FAQ: Das Bußgeld vor Ort bezahlen
Meist weißt der Ihnen zugestellte Bußgeldbescheid oder der Zahlschein aus, bis wann Sie das Geld wie bezahlen sollen. Die Überweisung ist neben der Karten- oder Barzahlung bei einer Polizeidienststelle die übliche Art, die Geldbuße zu begleichen. Während Sie ein Verwarngeld innerhalb einer Woche begleichen müssen, liegt die Frist bei der Begleichung eines Bußgeldes bei vier Wochen. In einigen Fällen können Sie das Verwarngeld oder Bußgeld auch vor Ort bezahlen.
Ist der Geldbetrag, den Sie zahlen müssen gering, also unter 60 Euro, handelt es sich um ein
Verwarnungsgeld. Ein solches dürfen Sie in den meisten Fällen sogar direkt bei der Verkehrskontrolle begleichen. Handelt es sich allerdings um einen höheren Betrag, also ein Bußgeld, ist das Vor-Ort-Bezahlen jedoch grundsätzlich nicht möglich.
Oft können Sie ein Bußgeld vor Ort bezahlen, wenn der Betrag unter 60 Euro liegt. Dann heißt die Geldbuße allerdings Verwarngeld. Da die Polizeibeamten bei einer Kontrolle Bargeld häufig nicht annehmen dürfen, besteht oft die Möglichkeit, den Betrag direkt am Polizeiwagen mit Karte zu bezahlen. Sie können auch zur nächsten Polizeidienststelle fahren und dort bar oder ebenfalls mit Karte bezahlen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeld vor Ort bezahlen: Wie sind die allgemeinen Regeln zur Zahlung
Werden Sie bei einer Verkehrskontrolle angehalten und haben Sie gegen eine Verkehrsvorschrift, wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen, müssen Sie in den meisten Fällen ein Verwarngeld oder Bußgeld zahlen. Doch dabei stellen sich dann die Fragen: Wo und wie zahlt man das Bußgeld? Können Sie vor Ort bezahlen, direkt bei der Kontrolle oder später bei der Polizei?
Grundsätzlich senden Ihnen die zuständigen Bußgeldbehörden einen Zahlschein oder einen Bußgeldbescheid zu. In diesen finden Sie üblicherweise die Informationen wie und wo Sie zahlen müssen. Meistens fordern die Behörden eine Überweisung. Bei einem Verwarngeld bekommen Sie einen Zahlschein, der Sie auffordert, innerhalb von einer Woche die Sanktion zu begleichen. Erwartet Sie ein Bußgeld, erreicht Sie ein Bußgeldbescheid, der die Aufforderung enthält, das Bußgeld innerhalb von vier Wochen ab Zustellung zu zahlen.
Zahlen bei der Verkehrskontrolle: Können Sie das Bußgeld gleich vor Ort bezahlen?
Doch dürfen Sie das Bußgeld sofort vor Ort bezahlen, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle angehalten werden? Das ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Oft können Sie jedoch geringere Beträge direkt vor Ort begleichen. Das Verwarngeld, das eine Geldbuße von bis zu 55 Euro bezeichnet, wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten als Strafe angesetzt, wie dem Falschparken. § 56 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG) sieht dabei die Möglichkeit vor, dieses auch vor Ort zu bezahlen.
Ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen, ist dagegen nicht möglich. Von einem solchen wird in der Regel ab einem Betrag von 60 Euro bis 1.000 Euro gesprochen. Denn mit diesem ist ein Bußgeldverfahren verbunden, welches von den Behörden nach der Kontrolle eingeleitet wird.
In einem Fall besteht die Möglichkeit, auch das Bußgeld vor Ort zu bezahlen. Hält die Polizei- oder Ordnungsbehörde Autofahrer an, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen auch diese die Geldstrafe vor Ort bezahlen, auch wenn es sich um ein Bußgeld handelt. Dadurch fallen Aufwand und Kosten der Vollstreckung des Bußgeldbescheids im Ausland nicht an.
Vorteile, wenn Sie die Geldbuße sofort bezahlen
Begleichen Sie die Forderung nach dem Verwarngeld direkt bei den kontrollierenden Polizei- oder Ordnungsbehörden, entfallen zudem die Verwaltungskosten. Bei einem Bußgeld, was nicht vor Ort zu bezahlen ist, fallen diese hingegen stets in Höhe von 28 Euro für Gebühren und Auslagen an.
Zahlen Sie das Verwarngeld nicht sofort, können Sie sich einen Zahlschein ausstellen lassen und innerhalb der nächsten Woche den Betrag begleichen. Tun Sie das nicht, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, der mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist.
Wie bezahlen Sie allerdings vor Ort genau?
In den meisten Fällen müssen Sie trotzdem mit Karte oder per Überweisung bezahlen. Polizisten dürfen in der Regel kein Bargeld annehmen. Viele Polizeiautos sind allerdings mit mobilen Kreditkartenterminals ausgestattet, sodass Sie das Verwarngeld mit EC- oder Kreditkarte zahlen können.
Sie können sich auch einen Zahlschein ausstellen lassen und mit diesem zur nächsten Polizeidienststelle gehen. Auch die Begleichung eines Bußgeldes ist in einigen Fällen bei einer Polizeiwache möglich. Genaue Details darüber ergeben sich jedoch aus Ihrem Bußgeldbescheid. Wenn Sie das Bußgeld oder Verwarngeld direkt dort bezahlen, können Sie es meist auch bar bezahlen. Auch so dürfen Sie das Bußgeld dann theoretisch „vor Ort bezahlen“, und zwar auf der Dienststelle der Polizei.