In einem Bußgeldverfahren gibt es einige Faktoren, die dessen Ablauf beeinflussen können. So ist das Recht auf Einspruch gegen einen fehlerhaften oder unberechtigten Bußgeldbescheid einer davon.
Autofahrer, die eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begangen haben, erhalten einen Bußgeldbescheid, der sie über den Tatvestand und die damit verbundenen Sanktionen informiert. Doch woher wissen sie, welche Fristen und Rechte sie bei einem unkorrekten Bescheid haben?
Für diese wichtigen Informationen ist die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung zuständig. Ein Rechtsbehelf ist dabei jedoch nicht mit einem Rechtsmittel zu verwechseln. Das Rechtsmittel ist eine spezielle Art des Rechtsbehelfs und wird verwendet, um gegen gerichtliche Entscheidungen vorzugehen.
Was eine Rechtsbehelfsbelehrung ausmacht, wann ein Rechtsmittel zum Einsatz kommt und welche Folgen eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung haben kann, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsbehelfsbelehrung: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Eine Rechtsbehelfsbelehrung informiert den Betroffenen darüber, mit welchem Rechtsbehelf er gegen den Bußgeldbescheid vorgehen kann und welche Frist dabei einzuhalten ist.
In einem solchen Fall kann der Bußgeldbescheid fehlerhaft sein und Sie sollten über einen Einspruch nachdenken.
Normalerweise liegt die Frist für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei zwei Wochen nach Zustellung. Bei einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung beträgt diese Frist jedoch ein Jahr.
Was ist eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Grundsätzlich ist eine Rechtsbehelfsbelehrung ein Verwaltungsakt, der im Laufe eines Bußgeldverfahrens stattfinden muss. Die Belehrung informiert Betroffene im Verfahren darüber, welche Rechtsbehelfe sie einsetzen können.
Betroffene werden dann durch die Rechtsmittelbelehrung informiert, welche Rechtsmittel sie gegen richterliche oder behördliche Entscheidungen einlegen können.
Als Rechtsmittel können zum Beispiel eine Berufung, eine Revision oder eine Rechtsbeschwerde genutzt werden.
Diese drei Rechtsmittel kommen in der Regel in einem gerichtlichen Verfahren zur Anwendung.
Ein Widerspruch oder ein Einspruch im Bußgeldverfahren sind demnach Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Verwaltungsrecht.
Sowohl in der Rechtsmittelbelehrung als auch in der Rechtsbehelfsbelehrung müssen Hinweise zu der Art der möglichen Mittel, wie diese einzulegen sind und den zu beachtenden Fristen enthalten sein.
Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bußgeldverfahren
Die Rechtsbehelfsbelehrung muss erst seit dem 01. Januar 2014 in allen Bescheiden vorhanden sein. Vorher was es nicht üblich eine solche Belehrung in einem Bußgeldverfahren oder einem Zivilprozess einzusetzen.
Um den Betroffenen jedoch die Orientierung zu erleichtern und die Verwendung von unzulässigen Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln zu verhindern, wurde die Rechtsbehelfsbelehrung zur Pflicht. Dies wurde auch im Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG) unter Paragraph 37 Absatz 6 festgehalten.
Die fehlende oder falsche Belehrung hebt einen Bescheid oder ein Urteil jedoch nicht auf. Haben Betroffene die Einspruchsfrist aufgrund einer unkorrekten Rechtsbehelfsbelehrung versäumt, kann hier in der Regel ein Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Die Versäumnis ist hier unverschuldet eingetreten.
Folgen Betroffene der im Bescheid aufgeführten Rechtsbehelfsbelehrung, kann ein Widerspruchsbescheid entstehen. Dieser bestätigt den Bußgeldbescheid und enthält nochmals eine Begründung für die verhängten Sanktionen im ursprünglichen Bescheid.
Das Gegenteil hierzu ist der sogenannte Abhilfebescheid. Die Rechtsbehelfsbelehrung kann auch einen solchen zu Folge haben, wenn Betroffene sie nutzen und ihre Rechte geltend machen.
Ein Abhilfebescheid informiert über die komplette oder teilweise Aufhebung eines Beschlusses beziehungsweise eines Urteils.
Rechtsbehelfsbelehrung: Ein Beispiel
Wie eine Belehrung aussieht, kann unterschiedlich sein. Denn es gibt kein eindeutiges Muster für eine Rechtsbehelfsbelehrung, die von den Behörden verwendet wird. Es kann daher durchaus vorkommen, dass Bundesländer oder sogar die einzelnen Behörden unterschiedliche Formulierungen verwenden.
So gibt es pauschal weder für eine Rechtsbehelfsbelehrung noch für eine Rechtsmittelbelehrung, die eine allgemeingültige Formulierung. Es müssen jedoch immer die geltenden Fristen sowie die Art, in der der Rechtsbehelf verlangt wird, im Schreiben angegeben sein.