Ein Bußgeldbescheid wird meist dann zugestellt, wenn ein Kraftfahrer sich nicht an die vorgeschriebenen Regeln im Verkehrsrecht gehalten hat und beispielsweise geblitzt wurde. In einem solchen Fall muss ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Lässt die Zustellung von einem Bußgeldbescheid ungewöhnlich lange auf sich warten, hoffen betroffene Autofahrer schon auf die Verjährung. Die Frist dafür beträgt bei Ordnungswidrigkeiten laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) drei Monate.
Wo genau liegen die Unterschiede zwischen Bußgeldbescheid und Strafzettel? Woran kann es liegen, wenn Sie den für Sie bestimmten Bußgeldbescheid nicht erhalten haben? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid nicht erhalten: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Wird der Bußgeldbescheid nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten zugestellt, gilt er in der Regel als verjährt und Sie müssen das entsprechende Bußgeld nicht zahlen.
Dies kann beispielsweise passieren, wenn Sie erst kürzlich umgezogen sind und keinen Nachsendeantrag gestellt haben. Möglicherweise ist der Bußgeldbescheid auch in der Post verloren gegangen, die darauf folgende Mahnung hingegen nicht.
Gegen einen Strafzettel können Sie keinen Einspruch einlegen, gegen einen Bußgeldbescheid allerdings schon. Dazu haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde.
Wieso habe ich den Bußgeldbescheid nicht bekommen?
Wenn innerhalb der Frist von drei Monaten keine Zustellung von einem Bußgeldbescheid durch die Post stattfand, müssen Verkehrssünder dem Verkehrsrecht zufolge das Bußgeld nicht zahlen und die Ordnungswidrigkeit kann als verjährt angesehen werden.
Die Verjährungsfrist kann jedoch beispielsweise durch die Zustellung von einem Anhörungsbogen unterbrochen werden. Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten haben, sondern stattdessen eine Mahnung, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und Einspruch dagegen einlegen.
Die Gründe für ein solches Unterfangen können wie folgt aussehen:
- Sie sind erst kürzlich umgezogen und haben keinen Nachsendeantrag gestellt? Dass Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten haben, kann damit zusammenhängen. Wenn der Bescheid nicht zugestellt werden kann, erhält die betroffene Behörde ihn zurück und kann dann Ihre aktuelle Adresse ermitteln, an die sie eine Mahnung versendet.
- Sie haben den Bußgeldbescheid nicht erhalten, weil er in der Post verloren gegangen ist. Hat eine Ersatzperson ihn angenommen oder der Postbote hat ihn im Briefkasten hinterlassen, kann dies schnell passieren. Normalerweise wird ein Bußgeldbescheid nämlich nicht per Einschreiben versendet.
Strafzettel nicht erhalten: Und nun?
Bei einem Strafzettel handelt es sich in der Regel um ein Verwarngeld, nicht um ein Bußgeld. Aus diesem Grund macht es vor allem in Bezug auf die möglichen Konsequenzen einen Unterschied, ob Sie einen Strafzettel oder einen Bußgeldbescheid nicht erhalten haben.
Normalerweise haben Sie eine Woche lang Zeit, um für den Strafzettel aufzukommen. Haben Sie diesen jedoch gar nicht erst erhalten, ist dies logischerweise nicht möglich.
ich würde von der Polizei angehalten wegen überschreiten der Geschwindigkeit
Sie sagten 100€ und 1 Punkt.
Der Bußgeld Bescheid könnte im Marz nicht Zugestellt werden. Die Polizei rief mich an und ich sagte ihnen meine Postfach Adresse. Bis heute 31.10. wurde mir kein Bescheid Zugestellt.
Ist die Sache mittlerweile Verjährt?
Mfg.