Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt? Die Fristen halten Sie so dennoch ein

Wurden Sie unbemerkt mit dem Auto geblitzt und fahren kurze Zeit darauf in den Urlaub, kann es vorkommen, dass Sie erst einmal der Schlag trifft, wenn Sie das erste Mal nach dem Urlaub die Post kontrollieren. Wurde der Bußgeldbescheid zugestellt, während Sie für ein paar Wochen mit dem Auto im Urlaub waren, stellen sich automatisch viele offene Fragen.

Einen Bußgeldbescheid nach dem Urlaub im Briefkasten vorzufinden, wirft einige Fragen auf.
Einen Bußgeldbescheid nach dem Urlaub im Briefkasten vorzufinden, wirft einige Fragen auf.

Darf ein Bußgeldbescheid während dem Urlaub überhaupt versendet werden? Was passiert, wenn ich keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mehr einlegen kann, weil die Frist bereits abgelaufen ist? Welche Möglichkeiten habe ich dann? Antworten auf diese Fragen gibt der folgende Ratgeber.

Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Darf ein Bußgeldbescheid während dem Urlaub zugestellt werden?

Ja, da ein Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben versendet wird, muss er auch nicht persönlich entgegengenommen werden und kann daher problemlos zugestellt werden, wenn Sie im Urlaub sind.

Was können Sie tun, wenn der Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt wurde und Sie daher die Einspruchsfrist verpasst haben?

Unter Umständen können Sie in einer solchen Lage eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Welche Frist müssen Sie bei einem Antrag auf Wiede‌reinsetzung in den vorigen Stand beachten?

Sobald Sie den Bußgeldbescheid nach Ihrem Urlaub im Briefkasten vorgefunden haben, müssen Sie den Antrag normalerweise innerhalb einer Woche stellen.

Video: Im Urlaub den Bußgeldbescheid erhalten? So verhältst du dich!

Video: Bußgeldbescheid während des Urlaubs erhalten!
Video: Bußgeldbescheid während des Urlaubs erhalten!

Bußgeldbescheid während dem Urlaub zustellen – ist das erlaubt?

Ein Bußgeldbescheid muss der betroffenen Person nicht persönlich übergeben werden. Aus diesem Grund ist die Zustellung von einem Bußgeldbescheid im Urlaub keine Seltenheit. Natürlich ist es kein schönes Gefühl, einen solchen Bescheid nach dem wohl verdienten Urlaub vorzufinden, aber oft verhält es sich nicht so schlimm, wie anfangs vermutet.

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Ein Bußgeldbescheid muss nicht per Einschreiben versendet werden und darf ganz legal mit der restlichen Post im Briefkasten hinterlegt werden.

Wie sollte ich mit einem solchen Bußgeldbescheid nach dem Urlaub verfahren?

Wie Sie sich im weiteren Verlauf verhalten sollten, richtet sich danach, für welche dieser beiden Möglichkeiten Sie sich entscheiden

  1. Sie akzeptieren das Bußgeld, die Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot aus dem Bußgeldbescheid, der im Urlaub zugestellt wurde.
  2. Sie möchten bei der zuständigen Behörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Wird der Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt, ist die Einspruchsfrist bei der Rückkehr meist schon abgelaufen.
Wird der Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt, ist die Einspruchsfrist bei der Rückkehr meist schon abgelaufen.

In der Regel wird ein Bußgeldbescheid zwei Wochen nach der Zustellung rechtskräftig. Sie haben nach dem Eintritt der Rechtskraft abermals zwei Wochen Zeit, um das Bußgeld zu zahlen. Möchten Sie jedoch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, der im Urlaub zugestellt wurde, einlegen, bleiben Ihnen normalerweise lediglich 14 Tage.

Da der Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt wurde, kann es gut sein, dass diese Frist längst abgelaufen ist. Da es Ihnen nicht möglich war, zu handeln, können Sie laut § 44 der Strafprozessordnung (StPO) innerhalb einer Woche einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen:

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.“

Wichtig: Innerhalb von einer Woche nach der Zustellung vom Bußgeldbescheid im Urlaub müssen Sie einen solchen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Die Einspruchsfrist gilt dann als nicht abgelaufen und Sie haben noch das Recht, Einspruch bei der Behörde einzulegen.
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