Leistet sich ein Kraftfahrer einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht, so muss ein Bußgeldverfahren eröffnet werden. Wurden Sie beispielsweise geblitzt, lässt ein Bußgeldbescheid nicht lange auf sich warten. Dieser informiert Sie über das mögliche Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Gibt es gewisse Vorschriften bei der Zustellung von einem solchen Bescheid? Muss das Bußgeld dem Fahrer per Einschreiben persönlich mitgeteilt werden, oder kann der Bußgeldbescheid einfach im Briefkasten hinterlassen werden? Antworten auf diese Fragen bekommen Sie in folgendem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid per Einschreiben: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nein, ein Bußgeldbescheid wird nicht per Einschreiben, sondern standardmäßig per Zustellungsurkunde versendet. Sie müssen ihn als Empfänger also nicht persönlich entgegennehmen.
Dies funktioniert mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Dafür haben Sie nach der Zustellung zwei Wochen lang Zeit.
Bußgeldbescheid per Einschreiben oder Zustellungsurkunde?
Ob die Post einen Brief per Zustellungsurkunde oder per Einschreiben überreicht, können Sie an diesen Punkten erkennen:
Zustellungsurkunde | Einschreiben |
---|---|
... Standardverfahren | ... für vertrauliche Dokumente oder Unterlagen gedacht |
... meist handelt es sich um einen gelben Umschlag | ... der Brief darf nur dem Empfänger persönlich überreicht werden |
... der Brief kann einer Ersatzperson ausgehändigt oder im Briefkasten von der Post hinterlassen werden | ... der Versender wird von der Post über die erfolgreiche Zustellung informiert |
Ein Bußgeldbescheid wird nicht per Einschreiben, sondern standardmäßig per Zustellungsurkunde versendet. Er muss dem Empfänger demnach nicht persönlich von der Post überreicht werden. Vielmehr kann eine Ersatzperson den Bescheid annehmen oder er landet mit der restlichen Post im Briefkasten.
Warum wird ein Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben versendet?
In der Regel werden ausschließlich wichtige und vertrauliche Unterlagen per Einschreiben verschickt. Der Empfänger muss eine Bestätigung unterzeichnen, dass er die Dokumente bekommen hat, damit die Post dies wiederum dem Versender mitteilen kann.
Ein Bußgeldbescheid per Einschreiben dürfte beispielsweise niemals einfach so im Briefkasten hinterlassen werden. Es bräuchte in diesem Fall eine Benachrichtigung, wo der Empfänger den für ihn bestimmten Brief abholen kann.
Dies funktioniert wiederum oft nur nach Vorlage der Benachrichtigung oder eines gültigen Personalausweises. Es wäre demnach etwas übertrieben, jeden Bußgeldbescheid per Einschreiben zu verschicken. Wer etwas anderes behauptet, hält lediglich den weit verbreiteten Mythos am Leben.