Ein Verkehrsverstoß ist für die meisten Verkehrsteilnehmer keine leichte Sache, da neben Sanktionen wie Bußgeldern oder einem Fahrverbot auch Punkte in Flensburg drohen können. Oft gehen Verkehrssünder davon aus, dass etwaige Punkte im Bescheid genannt sind. Ist also ein Bußgeldbescheid ohne aufgeführte Punkt ungültig?
Autofahrer sind oft verwirrt, wenn im Bußgeldbescheid nur das Bußgeld beziehungsweise auch das verhängte Fahrverbot zu finden sind. Ist das ein Fehler im Bescheid? Was ist mit den Punkten, die es für bestimmte Verstöße eigentlich immer gibt? Ob ein Schreiben ohne Informationen zu den Punkten rechtlich gültig ist und wie sich Betroffene hier am besten verhalten sollten, betrachtet der folgende Artikel näher.
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Bußgeldbescheid ohne Punkte: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ja, es macht einen Bußgeldbescheid nicht fehlerhaft, wenn darin keine Angaben zu Punkten in Flensburg gemacht wurden. Dies ist darin begründet, dass die Bußgeldstelle nicht für die Erteilung von Punkten zuständig ist.
Diese Aufgabe übernimmt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Bereits seit 1958 wird das Fahreignungsregister (FAER), wo die Punkte gespeichert werden, vom KBA verwaltet.
Ja, diese Option besteht. Nachdem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, haben Sie dafür zwei Wochen Zeit.
Ein Bußgeldbescheid ohne Punkte ist gültig
Ein Bußgeldbescheid muss immer die Angaben zum Tatvorwurf, dem Tatdatum und -ort sowie zum Täter enthalten. Auch die Informationen zu den verhängten Sanktionen, mit denen die Fahrer rechnen müssen, sowie zu den vorliegenden Beweismitteln – wie dem Blitzerfoto – sind im Schreiben enthalten. Denn die Bußgeldbehörde, die den Bescheid ausstellt, ist dafür zuständig, das Bußgeld sowie auch ein mögliches Fahrverbot aufzulisten.
Dies liegt daran, dass die Bußgeldbehörde nicht für die Erteilung von Punkten zuständig ist. Das Informieren über eine solche Vergabe liegt also nicht in ihrem Verantwortungsbereich.
Wer erteilt die Punkte?
Punkte oder deren Eintragung im Register in Flensburg fällt in den Aufgabenbereich des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und erfolgt unabhängig von der Ausstellung des Bußgeldbescheids durch die Bußgeldbehörde.
Das KBA richtet sich nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs und vergibt die Punkte entsprechend der geahndeten Verstöße. Die Mitteilung darüber steht der Bußgeldbehörde, wie beschrieben, frei.