Kraftfahrer, die sich nicht an das vorgeschriebene Tempolimit im Straßenverkehr halten, machen nicht selten Bekanntschaft mit einem Blitzer. Hat dieser die Geschwindigkeitsüberschreitung erst einmal aufgezeichnet, versendet die zuständige Behörde im Anschluss daran einen sogenannten Bußgeldbescheid.
Dieser gibt Aufschluss über die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die aufgrund des Tempoverstoßes fällig werden. Als Beweismittel für die Zuwiderhandlung weist der Bescheid häufig ein sogenanntes „Blitzerfoto“ auf. Doch was, wenn auf diesem Blitzerfoto das Gesicht des Fahrers verdeckt ist?
Inhaltsverzeichnis
Auf dem Blitzerfoto ist das Gesicht verdeckt: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Um als Beweismittel fungieren zu können, muss das Blitzerfoto in einem Bußgeldbescheid grundsätzlich eine zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers ermöglichen. Es muss also einwandfrei zu erkennen sein, dass Sie das Kfz zum Tatzeitpunkt steuerten.
Je nachdem, wie viel von Ihrem Gesicht auf der Blitzeraufnahme verdeckt ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie tatsächlich nicht einwandfrei identifiziert werden können. In diesem Fall bietet sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an.
Wie es weitergeht, nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, weil auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht verdeckt war, lesen Sie hier. Grundsätzlich bietet es sich jedoch an, einen Anwalt hinzuzuziehen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Blitzerfoto: Was muss zu sehen sein?
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem auf dem Blitzerfoto das Gesicht verdeckt ist, wären Sie durchaus nicht der erste Fahrer, der davon ausgeht, dies könnte den Bescheid möglicherweise ungültig machen. Schließlich existieren einige Faktoren, die dafür sorgen können, dass ein Bußgeldbescheid als fehlerhaft gilt. Dazu gehören unter anderem
- der fehlende Hinweis auf eine drohende Erzwingungshaft bei Nichtzahlung des Bußgeldes,
- ein falsches Aktenzeichen oder
- eine nicht korrekt berechnete Frist.
Aber wie verhält sich das Ganze, wenn auf dem Blitzerfoto das Gesicht teilweise verdeckt ist? Allgemein muss das Foto eine zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers ermöglichen. Das bedeutet, der jeweilige Verkehrssünder muss aufgrund seiner Gesichtszüge oder anderweitiger Merkmale an Nase, Augen oder Mund eindeutig erkennbar sein.
Wurden Sie also beispielsweise mit einer gigantischen Sonnenbrille geblitzt, welche Ihre wesentlichen Gesichtsmerkmale verdeckt, kann dies einer einwandfreien Identifizierung im Wege stehen. Ist auf einem Blitzerfoto nur Ihr halbes Gesicht zu erkennen, sollten Sie die Möglichkeit erwägen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Nachdem Sie den entsprechenden Bescheid erhalten haben, stehen Ihnen dafür zwei Wochen Zeit zur Verfügung. Es empfiehlt sich, in einer solchen Situation einen Anwalt zu konsultieren.
Wie geht es nach dem Einspruch weiter?
Nachdem Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, weil auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht verdeckt war, passiert in der Regel Folgendes:
- Die jeweiligen Tatumstände werden in einem sogenannten Zwischenverfahren erneut unter die Lupe genommen.
- Im Mittelpunkt dieses Verfahrens stehen neben der Qualität des Blitzerfotos auch die charakteristischen Merkmale Ihres Gesichtes.
- Sind Sie auf der Aufnahme durch den Blitzer als Fahrer nicht eindeutig erkennbar, wird in der Regel ein sogenanntes anthropologisch-morphologisches Gutachten angefordert, welches Licht ins Dunkel bringen soll.
Ist es auch danach nicht möglich, Sie eindeutig als Verkehrssünder zu identifizieren, weil auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht verdeckt ist, stehen die Chancen gut, dass Sie mit Ihrem Einspruch durchkommen. Die Blitzeraufnahme wird in einem solchen Fall normalerweise für ungültig erklärt und Ihnen werden weder Bußgeld noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auferlegt.