Verstoßen Sie gegen das Verkehrsrecht, so müssen Sie damit rechnen, dass die Regelmissachtung geahndet wird. Alle möglichen Verstöße mit den jeweils zugehörigen Sanktionen finden sich im Bußgeldkatalog 2024 / 2025 wieder. In diesem Katalog ist genau festgehalten, wann eine Verwarnung ausgesprochen werden darf, welche Regelsätze in Form eines Bußgeldes gezahlt werden müssen und wann ein Fahrverbot angeordnet werden darf.
Es handelt sich dabei um eine bundeseinheitlich geltende Verordnung, die bereits seit dem Jahr 2002 Gültigkeit besitzt. Welche Sanktionen im Einzelnen auf Sie zukommen, wann genau Punkte in Flensburg erteilt werden oder für welchen Verstoß Sie laut Bußgeldkatalog 2024 / 2025 mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Im Bußgeldkatalog sind mögliche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr inklusive der darauf folgenden Konsequenzen aufgelistet.
Je nach Schwere der Zuwiderhandlung müssen sich Kraftfahrer laut Bußgeldkatalog auf Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote einstellen. Schlimmstenfalls kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis auf sie zu.
Darüber werden Sie im Bußgeldbescheid informiert, der Ihnen im Anschluss an den Verstoß zugestellt wird. Möchten Sie so lange nicht warten, können Sie die Sanktionen auch innerhalb weniger Sekunden mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner ermitteln.
Video: Aktueller Bußgeldkatalog – die wichtigsten Infos
Wie ist der Bußgeldkatalog 2024 / 2025 gegliedert?
Im Bußgeldkatalog sind jegliche Situationen festgehalten, die laut Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (MobHV) und der Ferienreiseverordnung als Verkehrsstrafen zu werten sind.
Jede Verkehrsordnungswidrigkeit hat eine eigene Tatbestandsnummer (TBNR) im Bußgeldkatalog. Zudem sind die möglichen Bußgelder und die Anzahl der Punkte aufgeführt. Ebenfalls vermerkt sind Angaben zum Fahrverbot (FV), ob es sich um ein schwerwiegendes Vergehen (A-Verstoß) oder ein weniger schwerwiegendes Vergehen (B-Verstoß) handelt.
Außerdem gibt es im Strafenkatalog zum Verkehr eine Liste der Paragraphen, die durch die Verkehrsordnungswidrigkeit verletzt wurden. Die gesetzliche Vorschrift, nach der ein Fahrverbot ausgesprochen wird, findet sich beispielsweise in 132.3 Bkat; § 4 Abs. 1 BKatV.
Am häufigsten gesuchte Bußgeldkataloge
Unterschiedliche Bereiche
Für alle möglichen Bereiche der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Verkehrssituationen existiert ein Bußgeldkatalog.
Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen beispielsweise zu den am häufigsten begangenen Verstößen, was nicht gerade verwunderlich ist:
Auf deutschen Autobahnen gibt es keine Begrenzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit. Es existiert zwar eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, doch diese wird gerne mal überstrapaziert.
Die Vorschriften für Bußgelder, Punkte sowie Fahrverbot sind im Bußgeldkatalog für Raser festgehalten. Es muss differenziert werden, ob der Geschwindigkeitsverstoß innerorts oder außerorts begangen wurde und um wie viele km/h die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.
Sind Sie beispielsweise außerhalb geschlossener Ortschaften 22 km/h zu schnell gefahren und wurden geblitzt, dann kommen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Bei 26 km/h geht es bereits um 150 Euro und einen Punkt, wobei ein Fahrverbot ebenfalls möglich ist, sollten Sie sich den gleichen Verstoß zweimal innerhalb eines Jahres leisten.
Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften erwarten Sie bereits ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro, ein Punkt und ggf. ein Fahrverbot. Im Bußgeldkatalog werden neben den oben stehenden auch folgende Bereiche abgedeckt:
Aktueller Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner 2024 / 2025
Wenn Sie einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen haben und sich nicht sicher sind, mit welchen Folgen zu rechnen ist, dann können Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner zurate ziehen. Dieser berechnet Ihnen auf der Grundlage Ihrer Angaben die Strafen, die laut Bußgeldkatalog auf Sie zukommen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer oder die Missachtung der Vorfahrt – der Bußgeldrechner kann Ihnen weiterhelfen. Aufgrund von möglichen Veränderungen oder Neuerungen im Bußgeldkatalog wird er stets aktualisiert und ist dem jeweils geltenden Strafmaß angepasst. Er kann zudem auch als Punkterechner für Flensburg-Punkte fungieren.
Geht es lediglich um ein Bußgeld oder drohen wahrscheinlich doch Zähler in Flensburg? Steht möglicherweise ein Fahrverbot im Raum? Der Bußgeldrechner hat die Antworten.
Weitere Bußgeldkataloge nach Fahrzeugklassen
Aktueller Flensburger Punktekatalog 2024 / 2025
Am 1. Mai 2014 fand eine Reform des alten Punktesystems statt. Je nach Schwere Ihres Vergehens werden nun maximal drei Zähler in Flensburg vergeben. Diese werden im Fahreignungsregister (FAER) und nicht mehr im Verkehrszentralregister (VZR) gespeichert.
Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt nach der Reform bereits bei einer Gesamtanzahl von acht Punkten und nicht wie vorher bei 18 Punkten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die vorherigen Eintragungen und Punkte gelöscht wurden. Vielmehr fand eine Übertragung in das neue System statt und die Zähler wurden wie folgt angeglichen:
Altes Punktesystem | Neues Punktesystem |
---|---|
1 bis 3 Punkte | 1 Punkt |
4 bis 5 Punkte | 2 Punkte |
6 bis 7 Punkte | 3 Punkte |
8 bis 10 Punkte | 4 Punkte |
11 bis 13 Punkte | 5 Punkte |
14 bis 15 Punkte | 6 Punkte |
16 bis 17 Punkte | 7 Punkte |
18 Punkte oder mehr | 8 Punkte |
Es ist möglich, Zähler frühzeitig abzubauen, um dieser Maßnahme entgegenzuwirken. Sie sollten sich natürlich weiterhin an die im Bußgeldkatalog festgelegten Regeln und Vorschriften halten.
Einen weiteren Ausweg stellt der Punkteverfall dar. Nach gewissen Tilgungsfristen tritt eine Verjährung der Punkte aus dem Katalog ein. Diese Fristen ergeben sich ebenfalls aus der Höhe Ihres Verstoßes gegen den Bußgeldkatalog.
Das Punktesystem findet aktuell nur Anwendung, sollte eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegen. Daraus ergibt sich folgendes:
- Schwere Verstöße werden laut Bußgeldkatalog 2024 / 2025 mit einem Flensburg-Punkt geahndet. Beispiele dafür sind ein einfacher Vorfahrtsverstoß oder wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt wurden.
- Für sehr schwere Verstöße sieht der Bußgeldkatalog zwei Punkte vor. Außerdem ist ein Regelfahrverbot möglich. Haben Sie beispielsweise eine rote Ampel überfahren und dadurch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht, dann fällt Ihre Strafe in diese Kategorie.
- Schwere Straftaten werden mit drei Punkten und ebenfalls einem Regelfahrverbot bestraft. Alkohol und Drogen am Steuer, unterlassene Hilfeleistung oder Fahrerflucht zählen laut Bußgeldkatalog in diese Spalte.
Punkte- & Bußgeldkatalog 2024 / 2025: Welche Konsequenzen hat welcher Punktestand?
In Bezug auf Ihr Punktekonto in Flensburg gelten unterschiedliche Konsequenzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert Sie in der Regel über Ihren Punktestand und die Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER).
Einerseits werden Sie darauf hingewiesen, wann Sie Punkte abbauen können und zweitens können Sie auf diese Weise aus den Fehlern lernen, die Sie im Straßenverkehr begangen haben. Der Bußgeldkatalog sieht folgende Konsequenzen vor:
- 1 bis 3 Punkte: Vormerkung ohne weitere Maßnahmen.
- 4 bis 5 Punkte: Schriftliche Ermahnung gefolgt von einer Mitteilung, dass durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar Punkte abgebaut werden können.
- 6 bis 7 Punkte: Schriftliche Verwarnung und Anordnung zu einem Aufbauseminar.
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis mit nachfolgender Sperrfrist von sechs Monaten, bis Ihnen der Führerschein wieder ausgehändigt werden kann.
Punkteverfall
Punkte in Flensburg verfallen nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfristen automatisch. Es kommt jedoch darauf an, wie schwer die Verstöße waren, die Sie begangen haben. Vor der Reform im Mai 2014 verhielt es sich so, dass alte und neue Zähler sich beeinflussten. Der Verfall wurde dementsprechend gestoppt, sobald ein neuer Verstoß begangen worden war, der mit Punkten geahndet wurde. Dem Punktekatalog in Flensburg zufolge gelten nun folgende Fristen:
- Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, verjähren nach zweieinhalb Jahren.
- Für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten beträgt der Verfall fünf Jahre.
- Verkehrsstraftaten, bei denen drei Zähler in Flensburg drohen, sind nach zehn Jahren getilgt.
Es macht nun keinen Unterschied mehr, ob in der Zwischenzeit neue Verkehrsstrafen oder Punkte hinzukommen. Der Verfall wird durch neu hinzukommende Punkte nicht beeinflusst.
Anhäufung von Punkten
Je nachdem, wie hoch Ihr Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) war, bekommen Sie maximal drei Zähler in Flensburg laut Punktekatalog. Sie sollten jedoch die im Bußgeldkatalog 2024 / 2025 festgesetzten Bußgelder nicht außer Acht lassen.
Sind Sie beruflich auf Ihren Führerschein und das Auto angewiesen, dann sollten Sie nicht allzu oft gegen das Verkehrsrecht verstoßen, da Sie bei einer Anzahl von acht Punkten mit dem Entzug der Fahrerlaubnis konfrontiert werden.
Wie schnell diese Menge an Punkten entstehen kann, zeigt Ihnen die folgende Tabelle, in der ausschließlich Ordnungswidrigkeiten aufgeführt sind, die laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld und einem Punkt geahndet werden:
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Handy am Steuer | 100 € | 1 |
Missachtung der Winterreifenpflicht | 60 € | 1 |
Kinder nicht ausreichend oder gar nicht gesichert | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung | 70 € | 1 |
Falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung | 60 € | 1 |
Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen | 70 € | 1 |
Fahren mit 17 ohne Begleitung | 70 € | 1 |
Missachtung der Vorschriften zur Ladung | 60 € | 1 |
Vorfahrtsverstoß | 70 € | 1 |
Fahren ohne Zulassung | 70 € | 1 |
TÜV überzogen um mehr als 8 Monate | 60 € | 1 |
Missachtung von polizeilichen Anweisungen | 70 € | 1 |
Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich | 60 € | 1 |
Warnwestenpflicht
Der Bußgeldkatalog sieht seit dem 1. Juli 2014 eine Warnwestenpflicht vor. In Ihrem Fahrzeug muss sich mindestens eine Warnweste befinden. Diese sollte die europäische ISO-Norm 20471 erfüllen und dementsprechend gekennzeichnet sein.
Die noch relativ neue Vorschrift gilt für Pkw, Lkw und Busse. Motorradfahrer müssen jedoch keine Warnweste mit sich führen.
Bußgeldkatalog 2024 / 2025 für Deutschland: Die häufigsten Verstöße
Der Bußgeldkatalog in Deutschland besteht auf sehr strenge Regeln im Straßenverkehr. Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit flattert der Bußgeldbescheid also schneller ins Haus, als Sie vielleicht annehmen. Welche Verstöße am meisten von deutschen Autofahrern begangen werden, erfahren Sie im Folgenden:
- Falsches Parken und Halten: Bis 55 Euro müssen laut Bußgeldtabelle von Falschparkern gezahlt werden. Da dieser Betrag vergleichsweise niedrig ausfällt und daher auch nicht im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert wird, ist es nicht möglich, eine genaue Summe festzulegen. Jedoch werden jährlich schätzungsweise mehrere Millionen Bußgeldbescheide wegen falschem Parken oder Halten ausgestellt, was für einen zweistelligen Millionenbetrag sprechen würde.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Dieses Vergehen ist das meist gespeicherte in Deutschlands Kartei der Verkehrssünder. Pro Jahr werden ungefähr drei Millionen Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verbucht. Diese Zahl enthält jedoch nicht die geringeren Vergehen, die lediglich ein Bußgeld nach sich ziehen. Dies ist bei Geschwindigkeitsübertretungen von unter 20 km/h der Fall. Es kann also durchaus von einer noch höheren Zahl ausgegangen werden.
- Missachtung der Vorfahrt: Deutsche Autofahrer haben offensichtlich Probleme mit der Vorfahrtsregelung. Dabei ist diese durch die Rechts-vor-Links-Regelung, Verkehrszeichen sowie Ampeln eigentlich komplett abgedeckt. Womöglich sind viele Kraftfahrer jedoch gerade aufgrund der Vielfalt an Vorschriften verwirrt und daher in einzelnen Situationen nicht sicher, welche Regel gilt. Die große Anzahl an Vorfahrtsverstößen könnte diese Annahme bestätigen.
- Abstand nicht eingehalten: Dem Bußgeldkatalog 2024 / 2025 zufolge drohen besonders ab 80 km/h hohe Strafen, wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Durch einen zu geringen Abstand setzen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer einem erheblichen Sicherheitsrisiko aus. Vor allem auf Deutschlands Autobahnen gibt es einige Drängler, die ihren Vordermann durch Hupen, zu dichtes Auffahren oder das Betätigen der Lichthupe dazu bewegen wollen, die Spur zu wechseln und sich so freie Fahrt zu verschaffen. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens der halben Tacho-Geschwindigkeit entsprechen. Auch Leitpfosten können als Orientierungspunkte genutzt werden, da diese in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Innerorts muss der Mindestabstand die Strecke betragen, die Sie in einer Sekunde zurücklegen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h würde dies einen Abstand von drei Autolängen bzw. 15 Metern bedeuten.
- Falsche oder illegale Überholvorgänge: Auch falsche bzw. illegale Überholmanöver werden laut Bußgeldkatalog streng bestraft. Trotzdem gehören diese zu den am häufigsten begangenen Verstößen der deutschen Autofahrer. Von einem Bußgeld von 20 Euro für die Behinderung beim Einordnen während eines Überholvorgangs bis zu einem Bußgeld von 300 Euro, wenn bei unklarer Verkehrslage überholt wurde bzw. im Überholverbot mit anschließender Sachbeschädigung – sämtliche Bereiche im Verkehrsrecht sind abgedeckt durch den Bußgeldkatalog. Punkte in Flensburg bekommen Sie ggf. noch obendrauf. Beim Überholen werden meist hohe Geschwindigkeiten gefahren. Aus diesem Grund ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs bei einem falschen oder gar illegalen Überholmanöver kaum auszuschließen, weshalb Sie sich in jedem Fall an das vorgeschriebene Überholverbot halten sollten.
Auch falsches Abbiegen, das falsche Ein- und Ausfahren oder Wenden auf Autobahnen kann sich bei den häufig begangenen Vergehen einreihen. Fahrzeuge, bei denen eine Überladung bzw. eine falsche Ladungssicherung vorliegt, werden ebenfalls oft mit den Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2024 / 2025 konfrontiert. Technische Mängel am Fahrzeug sind hier noch das geringere Übel, denn für diesen Verstoß gibt es meistens eine Verwarnung bzw. einen Bußgeldbescheid, wobei Zähler in Flensburg weitgehend ausbleiben.
Verkehrskontrollen dienen dem Schutz
Einige Autofahrer halten Verkehrskontrollen für Schikane und Abzocke, sie fühlen sich ungerecht behandelt, wenn wieder mal ein Bußgeld wegen einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) fällig wird. Der eigentliche Sinn dieser Kontrollen, nämlich die Verkehrsteilnehmer zu schützen, die sich an die Vorschriften halten, wird oft aus den Augen verloren. Würden sich alle Kraftfahrer gleichermaßen an das Verkehrsrecht halten, dann wären viele Kontrollen schlichtweg überflüssig.
Neuer Bußgeldkatalog 2021: Was ändert sich?
Seit dem 9. November 2021 sind die neuen Regelungen aus der StVO-Novelle in Kraft, die ursprünglich für den 28. April 2020 anberaumt war. Dies hat ebenfalls Auswirkungen auf den Bußgeldkatalog. Schließlich wurden in diesem Zuge nicht nur verschiedene Bußgelder erhöht, sondern auch gänzlich neue Tatbestände eingeführt. Eine Übersicht der Änderungen haben wir Ihnen in dieser Tabelle zusammengefasst:
Verstoß | Bußgeld (alt) | Bußgeld (neu) |
---|---|---|
Falsch gehalten bzw. geparkt | bis 15 € | bis 55 € |
Auf dem Rad- oder Gehweg geparkt | bis 35 € | bis 110 € |
Unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt | 35 € | 55 € |
In zweiter Reihe gehalten oder geparkt | bis 35 € | bis 110 € |
NEU: Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € |
In einer Feuerwehrzufahrt geparkt und dabei Einsatzfahrzeuge behindert | bis 65 € | bis 100 € |
An engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder in scharfen Kurven geparkt | bis 35 € | bis 55 € |
NEU: Rettungsgasse nicht gebildet oder unerlaubt genutzt | - | - 200 - 320 € - 1 Monat Fahrverbot |
NEU: Beim Rechtsabbiegen innerorts mit dem Lkw schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren | - | 70 € |
Unnötigem Lärm und/oder eine vermeidbare Abgasbelästigung verursacht sowie unnütz hin- und her gefahren | bis 20 € | bis 100 € |
Zusätzlich kam es am 9. November 2021 zu einer Erhöhung der Bußgelder für zu schnelles Fahren. Eine Zusammenfassung der aktuellen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog finden Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.