Autofahrern ist im Allgemeinen bewusst, dass sie nach einem Verkehrsverstoß laut Verkehrsrecht mit einem Bußgeld oder sogar einem Fahrverbot rechnen müssen. Wird die Buße nicht bezahlt, kann es dafür viele Gründe geben – eine Fristversäumnis oder ein verlorener Bescheid, um nur einige zu nennen. Es kommt jedoch auch vor, dass Betroffene einen Bußgeldbescheid ignorieren. Zu empfehlen ist das Ignorieren eines behördlichen Schreibens in keinem Fall, denn dies kann meist härtere Konsequenzen nach sich ziehen als die im Bußgeldbescheid aufgeführten Sanktionen.
Doch welche Folgen hat dies für den betroffenen Autofahrer? Was geschieht zum Beispiel, wenn ein Strafzettel nicht bezahlt wird oder wenn Verkehrssünder die Anhörung zum Bußgeldverfahren ignorieren? Konsequenzen kommen immer auf den Beschuldigten zu, wie diese aussehen, ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Womit im Allgemeinen gerechnet werden muss, wenn Verkehrsteilnehmer einen Bußgeldbescheid ignorieren, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid ignorieren: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ignorieren Sie einen Bußgeldbescheid, erhalten Sie in der Regel zunächst einmal eine Mahnung, die Sie an die ausstehende Zahlung erinnern soll. Begleichen Sie das Bußgeld auch danach nicht, kann schlimmstenfalls eine Erzwingungshaft auf Sie zukommen.
Nein, auch wenn die begangene Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist, sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht ignorieren, sondern müssen dennoch Einspruch dagegen einlegen.
Da Sie nicht dazu verpflichtet sind, Angaben im Anhörungsbogen zu machen, müssen Sie auch nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie dieses Schreiben ignorieren. Lediglich die Angaben zu Ihrer Person müssen Sie korrigieren, wenn diese fehlerhaft sind.
Egal ob Strafzettel oder Bußgeldbescheid – Das Ignorieren hat Folgen
In der Regel wird bei einer geringen Ordnungswidrigkeit, wie einem Parkverstoß, zunächst ein Strafzettel mit einem Verwarngeld ausgestellt. Dieses Verwarngeld beinhaltet keine Gebühren, was für den Betroffenen eine geringere Summe bedeutet. Wird ein solches Verwarngeld nun jedoch nicht beglichen, folgt ein Bußgeldbescheid.
Im Fall von größeren Ordnungswidrigkeiten, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß, erfolgt, wenn der Verkehrssünder bekannt ist, sofort ein Bußgeldbescheid. Muss der Fahrer erst ermittelt werden, wird dem Halter des Fahrzeugs ein Anhörungsbogen zugesandt.
Wird sofort ein Bescheid zugesandt oder erhalten Betroffene diesen, wenn sie ein Verwarngeld nicht bezahlt oder den Anhörungsbogen nicht zurückgesandt haben, besteht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Zustellung die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Sehen Beschuldigte den Bescheid als ungerechtfertigt an oder vermuten Fehler in diesem, können Sie, auch rein vorsorglich, Einspruch gegen diesen einlegen.
Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher oder Erzwingungshaft – So sieht der Ablauf aus
Den Bußgeldbescheid zu ignorieren und die Einspruchsfrist verstreichen zu lassen, ist hingegen keine Option, wenn Betroffene die Sanktion für ungerechtfertigt oder den Bescheid für fehlerhaft halten. Reagieren Verkehrssünder nicht auf die Zahlungsaufforderungen für einen nach der Einspruchsfrist rechtskräftigen Bescheid, wird ein sogenannter Vollstreckungsbescheid erlassen.
Dieser ermöglicht es der Behörde, ausstehende Bußgelder vollstrecken, also eintreiben zu lassen. Dies kann den Besuch eines Gerichtsvollziehers oder sogar Erzwingungshaft bedeuten.
Der Vollstreckungsbescheid wird durch einen Gerichtsvollzieher oder einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes ausgeführt.
Ist ein Verkehrssünder zu keinem der vorher angekündigten Termine erreichbar oder auch während unangekündigter Besuche nicht vor Ort, kann die zuständige Behörde im letzten Schritt die sogenannte Erzwingungshaft beantragen. Betroffene, die einen Bußgeldbescheid ignorieren, sollen durch diese Art der Erzwingung zur Zahlung bewegt werden.
Erzwingungshaft bei nicht bezahltem Bußgeld
Eine Erzwingungshaft kann durch die Zahlung des ausstehenden Betrags abgewendet oder beendet werden. Bereits im Bußgeldbescheid wird auf die Möglichkeit dieser Art der Erzwingung hingewiesen. Beschuldigte oder deren Anwalt haben jedoch auch das Recht, gegen die Anordnung der Erzwingungshaft Rechtsmittel einzulegen. Eine Rechtsbeschwerde ist hier zulässig.
Hey,
habe vor 6 Monaten einen Bußgeldbescheid bekommen, den ich bis heute nicht bezahlt habe.
Kommt jetzt noch eine Mahnung oder ein Vollstreckungsbescheid oder direkt der Gerichtsvollzieher?
Kann soetwas verjähren?
Liebe Grüße
Hallo Daniel,
ein Bußgeldbescheid sollte nicht ignoriert werden. Wird das Bußgeld nicht bezahlt oder innerhalb der Frist kein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, erfolgt ein Vollstreckungsbescheid. Unbezahlte Bußgelder können bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung zwangsvollstreckt werden. Auch die Anordnung von Erzwingungshaft ist möglich.
Ihr Team von punkte-flensburg.de