Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel dann versendet, wenn ein Kraftfahrer einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht begeht. Dieser Verstoß kann beispielsweise aus einem Missachten der Vorfahrtsregeln oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung bestehen. Im Bußgeldbescheid wird dem auffällig gewordenen Fahrer mitgeteilt, wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg er erhält und ob es möglicherweise zu einem Fahrverbot kommt.
In gewissen Fällen verhält es sich jedoch so, dass der betroffene Fahrer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um für das ihm auferlegte Bußgeld aufzukommen. Dies sollte ihn jedoch nicht verzweifeln lassen: Er hat nämlich unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, das Bußgeld in Raten zu zahlen.
Wann eine Ratenzahlung vom Bußgeld gerechtfertigt ist und wie sie beantragt wird, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Zusätzlich stellen wir Ihnen in puncto Bußgeld und Ratenzahlung ein Muster vom Antrag zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeld in Raten zahlen: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ja, unter bestimmten Umständen können Sie mit der zuständigen Bußgeldstelle vereinbaren, das Bußgeld in Raten zu begleichen.
Wenn Sie Hartz IV oder Arbeitslosengeld bekommen, hohe Schulden haben oder auf Sozialhilfe angewiesen sind und den Betrag im Bußgeldbescheid daher nicht zahlen können, besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes.
Wann kann ich das Bußgeld in Raten abzahlen?
Folgendes Szenario ist durchaus keine Seltenheit: Ein auffällig gewordener Kraftfahrer hat sich einen Verkehrsverstoß geleistet, kann jedoch das Bußgeld nicht bezahlen, welches damit verbunden ist. Den Bescheid in einer solchen Situation einfach zu ignorieren, ist jedoch nicht empfehlenswert.
Nachdem Sie auch die auf den Bußgeldbescheid folgende Mahnung ignoriert haben, können Sie neben den stetig ansteigenden Kosten im schlimmsten Fall mit einer Erzwingungshaft konfrontiert werden. Da bietet es sich doch eher an, das Bußgeld in Raten zu zahlen bzw. einen Antrag auf die Zahlung in Raten zu stellen.
Können Sie innerhalb der 14-tägigen Frist nach Rechtskraft nicht für den Bußgeldbescheid aufkommen, müssen Sie nachvollziehbare Gründe für eine Ratenzahlung nennen. Diese können beispielsweise sein:
- Sie erhalten Hartz IV oder Arbeitslosengeld
- Sie haben hohe Schulden
- Sie sind auf Sozialhilfe angewiesen
Antrag auf Ratenzahlung vom Bußgeld: Ein Muster
Mit Hilfe dieses Musters können Sie den Antrag stellen, um für das Ihnen auferlegte Bußgeld eine Ratenzahlung zu vereinbaren:
Adresse
Zuständige Behörde
Adresse
Ort, Datum
Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen …. vom (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
[Gründe, warum Sie den Betrag in Höhe von …. Euro nicht innerhalb der Frist begleichen können]
Ich möchte eine Zahlung des erforderlichen Betrages in …. monatlichen Raten in Höhe von …. Euro beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Name + Unterschrift
Laden Sie sich hier Ihren Antrag zur Zahlung des Bußgeldes in Raten herunter:
Antrag: Bußgeld in Raten zahlen.doc Antrag: Bußgeld in Raten zahlen.pdf