Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann jeden einmal passieren. Genauso schnell wird diese manchmal auch verfolgt und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, mit dem Sie gar nicht gerechnet haben. Dieses Schreiben sollten Sie in jedem Fall prüfen, denn erscheint Ihnen das Bußgeld zu hoch, könnte der Bescheid fehlerhaft sein. Das gesamte Bußgeldverfahren sollte dann überprüft werden.
Bei einem unkorrekten Bußgeldbescheid, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Die Möglichkeit dazu besteht nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und kann gemeinsam mit einem Rechtsanwalt geprüft werden.
Wie wird bei einem Bußgeld die Höhe eigentlich festgelegt und welche weiteren Kosten sind inm Gesamtbetrag enthalten? Der folgende Ratgeber beleuchtet diese Fragen näher.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeld zu hoch: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Wie hoch das Bußgeld für welchen Verstoß ausfällt, ergibt sich normalerweise aus dem Bußgeldkatalog. Bei diesen Beträgen handelt es sich allerdings nur um Regelsätze. Die zuständige Behörde kann diese also unter gewissen Umständen erhöhen.
Jeder Bußgeldbescheid ist mit Gebühren und Auslagen verbunden, die zwar nicht zum Bußgeld dazuzählen, allerdings den Gesamtbetrag ansteigen lassen.
In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und mit ihm die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid erörtern. Dazu haben Sie nach Erhalt des Schreibens zwei Wochen Zeit.
Bußgeldkatalog und Behörde bestimmen die Höhe von einem Bußgeld
Nach dem Verkehrsrecht bestimmt in Deutschland die Behörde die Höhe von einem Bußgeld, der Bußgeldkatalog dient hierfür als Orientierung. Dieser zeigt zum Beispiel an, welche Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten sowie welche Strafe für Straftaten im Straßenverkehr zu erwartet werden können.
Allerdings vergessen viele Verkehrsteilnehmer, dass im Bußgelbescheid auch Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren aufgeführt werden. Daher erscheint vielen das Bußgeld als zu hoch. Die Gebühren in einem Bußgeldverfahren werden nach § 107 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bestimmt. Die Höhe bemißt sich nach der festgesetzten Geldbuße.
Darüber hinaus spielen auch andere Fakten eine Rolle bei der Bemessung des Gesamtbetrags. Handelt es sich beim Beschuldigten beispielsweise um einen Wiederholungstäter, können die Bußgelder um einiges höher ausfallen als bei einem ersten Verstoß.
Das Bußgeld kann zum Beispiel von dem im Bußgeldkatalog angegebenen Betrag abweichen, wenn Sie bereits mehrmals bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wurden. Bei zu bei mehrfacher zu hoher Geschwindigkeit, kann die Bußgeldstelle davon ausgehen, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
Die zuständige Bußgeldstelle kann dann das ohnehin vorgesehene Bußgeld erhöhen sowie weitere Nebenstrafen, wie ein Fahrverbot verhängen.
Was tun, wenn Sie ein zu hohes Bußgeld vermuten?
Auch Behörden unterlaufen bei der Erstellung von Bescheiden Fehler. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Bußgeld zu hoch berechnet oder eine falsche Ausgangslage für die Berechnung herangezogen wurde.
Daher ist es immer ratsam, den Bußgeldbescheid nach Erhalt des Schreibens auf Richtigkeit zu überprüfen. Erscheint Ihnen der Betrag vom Bußgeld als zu hoch, können Sie Einspruch einlegen.
Einspruch gegen ein zu hohes Bußgeld
Sobald Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, beginnt die Einspruchsfrist zu laufen. Sie haben hier nun zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und zu begründen, warum Sie das verhängte Bußgeld für zu hoch halten.
Folgt dem Einspruch eine Verhandlung, wird in dieser geklärt, ob das Bußgeld zu hoch angesetzt wurde oder ob überhaupt ein solches gezahlt werden muss.
Legen Sie jedoch keinen Einspruch innerhalb dieser Frist ein, erlangt der Bußgeldbescheid Rechtskraft und Sie müssen diesen begleichen. Nur in wenigen Ausnahmefällen, wie einem unverschuldeten Fristversäumnis oder dem Nachweis einer deutlichen Fehlerhaftigkeit des Schreibens, besteht überhaupt die Möglichkeit, dass ein Bescheid geändert werden kann.
Hallo,
mir wurde vor knapp 2 jahren der führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen.
Nun wurde mir anfang des Jahres wegen tch im blut der Führerschein entzogen und eine Geldbuße von 1000€ aufgebrummt. da es aber mein erstes drokendelikt ist wären dort nicht nur 500€ fällig?
Lieben Dank
Hallo Lars,
Alkohol- und Drogenverstöße werden als gleichwertig erachtet. Haben Sie also erst einen Alkohol- und dann einen Drogenverstoß begangen, wird ein höheres Bußgeld fällig.
Ihr Team von punkte-flensburg.de