Neben Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kommen auch Straftaten vor, die gerichtlich und behördlich verfolgt werden. In vielen Fällen wird dann eine Geldstrafe, eine sogenannte Geldauflage, verhängt.
Unter bestimmten Umständen ist es in einem solchen Strafverfahren dann möglich, dass Betroffene diese Geldauflage für einen gemeinnützigen Zweck spenden. Diese festgelegte Summe wird dann beispielsweise an eine Organisation oder einen Verein gezahlt und das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt.
Grundsätzlich ist es jedoch nur möglich, eine Geldauflage zu spenden, wenn alle Beteiligten am Verfahren dem zustimmen. Obwohl es sich hier um eine Geldstrafe in einem Strafverfahren handelt, wird umgangssprachlich meist von einem Bußgeld gesprochen. Viele Autofahrer gehen davon aus, dass bei einer Strafe ein Bußgeld gezahlt werden muss.
Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Beschuldigte ein Bußgeld spenden können und wie dies abläuft, betrachtet der folgende Artikel näher.
Inhaltsverzeichnis
Geldauflage: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Normalerweise ist eine Geldauflage eine Zahlung, die nach einer begangenen Straftat vom Gericht angeordnet werden kann. Sie soll an gewisse Vereine gehen und als Spende fungieren.
Wie bereits erwähnt, kann Ihnen eine Geldauflage nur im Zuge eines Strafprozesses drohen. Haben Sie beispielsweise Fahrerflucht begangen oder sind ohne Fahrerlaubnis gefahren, kann dies der Fall sein.
Im Regelfall haben Sie sechs Monate Zeit, um die Geldauflage zu zahlen. Welchen Vereinen und Organisationen sie zugute kommen könnte, erfahren Sie hier.
Geldauflage – Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich werden Geldauflagen nur in einem Strafverfahren verhängt. Das heißt, nur wenn eine Straftat in Straßenverkehr begangen wurde, besteht die Möglichkeit einer Geldauflage. Handelt es sich jedoch um eine Ordnungswidrigkeit, die einen Bußgeldbescheid und ein einfaches Bußgeld zur Folge hat, ist dies nicht zulässig.
Eine Ordnungswidrigkeit wird in einem Bußgeldverfahren verfolgt, daher werden hier Bußgelder verhängt. Ein Straftat hat jedoch ein Strafverfahren zur Folge. In diesem kann es nur Geldstrafen oder auch Haftstrafen geben, jedoch keine Bußgelder.
Hat der Betroffene eine leichte Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder wird ihm die Missachtung eines Verkehrszeichens vorgeworfen, handelt es sich im eine Ordnungswidrigkeit. Hier kann keine Geldauflage verhängt werden. Demnach dürfen Betroffene ein solches Bußgeld nicht spenden.
Wird nach der Straftat ein Anhörungsbogen zugesandt, ist es mitunter bei diesem Schritt schon möglich, die Option anzugeben, dass Beschuldigte die verhängte Sanktion spenden möchten. Die Angabe im Anhörungsbogen allein sorgt jedoch nicht dafür, dass ein Bußgeld gespendet wird. Diese Entscheidung treffen allein der Richter oder die Staatsanwaltschaft.
Denn der Staatsanwalt kann eine Geldauflage bereits vor der Eröffnung des Verfahrens anordnen. Die Verhandlung findet in diesem Fall nicht statt. Des Weiteren können Richter auch während des Verfahrens die Einstellung dessen gegen eine Geldauflage veranlassen.
Der § 153a der Strafprozessordnung (StPO) bildet hierfür die rechtliche Grundlage und legt Folgendes fest:
Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“
Ablauf eines Verfahrens – Wann das Spenden einer Geldauflage angeordnet wird
Die Strafprozessordnung regelt neben der Grundlage für eine Geldauflage auch den Ablauf eines Strafverfahrens. Während des Ermittlungsverfahrens prüfen Staatsanwaltschaft und die zuständigen Behörden, wie die Polizei, den Sachverhalt zur Tat. Es werden Beweise ermittelt und die vorliegende Dokumentation ausgewertet. Wird der Verdacht bestätigt und hinreichend dargelegt, folgt das sogenannte Zwischenverfahren.
In diesem Schritt prüft das zuständige Gericht, ob ein Hauptverfahren angestrengt werden kann. Es begutachtet, ob alle notwendigen Anträge und Beweise vorliegen, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen. Reichen die Beweise nicht aus, wird kein Hauptverfahren eröffnet.
In der mündlichen Verhandlung können Beschuldigte dann nochmals Angaben zur Tat machen oder auch von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Während der mündlichen Verhandlung werden dann nochmals alle Beweise und der Tatvorwurf erläutert.
Wie bereits erwähnt, obliegt die Entscheidung allein dem Richter, doch alle Beteiligten müssen mit diesem Vorgehen einverstanden sein. Nur dann ist eine Geldauflage zulässig.
Der zuvor genannte Paragraph bestimmt nicht nur, wann eine Geldauflage zulässig ist, sondern benennt auch mögliche Folgen, die für den Ausgang des Strafprozesses in Betracht gezogen werden können. Beschuldigte müssen demnach:
- bestimmte Leistungen erbringen, die eine Wiedergutmachung des Schadens, der durch die Tat entstanden ist, darstellen
- Unterhaltspflichten nachkommen,
- Leistungen für eine gemeinnützige Organisation oder Sache erbringen,
- einen Täter-Opfer-Ausgleich anstreben, bei dem sie sich um eine Wiedergutmachung der Tat und um einen Ausgleich mit den Verletzten bemühen,
- an einem Fahreignungsseminar oder einem Aufbauseminar teilnehmen,
- einen sozialen Trainingskurs absolvieren oder
- eine Geldauflage an den Staat zahlen oder diese für einen gemeinnützigen Zweck spenden.
Entscheiden Richter, eine oder mehrere dieser Auflagen zu verhängen, ist es Beschuldigten so meist möglich, einer Haftstrafe zu entgehen. Oftmals ist die Schwere der Tat hier der entscheidende Faktor. Denn nicht bei allen Straftaten sind Geldauflagen oder andere mildere Anordnungen überhaupt eine Option.
Wurde eine Geldauflage angeordnet und diese als Spende zugelassen, haben Betroffene eine bestimmte Frist zur Zahlung an die vom Gericht bestimmten Vereine oder Organisationen zu beachten. In der Regel muss dies innerhalb einer Woche nach Beschluss geschehen. Wird die Frist versäumt oder Betrag gar nicht beziehungsweise nur teilweise überwiesen, kann das eingestellte Verfahren wiedereröffnet werden.
Das Nichtzahlen oder die Fristversäumnis haben dann meist negative Auswirkungen auf das folgende Urteil. Eine weitere Chance für eine Geldauflage gibt es hier in der Regel nicht.
Bußgelder für Vereine und Organisationen
Während des Verfahrens können Betroffene zwar einer Geldauflage zustimmen, entscheiden, wohin das Geld gespendet werden soll, können sie allerdings nicht. Denn an wen gespendet wird, bestimmt das Gericht. Ein Rechtsmittel, wie eine Rechtsbeschwerde, kann gegen diese Entscheidung nicht eingelegt werden.
Beschuldigte und deren Anwälte dürfen Vorschläge einreichen, haben jedoch keinen Einfluss darauf, ob diese berücksichtigt werden. Auch die Entscheidung für eine Spende von sich aus zu treffen, ist, wie zuvor beschrieben, nicht möglich.
Die Auswahl der Organisationen und Vereine, an die eine Geldauflage gespendet werden kann, ist auch nicht allein auf Deutschland begrenzt. International tätige Vereine können genauso in Betracht gezogen werden wie lokale Gruppen, die vor Ort tätig sind und gemeinnützige Arbeit leisten.
Gerichte bestimmen den Spendenempfänger auf Grundlage einer Liste, in die sich alle zutreffenden Vereine und Organisationen eintragen. Um als Empfänger anerkannt zu werden, müssen diese Vereine jedoch auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Vor allem sollen sie gemeinnützig und in folgenden Feldern tätig sein:
- Gefangenenhilfe Deutschland
- Jugendhilfe
- Wohlfahrt: Verbände wie das Deutsche Rote Kreuz
- Opferhilfe