Nach einem Verkehrsverstoß, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem falsch geparkten Fahrzeug, müssen Verkehrsteilnehmer mit einem Bußgeld rechnen. Informiert werden sie darüber durch den Bußgeldbescheid. Welche Frist hier eine große Rolle spielt und wie lange die Zustellung eines Bescheids dauert, sind meist Fragen die in diesem Zusammenhang auftauchen.
Der Zeitraum zwischen dem Verstoß und der Zustellung des Schreibens ist den meisten Autofahrern oftmals ein Rätsel. Denn die Fristen, die beim Bußgelbescheid gelten und zu beachten sind, werden oft nicht wahrgenommen oder sind gänzlich unbekannt.
Daher kann es von Vorteil sein, sich bereits vorab zu informieren, innerhalb welcher Frist beim Bußgeldbescheid die Zustellung erfolgen muss oder bis wann ein Einspruch eingereicht sein sollte. Diese und weitere Fragen zum Thema beleuchtet der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Frist beim Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Fragen & Antworten
In der Regel muss der Bußgeldbescheid spätestens drei Monate nach der begangenen Ordnungswidrigkeit zugestellt werden. Vorsicht: Kommt vorher ein Anhörungsbogen, unterbricht dieser die Frist und sie liegt erneut bei drei Monaten.
Nachdem Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, haben Sie normalerweise zwei Wochen Zeit für den Einspruch.
Wird die Frist bei der Zustellung nicht eingehalten, können Sie für den Verstoß im Regelfall nicht mehr belangt werden. Lassen Sie die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verstreichen, wird er rechtskräftig und Sie können entsprechend nicht mehr dagegen vorgehen.
Bußgeldbescheid – Frist bei der Zustellung ist entscheidend
Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid eingeht? Gibt es eine genaue Frist für einen Bußgeldbescheid, in der dieser bezahlt werden muss? Ein Verkehrsverstoß kann viele Fragen aufwerfen und am häufigsten werden diese in Bezug auf die Dauer und die geltenden Fristen gestellt.
Ist die Ordnungswidrigkeit gering, wird vor Ort ein Strafzettel ausgestellt. Eine Frist für die Zustellung entfällt hier. Nur ein Bescheid wird per Post verschickt. Erst wenn das Verwarngeld auf dem Strafzettel nicht gezahlt wird, wird ein Bußgelbescheid unter bestimmten Fristen per Post versandt.
Hinzu kommt auch, ob der Fahrer des betroffenen Fahrzeugs bekannt ist oder nicht. Muss dieser ermittelt werden, wird zunächst ein Anhörungsbogen verschickt. Der Bußgeldbescheid kommt dann nach dem Bogen. Neben der Bearbeitungszeit hat auch die Art der Zustellung Einfluss auf den Zeitpunkt der Zustellung.
Die Brieflaufzeiten unterscheiden sich bei einfachen Sendungen und Zustellungen per Einschreiben mitunter wesentlich. In der Regel werden für die Zustellung per Post jedoch drei Tage veranschlagt.
Die Frist nach einem Blitzer, die Zeitspanne, in der der Bescheid zu gestellt werden muss, ist gesetzlich nicht verankert. Die Behörde muss jedoch darauf achten, dass der Bescheid innerhalb der drei Monate nach Erfassung des Verstoßes beim Betroffenen eingeht, also zugestellt wird.
Erfolgt die Zustellung zu spät, kann dies durchaus auch einen Einspruch gegen den Bescheid begründen. Wird für den Bußgeldbescheid diese Frist nicht eingehalten, titt die Verfolgungsverjährung, sofern diese nicht unterbrochen wurde, ein. In der Regel wird die Frist der Zustellung für einen Bußgeldbescheid beachtet. Die Verjährungsfrist ist wichtig in Bezug auf die Verfolgung un Vollstreckung des Bescheids.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Diese Frist gilt
Betroffene haben nach der Zustellung des Bescheids zwei Wochen Zeit, um einen Einspruch einzulegen. Der Bußgeldbescheid muss einen Hinweis auf diese Frist sowie auf die Bezahlung enthalten. Ist ein Einspruch nicht sinnvoll, muss das im Schreiben mitgeteilte Bußgeld, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechtskraft bezahlt werden. Erfolgt keine Zahlung, kann ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschuldigten beginnen, welches unter anderem auch zu einer Erzwingungshaft führen kann.
Befinden sich Fehler im Bußgeldbescheid, muss der Einspruch in der Frist von zwei Wochen nach Zustellung bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Insofern ist das Beachten der Frist bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wichtig.
Eine weitere Frist bei einer Ordnungswidrigkeit
Wie bereits erwähnt, muss ein Bescheid innerhalb von drei Monaten eingehen. Wurden Betroffene also geblitzt, muss diese Frist für die Zustellung des Bescheids beachtet werden.
Tut die Behörde dies nicht, setzt die Verjährung ein. Bei einem Bußgeldbescheid ist diese Frist insofern wichtig, als dass dann die Verjährungsfrist einsetzt. Haben Betroffene den Bescheid rechtzeitig erhalten und ist dieser rechtskräftig, kann er verfolgt werden.
Bis dann die Vollstreckungsverjährung einsetzt, kann die Behörde Maßnahmen ergreifen, wenn Beschuldigte das Bußgeld nicht zahlen oder den Bescheid ignorieren Das Abwarten bis der Bescheid verjährt, ist daher nicht sehr ratsam.