Einen kurzen Moment lang unaufmerksam gewesen und schon ist es passiert: Sie wurden geblitzt. Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem anderen Verstoß gegen das Verkehrsrecht wird in der Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das mit dem Vergehen verbundene Bußgeld, mögliche Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden Ihnen in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt.
Sie haben nach Eintritt der Rechtskraft eine Frist von zwei Wochen, um das Bußgeld zu begleichen. Wird das Bußgeld aus dem Bußgeldbescheid nicht bezahlt, kommt eine Mahnung auf Sie zu. Wie diese die Gebühren aus dem Bußgeldbescheid beeinflusst, wann sie genau verschickt wird und woran es liegen kann, dass Sie eine Mahnung im Briefkasten vorfinden, der scheinbar kein Bußgeldbescheid voranging, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Mahnung nach einem Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Zahlen Sie das im Bescheid angegebene Bußgeld nicht, wird Ihnen normalerweise etwa sechs Wochen nach Ablauf der Frist eine Mahnung zugestellt, die als Zahlungserinnerung fungiert.
In diesem Fall wird das Ganze an eine Vollstreckungsbehörde weitergeleitet, die schlimmstenfalls eine Erzwingungshaft anordnen kann.
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung bei der zuständigen Behörde stellen.
Wieso folgt auf den Bußgeldbescheid eine Mahnung?
Die auf den nicht gezahlten Bußgeldbescheid folgende Mahnung soll den Verkehrssünder noch einmal daran erinnern, dass er das geforderte Bußgeld überweisen muss. Etwa sechs Wochen nach Ablauf der Frist wird eine Mahnung versendet, die den zu begleichenden Betrag um ungefähr fünf Euro ansteigen lässt.
Wird das Bußgeld trotz Mahnung nicht gezahlt, wird die Sache an eine Vollstreckungsbehörde weitergeleitet, die schlimmstenfalls eine Erzwingungshaft anordnen kann. Daraus resultieren weitere Kosten, die ebenfalls der betroffene Kraftfahrer tragen muss.
Bußgeldbescheid nicht erhalten: Jetzt Mahnung?
Sollten Sie in Ihrem Briefkasten anstatt von einem Bußgeldbescheid direkt eine Mahnung vorfinden, ist dies ein Indiz dafür, dass etwas schief gelaufen ist. Die Gründe dafür können vielseitig sein:
- Da ein Bußgeldbescheid normalerweise per Zustellungsurkunde versendet wird, kann der Briefträger diesen entweder im Briefkasten platzieren oder ihn einer Ersatzperson aushändigen, wenn der eigentliche Empfänger nicht anzutreffen ist. Bei diesem Vorgehen kann es vorkommen, dass der Bescheid verloren geht und Sie noch vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid eine Mahnung bekommen.
- Wenn Sie vor kurzer Zeit umgezogen sind und vergessen haben, einen Nachsendeantrag zu stellen, ist es möglich, dass der Bescheid an ihre alte Adresse geschickt wurde. Aufgrund der nicht möglichen Zustellung ermittelt die Behörde die neue Adresse, an die zwar nicht der Bußgeldbescheid, aber die Mahnung geschickt werden konnte.