Leisten Sie sich als Kraftfahrer einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht und werden erwischt, müssen Sie sich unweigerlich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Je nachdem, wie schwer Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, kann es sich dabei um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot handeln. Vor allem Letzteres ist für Fahrer, die auf Ihren Führerschein angewiesen sind, besonders bitter.
Aus diesem Grund fragen sich viele ebendieser Autofahrer, ob es nicht irgendwie möglich ist, dieses Verbot zu umgehen. Ob die Option, beispielsweise mehr Bußgeld statt einem Fahrverbot zu zahlen, überhaupt existiert und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Erhöhtes Bußgeld statt Fahrverbot: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Auffällig gewordene Kraftfahrer können sich nicht einfach so von einem Fahrverbot freikaufen. Schließlich gibt es gute Gründe dafür, dass es überhaupt verhängt wurde. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, eine höhere Geldbuße statt einem Fahrverbot auf sich zu nehmen.
Würde das Fahrverbot eine unzumutbare Härte für Sie darstellen, weil beispielsweise Ihre berufliche Existenz ohne Führerschein in Gefahr ist, kann das zuständige Gericht ausnahmsweise entscheiden, das Bußgeld zu erhöhen, statt Ihnen ein Fahrverbot aufzubrummen. Dabei handelt es sich jedoch stets um Einzelfallentscheidungen.
Um eine Erhöhung vom Bußgeld statt einem Fahrverbot zu erreichen, sollten Sie zunächst einmal innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch dagegen einlegen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich in einer solchen Situation an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden, da Sie anschließend vor Gericht glaubhaft machen müssen, weshalb ein Fahrverbot in Ihrem Fall unzumutbar hart wäre und Sie dabei jede Unterstützung brauchen werden, die Sie kriegen können.
Im Video: So umgehen Sie ein Fahrverbot
Bußgelderhöhung statt Fahrverbot: Nur in Einzelfällen möglich
Das Wichtigste zu Beginn: Es reicht keinesfalls aus, der zuständigen Behörde einfach mitzuteilen, Sie würden ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot auf sich nehmen und damit hätte sich das Ganze erledigt. Vielmehr ist es ein sehr schwieriges Unterfangen, ein solches Verbot zu umgehen.
Daher sollten Sie von vornherein auf die Unterstützung eines Anwalts bauen. Schließlich müssen Sie in einem solchen Fall glaubhaft nachweisen können, dass Sie ein Fahrverbot unzumutbar hart treffen würde.
Dies wäre beispielsweise so, wenn Ihre berufliche Existenz dadurch auf dem Spiel stehen würde, da Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind und ohne ihn Ihren Job verlieren würden. Bedenken Sie jedoch: Das Gericht wird eingängig prüfen, ob Sie Ihre Arbeitsstelle nicht auf anderen Wegen erreichen können, wie z. B.
- durch das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel,
- das Bilden von Fahrgemeinschaften,
- die Nutzung eines Fahrrads oder
- die Inanspruchnahme von Urlaubstagen für die Dauer des Verbots.
Kann man auch 1 Monat Fahrverbot umgehen und stattdessen ein höheres Bußgeld zahlen?
In der Regel ist es nur sehr schwer möglich, ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot zahlen zu dürfen, wenn sich das Verbot lediglich auf die Dauer von 1 Monat erstreckt. Mussten Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot absitzen, gelten Sie als Ersttäter und können daher innerhalb einer Frist von 4 Monaten selbst entscheiden, wann Sie das Verbot antreten. Daher stehen die Chancen bei einem kurzen Zeitraum schlechter.
Dennoch sollten Sie die Erfolgsaussichten zunächst einmal mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann einschätzen, ob es in Ihrem Fall überhaupt möglich ist, ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot zu erreichen.