich die Polizei nicht nur fest installierter Blitzer, sondern auch mobiler Messgeräte. Aber wie funktionieren die flexibel einsetzbaren Apparate genau? Blitzen mobile Blitzer von vorne und hinten? Informationen dazu finden Sie im folgenden Ratgeber.
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Blitzer von hinten: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Mobile Blitzer sind sowohl in der Lage von vorne als auch von hinten auszulösen. Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, blitzen jedoch die meisten Geräte von vorne, um sowohl das Kennzeichen als auch den Fahrer abzulichten.
Bei Motorrädern befindet sich das Nummernschild nicht vorne, sondern hinten. Aus diesem Grund kommen Blitzer, die von hinten auslösen, häufig an Streckenabschnitten zum Einsatz, auf denen Motorradfahrer erfahrungsgemäß zu schnell unterwegs sind.
Da es keine Aufnahme des betroffenen Fahrers gibt, wenn ein Blitzer von hinten auslöste, muss die zuständige Behörde sich anderer Mittel und Wege bedienen, um ihn ausfindig zu machen. Eine Auswahl der möglichen Optionen bei der Fahrerermittlung in einem solchen Fall finden Sie hier.
Kann man von hinten geblitzt werden?
Grundsätzlich existieren Blitzer, die von vorne und hinten blitzen können. In Deutschland geschieht das Ganze jedoch in den meisten Fällen von vorne. Der Grund dafür ist die hierzulange geltende Fahrerhaftung. Die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog sollen also stets der Person aufgebrummt werden, die den Verstoß auch tatsächlich begangen hat.
Daher bedarf es neben dem Kennzeichen, welches zur Halterermittlung notwendig ist, außerdem eines sogenannten „Blitzerfotos“. Dieses soll als Beweismittel für den begangenen Tempoverstoß herhalten und den Täter überführen.
Schließlich zeigt es, wer das Kfz zum Zeitpunkt der Regelmissachtung steuerte. Dennoch gibt es auf deutschen Straßen auch Ausnahmesituationen, in denen die Polizei absichtlich Blitzer einsetzt, die von hinten auslösen. Wann dies der Fall ist und wie dann die Ermittlung des tatsächlichen Verkehrssünders abläuft, klären wir im nächsten Abschnitt.
Ausnahmefall Motorrad: Blitzer können vorne und hinten auslösen
Die Identifizierung von Motorradfahrern, die sich nicht an das vorgeschriebene Tempolimit halten, bereitet vielen Behörden nicht selten Kopfschmerzen. Dafür gibt es zwei Ursachen:
- Im Gegensatz zu einem Auto sind Motorräder ausschließlich am Heck mit einem Kennzeichen ausgestattet.
- Der Motorradhelm verdeckt das Gesicht des Bikers, sodass seine Identität nicht anhand des Blitzerfotos festgestellt werden kann.
Werden Motorradfahrer von einem regulären Blitzer erfasst, der von vorne knipst, ist es dementsprechend schwierig bis unmöglich, ihnen den entsprechenden Bußgeldbescheid zukommen zu lassen. Um dem entgegenzuwirken, setzen die zuständigen Behörden mittlerweile vermehrt auf Blitzer, die von hinten und von vorne auslösen können.
Schließlich verfügen sie dann immerhin über das Kennzeichen des rasenden Bikers und können auf folgende Optionen zurückgreifen, um seine Identität zu ermitteln:
- Sie lassen dem Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen zukommen, in dem er zu den Vorwürfen Stellung beziehen kann. Er muss den Namen des wahren Fahrers allerdings nicht preisgeben.
- Meint der Halter, er sei nicht gefahren, wird ihm anschließend ein Zeugenfragebogen zugestellt. Ist er mit dem Fahrer verschwägert oder verwandt, kann er die Aussage jedoch verweigern.
- Bringt weder der eine noch der andere Bogen die Behörde weiter, kann sie eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Daraufhin müssen jegliche Fahrten mit dem betroffenen Kfz – inklusive Angaben zum jeweiligen Fahrer – dokumentiert werden.
Das Ganze läuft normalerweise zwischen sechs und zwölf Monate lang, um so doch noch den Fahrer ausfindig zu machen, dessen Geschwindigkeitsverstoß der entsprechende Blitzer von hinten abgelichtet hat.