Bußgeld: Informationen zur Geldbuße bei einer Ordnungswidrigkeit

Dass auf ein falsches Verhalten meist eine Strafe folgt, ist selbst Kindern bewusst. Auf diese Weise wird ihnen beigebracht, den Unterschied zwischen richtig und falsch zu erkennen. Da Kinder in der Regel eine Strafe vermeiden möchten, lernen sie so, sich nicht noch einmal falsch zu verhalten und den Anweisungen ihrer Eltern Folge zu leisten.

Was genau ist ein Bußgeld?
Was genau ist ein Bußgeld?

Diese erzieherischen Aspekte lassen sich auch im Verkehrsrecht erkennen. Verstößt ein Kraftfahrer gegen die Regeln, indem er beispielsweise den vorgeschriebenen Abstand nicht einhält, Alkohol am Steuer konsumiert oder die Vorschriften zum Halten und Parken ignoriert, muss er mit einer Strafe rechnen.

Wie diese aussieht, ist in einem sogenannten Bußgeldkatalog festgehalten. Im Verkehr können Ordnungswidrigkeiten durch unterschiedliche Maßnahmen geahndet werden. Unter anderem drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein gängiges Mittel, um Verkehrssündern ein angemessenes Verhalten einzuschärfen.

Ob jede Ordnungswidrigkeit automatisch ein Bußgeld nach sich zieht, welche Gebühren neben dem Bußgeld fällig werden können und welche Verjährungsfristen gelten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Außerdem finden Sie Informationen zur Ratenzahlung vom Bußgeld, wie hoch das Bußgeld bei LKW- oder Fahrradfahrern laut Bußgeldkatalog ausfällt und inwiefern sich die Bußgelder in Deutschland von den im Ausland geltenden Sanktionen unterscheiden.

Allgemeine Ratgeber zum Thema Bußgeld

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Bußgeld: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wo liegen die Unterschiede zwischen Verwarnungs- und Bußgeld?

Allgemein ist bis zu einem Betrag von 55 Euro die Rede von einem Verwarnungsgeld. Ab 60 Euro handelt es sich wiederum um ein Bußgeld.

Was geschieht, wenn ich ein Bußgeld nicht bezahle?

Was passieren kann, wenn Sie sich weigern, ein Bußgeld zu zahlen, erfahren Sie hier.

Muss ich ein Buß‌geld aus dem Ausland zahlen?

Wenn ein ausländischer Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landet, ist es in der Regel keine gute Idee, diesen zu ignorieren. Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU ist es den Behörden aus dem Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro möglich, ein ausländisches Bußgeld auch in Deutschland einzutreiben.

Video: Die 5 höchsten Bußgelder für Verkehrsverstöße

Was sind die 5 Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Ihnen am teuersten zu stehen kommen? Mehr dazu im Video!
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Ab wann wird von einem Bußgeld gesprochen?

Bei dem Begriff „Bußgeld“ handelt es sich genau genommen eher um eine umgangssprachliche Bezeichnung. Verkehrsrechtliche Gesetzestexte weisen vielmehr den Ausdruck „Geldbuße“ auf. Daher gibt es in puncto Bußgeld keine wirkliche Definition. Was jedoch beispielsweise im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definiert wird, ist die Höhe:

Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.“ (Quelle: § 17 OWiG)

Nicht immer droht bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr ein Bußgeld.
Nicht immer droht bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr ein Bußgeld.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass immer ein Bußgeld nach einer Ordnungswidrigkeit gezahlt werden muss.

Bei sehr geringen Verstößen gegen das Verkehrsrecht hat die dafür zuständige Behörde auch die Möglichkeit, ein sogenanntes Verwarnungsgeld zu verhängen. Dies besagt § 56 OWiG:

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben.“

Demzufolge handelt es sich in der Regel bis zu einem Betrag von 55 Euro um ein Verwarnungsgeld. Wenn Sie falsch parken ist dies beispielsweise der Fall. Höhere Beträge werden entsprechend als Bußgelder bezeichnet. Normalerweise kann ab einer Strafe von 60 Euro davon ausgegangen werden, dass es um ein Bußgeld geht. Zwar ist die Höhe des Bußgeldes per Gesetz festgelegt, allerdings ist auch im Bußgeldkatalog vielmehr die Rede von Regelsätzen.

Wurde die Ordnungswidrigkeit beispielsweise vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit heraus begangen, kann dies das Bußgeld beeinflussen und den zu zahlenden Betrag in die Höhe treiben. Neben einem Bußgeld können zudem noch weitere Strafen auf den auffällig gewordenen Kraftfahrer zukommen. Diese sehen wie folgt aus:

  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis

Das OWiG besagt zwar, dass bei 1.000 Euro Schluss ist, jedoch bedeutet dies noch lange nicht, dass Verkehrssünder keine weiteren Sanktionen zu befürchten haben. Einerseits kann die Strafe durch die gerade genannten optionalen Maßnahmen ergänzt werden, andererseits existieren weitere Gesetze, welche das maximal mögliche Bußgeld etwas anders definieren.

Beim Bußgeld kann die maximale Höhe je nach Gesetz variieren.
Beim Bußgeld kann die maximale Höhe je nach Gesetz variieren.

Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) heißt es beispielsweise, dass ein Verstoß gegen die Promillegrenze von 0,5 bei Alkohol am Steuer mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro bestraft werden kann (§ 24a StVG). Die Vorschriften aus dem OWiG werden dadurch außer Kraft gesetzt.

Das höchstmögliche Bußgeld, welches im Verkehrsrecht verhängt werden kann, bezieht sich auf Personenvereinigungen oder juristische Personen. Diese können im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von zehn Millionen Euro belangt werden.

Sobald es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sondern um eine Straftat, wird nicht mehr von einem Bußgeld aus dem Bußgeld­katalog gesprochen. In diesem Fall kommt eine Geldstrafe oder eine Freiheits­strafe auf den auffällig gewordenen Kraftfahrer zu. Alkohol am Steuer kann z. B. unter Umständen als Straftat angesehen werden und führt dann auch zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie sehen die neuen Bußgelder seit dem 9. November 2021 aus?

Am 9. November 2021 kam es zu einer Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland. Seitdem sind die Bußgelder für einige Regelmissachtungen im Straßenverkehr höher. Auch neue Tatbestände wurden eingeführt. Was sich unter anderem durch die StVO-Novelle geändert hat, erfahren Sie im Folgenden:

  • Wer eine Rettungsgasse unberechtigt benutzt, die außerorts bei stockendem Verkehr gebildet wurde, muss sich auf ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat einstellen. Dieser Tatbestand ist neu.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen kosten jetzt mehr.
  • E-Scooter-Fahrer, die verbotenerweise auf dem Bürgersteig unterwegs sind, müssen seit der StVO-Reform zwischen 55 und 100 Euro Bußgeld entrichten.
  • Auch neu eingeführt wurde der Tatbestand des Rechtsabbiegens innerorts als Lkw-Fahrer, ohne die Schrittgeschwindigkeit zu wahren. 70 Euro und ein Punkt in Flensburg sind hier die Konsequenz bei Missachtung.
  • Das Fahren ohne entsprechende Umweltplakette in einer Umweltzone kostet seit dem 9. November 2021 nicht mehr 80, sondern 100 Euro.

Bußgeld innerorts und außerorts: Gibt es Unterschiede?

Bußgeld: Innerorts gelten höhere Strafen als außerorts.
Bußgeld: Innerorts gelten höhere Strafen als außerorts.

Wenn sich ein Kraftfahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung geleistet hat und geblitzt wurde, gilt außerhalb geschlossener Ortschaften ein anderes Bußgeld als innerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften fällt das Bußgeld laut Bußgeldkatalog höher aus, was in einem höheren Gefahrenpotential begründet ist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass plötzlich ein Ball auf die Straße rollt und ein Kind hinterherläuft, ist innerorts um einiges höher. Da innerhalb ge­schlossener Ortschaften generell langsamer gefahren werden darf, drohen hier bei vermeintlich geringen Geschwindigkeiten von beispielsweise 75 km/h bereits hohe Strafen.

  • Sind Sie z. B. 22 km/h schneller außerorts unterwegs, kostet Sie dies ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Die gleiche Ordnungswidrigkeit bringt dem Bußgeldkatalog zufolge innerorts direkt ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro mit sich. Der Punkt in Flensburg bleibt bestehen.
  • 65 km/h zu schnell innerorts bedeuten ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Der gleiche Verstoß außerorts wird mit 600 Euro, zwei Punkten und zwei Monaten Fahrverbot geahndet.
  • Fahren Sie über 70 km/h zu schnell und befinden sich außerhalb geschlossener Ortschaften, sind ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten die Konsequenz. Innerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die Punkte und das Fahrverbot zwar bestehen, das Bußgeld steigt allerdings auf 800 Euro an.
Es wird demnach zwar in manchen Fällen in Bezug auf Punkte in Flensburg oder Fahrverbot unterschieden, ob sich die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften abgespielt hat, im Bußgeld jedoch spiegeln sich die Unterschiede noch deutlicher wider.

Bußgeld: Welche Gebühren kommen noch dazu?

Viele Kraftfahrer staunen nicht schlecht, wenn ein Bußgeldbescheid plötzlich mit mehr Kosten verbunden ist, als der Bußgeldkatalog es im Regelfall für die begangene Ordnungswidrigkeit vorsieht. Es ist mit dem veranschlagten Bußgeld meist nicht getan, denn jeder Bußgeldbescheid ist außerdem mit Gebühren und Auslagen verbunden.

Ein Bußgeldbescheid ist neben dem Bußgeld auch mit Gebühren verbunden.
Ein Bußgeldbescheid ist neben dem Bußgeld auch mit Gebühren verbunden.

Diese müssen vom dem Kraftfahrer getragen werden, der den Verkehrsverstoß begangen hat. Schließlich ist er verantwortlich dafür, dass diese Kosten entstanden sind. Die Höhe der Gebühren, welche neben dem Bußgeld fällig werden, orientiert sich zwar zum Teil an der Höhe des Bußgeldes, ist allerdings auch begrenzt. In § 107 OWiG heißt es zu dem Thema:

Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.“

Bei einem höheren Bußgeld können demnach auch höhere Gebühren fällig werden. Diese müssen jedoch zwischen 25 und 7.500 Euro liegen. In der Regel bleibt es bei einer Gebühr von 28,50 Euro, die zu dem zu zahlenden Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog hinzugerechnet werden muss. 25 Euro werden als Verwaltungsgebühr verwendet, 3,50 Euro dienen der postalischen Zustellung des Bescheids.

Weitere Gebühren beim Bußgeldbescheid können zusätzlich durch folgende Faktoren entstehen:

  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Reisekosten
  • Kosten für einen Anwalt
  • Ermittlungen (Befragung von Zeugen, etc.)
  • Erzwingungshaft

Wie sieht die Verjährung von Bußgeldern aus?

Dass das mit der begangenen Ordnungswidrigkeit verbundene Bußgeld irgendwann verjährt, ist für viele Verkehrssünder kein Geheimnis. Einige warten sehnsüchtig auf die Verjährung und hoffen, in der vorgeschriebenen Frist keinen Bußgeldbescheid zugestellt zu bekommen.

Andere Kraftfahrer sind unsicher, was die Verjährungsfristen vom Bußgeld betrifft. Dies kann dazu führen, dass sie ein Bußgeld zahlen, obwohl längst die Verjährung eingetreten ist. In einem solchen Fall muss nämlich nicht mehr gezahlt werden.

Die Verjährungsfristen vom Bußgeld sind gesetzlich definiert.
Die Verjährungsfristen vom Bußgeld sind gesetzlich definiert.

§ 26 StVG befasst sich mit der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten und dem damit im Zusammenhang stehenden Bußgeld. Dort heißt es:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Demnach hat die zuständige Bußgeldbehörde drei Monate lang Zeit, um dem betroffenen Kraftfahrer die Angaben von Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot in einem Bußgeldbescheid mitzuteilen. Tut sie dies nicht bzw. zu spät, muss für das Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog nicht aufgekommen werden. Auch Punkte in Flensburg sowie ein mögliches Fahrverbot fallen unter die Verjährung.

Doch Vorsicht: Handelt es sich bei Fahrer und Fahrzeughalter nicht um die gleiche Person und es wurde im Vorfeld ein Anhörungsbogen versendet, um den wirklichen Fahrer zu ermitteln, gilt die Verjährung vom Bußgeld als unterbrochen! Ab dem Datum, an dem der Anhörungsbogen verschickt wurde, musste die Frist von vorne beginnen. Dies bedeutet, dass der Behörde erneut drei Monate zustehen, in denen sie den Bußgeldbescheid versenden kann.

Was passiert, wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird?

Normalerweise muss das im Bußgeldbescheid veranschlagte Bußgeld innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft beglichen werden. Weigern Sie sich und missachten die Zahlungsaufforderung, so erhalten Sie in der Regel eine Mahnung. Diese ist erneut mit Gebühren verbunden und soll Sie daran erinnern, das noch offene Bußgeld zu bezahlen.

Ignorieren Sie die Zahlungsaufforderung erneut, besteht die Möglichkeit einer Erzwingungshaft. Um das Bußgeld doch noch einzutreiben, kann die zuständige Behörde auch diesen Weg wählen.

Ist der betroffene Kraftfahrer nicht gewillt, das Bußgeld zu zahlen, soll ihn die Erzwingungshaft dahingehend umstimmen. Sie gleicht zwar einer Freiheitsstrafe, es verhält sich jedoch nicht so, dass das Bußgeld so abgesessen werden kann. Die Zahlung muss trotzdem geleistet werden.

Erzwingungshaft: Wird das Bußgeld nicht gezahlt, können schwere Geschütze aufgefahren werden.
Erzwingungshaft: Wird das Bußgeld nicht gezahlt, können schwere Geschütze aufgefahren werden.

Maximal sechs Wochen lang kann eine Erzwingungshaft verhängt werden. In dieser Phase haben Verkehrssünder wahrlich genug Zeit, um sich klarzuwerden, dass sie keine andere Wahl haben, als für ihre Fehler geradezustehen und das Bußgeld letztendlich doch zu zahlen.

Handelt es sich um einen Wiederholungstäter, welcher der Behörde Bußgelder für gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten schuldet, kann die Erzwingungshaft auch auf maximal drei Monate hochgesetzt werden.

Je nachdem, wie hoch die fehlende Geldbuße ausfällt, kann die Behörde entscheiden, wie lange sie den Verkehrssünder schmoren lässt.

Ist es möglich, das Bußgeld in Raten zu zahlen?

Soweit muss es jedoch gar nicht erst kommen. Verfügen Sie beispielsweise nicht über die finanziellen Mittel, um das Bußgeld zu begleichen, können Sie in manchen Fällen eine Ratenzahlung beantragen. Es besteht ein Unterschied darin, ob Sie das Bußgeld nicht zahlen, weil Sie nicht wollen oder weil Sie es schlichtweg nicht können. Um den gerade genannten Maßnahmen zu entgehen, ist es definitiv eine bessere Wahl, das Bußgeld in Raten zu zahlen.

Damit einem solchen Antrag zugestimmt wird, sollten Sie nachvollziehbare Gründe nennen, wieso Sie das Bußgeld nicht auf einmal zahlen können. Gründe, die in der Regel akzeptiert werden, sind folgende:

  • Hohe Schulden
  • Abhängigkeit von Sozialhilfe
  • Arbeitslosengeld
  • Hartz IV
Selbstverständlich können Sie nicht einfach behaupten, beispielsweise auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, wenn dies nicht der Wahrheit entspricht. Bevor die Bußgeldbehörde einem Antrag auf Ratenzahlung vom Bußgeld zustimmt, wird sie normalerweise Nachweise für Ihre momentane Situation verlangen. Diese können aus Kontoauszügen oder der Korrespondenz mit dem Arbeitsamt bestehen. Wenn Sie wirklich nicht in der Lage sind, das Bußgeld zu zahlen, sollten Sie sich in der Regel keine Gedanken um eine mögliche Erzwingungshaft machen. In den meisten Fällen kann eine anderweitige Regelung gefunden werden.

Droht bei Verstößen mit dem LKW ein höheres Bußgeld?

Das Bußgeld, das dem Bußgeldkatalog zufolge je nach Ordnungswidrigkeit fällig wird, gilt in der Regel für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Da LKW aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes jedoch einen viel größeren Schaden anrichten könnten, ist ihnen ein spezieller Teil im Bußgeldkatalog gewidmet.

Das Unfallrisiko ist beispielsweise um einiges höher, wenn ein überladener LKW anstatt einem überladenen PKW im Straßenverkehr unterwegs ist. Gerade bei Berufskraftfahrern sollten außerdem die Lenk- und Ruhezeiten unbedingt beachtet werden, um den restlichen Verkehr nicht unnötig zu gefährden.

Da die großen Fahrzeuge auch mit einer hohen Verantwortung einhergehen, fällt bei Missachtung dieser Verantwortung oder der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein höheres Bußgeld an. Um dies zu verdeutlichen, kann erneut das Beispiel einer Überladung zurate gezogen werden:

  • Ein Autofahrer muss bei einer Überladung von über 5 % mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Bei gleicher Überladung eines LKW werden laut Bußgeldkatalog direkt 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
  • Bei einer Überladung von über 20 Prozent werden einem LKW-Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 190 Euro und ein Punkt aufgebrummt. Der Fahrer von einem PKW hat bei gleicher Ordnungswidrigkeit mit 95 Euro und einem Punkt zu rechnen.
Ein weiterer besonderer Aspekt in Bezug auf LKW und Bußgeld ist, dass bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht nicht nur der Fahrer des Lastkraftwagens belangt werden kann. Auch der Fahrzeughalter hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug keine Gefahr im Straßenverkehr darstellt. In gewissen Fällen muss er sogar mit einem doppelten Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Ist der LKW z. B. mehr als 20 % überladen, kommen 380 Euro Bußgeld sowie ebenfalls ein Punkt auf ihn zu.

Existieren auch Bußgelder für Fahrradfahrer oder Fußgänger?

Wie bereits erwähnt, bezieht sich das Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog auf alle Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehören auch Fußgänger und Fahrradfahrer. Bereits ab 12 Jahren können junge Menschen außerdem Punkte in Flensburg bekommen. Dazu bedarf es dementsprechend keiner Fahrerlaubnis.

Was bei LKW-Fahrern für eine höhere Geldbuße spricht, ist bei Fußgängern und Radfahrern ein Argument für niedrigere Bußgelder. Von ihnen geht ein sehr viel geringeres Gefahrenpotential aus und sie tragen selten die Schuld an schweren Unfällen auf der Straße.

Bußgeld: Beim Fahrrad fällt es geringer aus.
Bußgeld: Beim Fahrrad fällt es geringer aus.

Vor einem gewissen Risiko sind jedoch auch Radfahrer bzw. Fußgänger nicht gefeit. Halten sie sich nicht an die Verkehrsregeln, kommt es daher ebenso zu einem Bußgeld, auch wenn kein Führerschein vorhanden ist.

Wird beispielsweise eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, so gilt ebenfalls die Regelung eines einfachen bzw. qualifizierten Rotlichtverstoßes. Das Bußgeld fällt jedoch dem Bußgeldkatalog zufolge etwas geringer aus:

  • Überfährt ein Radfahrer eine rote Ampel unter einer Sekunde, sind ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg die Konsequenz. PKW-Fahrer werden mit 90 Euro und einem Punkt bestraft.
  • Bei einer zusätzlichen Gefährdung kommen gleich 100 Euro und ein Punkt auf den Radler zu. Autofahrer müssen mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
  • Kam es aufgrund eines Fehlverhaltens an der Ampel zu einem Unfall, erhalten Autofahrer ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Fahrradfahrer bekommen 120 Euro und einen Punkt aus dem Bußgeldkatalog aufgebrummt.
  • War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, werden für den Radfahrer 100 Euro und ein Punkt fällig. 160 Euro sind es bei einer hinzukommenden Gefährdung. Wurde durch den Rotlichtverstoß ein Unfall herbeigeführt, beträgt das Bußgeld 180 Euro. Der Punkt in Flensburg bleibt jedoch in beiden Fällen erhalten.
  • Kraftfahrer werden für das gleiche Vergehen mit 200 Euro sanktioniert. Eine zusätzliche Gefährdung ist laut Bußgeldkatalog mit 320 Euro Bußgeld verbunden. Bei einem Unfall kommen sogar 360 Euro auf den betroffenen Verkehrssünder zu. Außerdem gibt es jeweils zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Es droht demnach ein geringeres Bußgeld mit dem Fahrrad als mit dem Auto oder LKW. Missachten Fußgänger eine rote Ampel, so ist das Bußgeld sogar noch geringer. Da von Fußgängern in der Regel das geringste Gefahrenpotential ausgeht, fällt das Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog auch dementsprechend gering aus. Ein Bußgeld von fünf Euro muss gezahlt werden, wenn ein Jogger beispielsweise an einer roten Ampel sein Sportprogramm nicht unterbrechen möchte und munter über die Kreuzung joggt. Kam es aufgrund des Fehlverhaltens an der Ampel zu einem Unfall, müssen zehn Euro Bußgeld gelöhnt werden.

Muss das Bußgeld auch im Ausland gezahlt werden?

Ein hohes Bußgeld ist nicht nur bei Ordnungswidrigkeiten in Deutschland gang und gäbe. Oftmals fällt eine Geldbuße im Ausland noch um einiges höher aus. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich vor einer Reise über die im Urlaubsland geltenden Vorschriften im Straßenverkehr zu informieren. So kann beispielsweise ein Strafzettel aus dem Ausland wegen falschem Parken vermieden werden.

Ist das Kind jedoch bereits in den Brunnen gefallen und Sie finden nach dem wohlverdienten Erholungsurlaub einen Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten, gibt es gewisse Dinge, die Sie beachten sollten.

Auch wenn es sich um ein Bußgeld aus dem Ausland handelt, ist es in den meisten Fällen nicht gerade klug, den Bescheid einfach zu ignorieren. Zwar existiert seit ein paar Jahren ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU, welches besagt, dass eine Geldbuße aus dem Ausland erst ab einem Betrag von 70 Euro in Deutschland eingetrieben werden kann, doch diese Grenze ist schnell erreicht.

Dies liegt daran, dass zu dem eigentlichen Bußgeld noch eine Bearbeitungsgebühr hinzukommt, die den Gesamtbetrag schnell ansteigen lässt. Zahlen Sie das Bußgeld nicht, kann es im schlimmsten Fall zu einem Vollstreckungsverfahren kommen, an dessen Abschluss möglicherweise eine Freiheitsstrafe steht.

Es ist daher meist die bessere Wahl, das Bußgeld aus dem Ausland zu begleichen und den Bußgeldbescheid nicht einfach wegzuwerfen. Sanktionen aus dem Ausland bestehen jedoch meist nur aus einem Bußgeld. Punkte in Flensburg können nicht erteilt werden. Auch ein mögliches Fahrverbot gilt ausschließlich in dem Land, in dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Sie müssen Ihren Führerschein demnach nicht im Ausland abgeben.

Übrigens: Einige EU-Länder geben ausländischen Fahrern die Möglichkeit, das veranschlagte Bußgeld zu verringern bzw. zu verhindern, dass dieses noch ansteigt. Kommen Sie beispielsweise innerhalb von 20 Tagen für das Bußgeld aus Spanien auf, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %. Gewisse Verstöße in Großbritannien bringen ebenfalls einen 50-prozentigen Rabatt mit sich. Hier müssen Sie jedoch innerhalb von zwei Wochen zahlen. Haben Sie das Bußgeld aus Italien nach 60 Tagen immer noch nicht bezahlt, verdoppelt es sich. Es lohnt sich demnach, schnell zu handeln.
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