Als Fahrradfahrer müssen Sie zwar keine Fahrerlaubnis erwerben, ehe Sie sich auf Ihren Drahtesel schwingen dürfen, die Verkehrsregeln sollten Sie aber trotzdem kennen. Denn auch Radlern drohen Konsequenzen, wenn sie die Straßenverkehrsordnung (StVO) missachten.
Aber welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Fahrrad-Verstöße eigentlich vor? Drohen „nur” Bußgelder oder können Sie auch Punkte in Flensburg erhalten? Diesen Fragen geht der folgende Ratgeber auf den Grund.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog „Fahrrad”
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Sie fuhren mit dem Fahrrad nicht auf dem benutzungspflichtigen Radweg | 20 | |
… mit Behinderung | 25 | |
… mit Gefährdung | 30 | |
… mit Unfall | 35 | |
Sie fuhren verbotswidrig mit dem Fahrrad auf dem Gehweg | 55 | |
… mit Behinderung | 70 | |
… mit Gefährdung | 80 | |
… mit Unfall | 100 | |
Sie fuhren verbotswidrig mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone | 55 | |
… mit Behinderung | 70 | |
… mit Gefährdung | 80 | |
… mit Unfall | 100 | |
Sie fuhren in einer Einbahnstraße mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung | 20 | |
… mit Behinderung | 25 | |
… mit Gefährdung | 30 | |
… mit Unfall | 35 | |
Sie fuhren auf einem Radwege mit dem Fahrrad entgegen der erlaubten Richtung | 20 | |
… mit Behinderung | 25 | |
… mit Gefährdung | 30 | |
… mit Unfall | 35 | |
Sie missachteten in einem verkehrsberuhigten Bereich mit Ihrem Fahrrad die Schrittgeschwindigkeit | 15 | |
Sie behinderten in einem verkehrsberuhigten Bereich mit Ihrem Fahrrad den Fußgängerverkehr | 15 | |
… mit Gefährdung | 60 | 1 |
… mit Unfall | 75 | 1 |
Sie gewährten mit Ihrem Fahrrad Fußgängern an einem Fußgängerüberweg nicht Vorrang | 80 | 1 |
Sie hantierten beim Fahrradfahren mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät | 55 | |
… mit Gefährdung | 75 | |
… mit Unfall | 100 | |
Sie fuhren mit Ihrem Fahrrad über eine Ampel, die bereits max. 1 Sekunde auf Rot stand | 60 | 1 |
… mit Gefährdung | 100 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Sie fuhren mit Ihrem Fahrrad über eine Ampel, die bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand | 100 | 1 |
… mit Gefährdung | 160 | 1 |
… mit Unfall | 180 | 1 |
Sie zeigten Ihren Abbiegevorgang mit dem Fahrrad nicht rechtzeitig an | 10 | |
… mit Gefährdung | 30 | |
… mit Unfall | 35 | |
Sie fuhren freihändig auf dem Fahrrad | 5 | |
Sie fuhren trotz schlechter Sicht ohne vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung | 20 | |
… mit Gefährdung | 25 | |
… mit Unfall | 35 | |
Sie fuhren mit einem Fahrrad, das keine Klingel besaß oder dessen Klingel nicht den Vorschriften entsprach | 15 | |
Sie fuhren mit einem Fahrrad, das keine Klingel besaß oder dessen Bremse nicht den Vorschriften entsprach | 15 | |
Sie fuhren mit einem Fahrrad, das nicht den Vorschriften entsprach, und beeinträchtigen wesentlich die Verkehrssicherheit | 80 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Bußgeldrechner für Fahrrad-Verstöße
FAQ: Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
Nein, die möglichen Bußgelder für Fahrrad-Verstöße finden sich im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, welcher auch die Sanktionen für alle anderen Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Lkw-Fahrer, Fußgänger etc.) beinhaltet.
Je nach Tatbestand sind Beträge zwischen 5 und 180 Euro möglich, wenn Sie mit dem Fahrrad gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen. Eine Übersicht über die konkreten Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Ja, dies ist zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß der Fall. Sie erhalten die Punkte selbst dann, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen.
Weitere Infos zum Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
Die Straßenverkehrsordnung zum Fahrrad
Viele der in Deutschland geltenden Verkehrsregeln sind in der StVO zu finden. Dies gilt auch für die meisten Vorschriften, an die sich Radfahrer hierzulande halten müssen. So legt sie z. B. ganz genau fest, wo Sie überhaupt mit dem Fahrrad fahren dürfen:
- Ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, müssen Sie diesen nutzen. Sie erkennen einen solchen Radweg an einem blauen Verkehrszeichen mit weißem Fahrrad-Symbol.
- Radwege dürfen üblicherweise nur befahren werden, wenn sie rechts von der Fahrbahn liegen. Lediglich wenn ein entsprechendes Schild vorhanden ist, ist hier das Radeln in beide Fahrtrichtungen erlaubt.
- Ähnliches gilt für Einbahnstraßen: Wie Autofahrer dürfen auch Radfahrer hier eigentlich nur in eine Fahrtrichtung fahren. Oftmals erlaubt aber ein Zusatzschild das Radeln in beide Richtungen.
- Existiert kein Radweg, dürfen Sie in der Regel nur auf der Fahrbahn radeln.
- Gehwege und Fußgängerzonen sind für Sie als Radfahrer tabu, es sei denn, ein Verkehrszeichen erlaubt ausdrücklich das Befahren mit dem Fahrrad.
- Ansonsten dürfen nur Kinder bis 10 Jahren sowie deren Aufsichtspersonen auf dem Gehweg radeln.
- Kinder bis zum Alter von 8 Jahren müssen sogar auf dem Gehweg (oder wahlweise auf einem Radweg, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist) fahren.
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Fahrradfahrer diese Regeln ignorieren und einfach fahren, wo sie wollen. Dadurch behindern sie nicht nur oftmals andere Verkehrsteilnehmer, sie können unter Umständen auch eine Gefährdung darstellen. Darum sieht der Bußgeldkatalog für solche Fahrrad-Verstöße entsprechende Sanktionen vor: Fahren Sie mit Ihrem Rad dort, wo es nicht erlaubt ist, können Bußgelder zwischen 15 und 35 Euro drohen.
Wann zieht ein Verstoß mit dem Fahrrad eine Strafe nach sich?
Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad beinhaltet nur Ordnungswidrigkeiten. Begehen Sie eine solche, müssen Sie schlimmstenfalls mit einem Bußgeld und ggf. einem Punkt in Flensburg rechnen.
Es ist aber auch möglich, dass Sie eine Straftat begehen, wenn Sie mit dem Fahrrad gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. In so einem Fall müssen Sie nicht mehr nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern mit wesentlich ernsteren Konsequenzen wie einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe.
Das ist z. B. möglich, wenn Sie mit Ihrem Fahrrad an einem Unfall im Straßenverkehr beteiligt sind und sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Diese Tat kann mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Ebenfalls strafbar machen Sie sich, wenn Sie sich berauscht oder betrunken aufs Fahrrad schwingen. Ein Fahrradfahrer gilt infolge von Alkohol als fahruntüchtig, wenn er …
- mindestens 1,6 Promille im Blute hat oder
- mindestens 0,3 Promille im Blut hat und sich fahrauffällig verhält (z. B. Schlangenlinien fährt).
In beiden Fällen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Kann ein Verstoß mit dem Fahrrad den Führerschein gefährden?
Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad sieht bei Ordnungswidrigkeiten eigentlich keine Fahrverbote oder gar eine Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass sich ein Fehlverhalten als Radfahrer auch auf Ihren Führerschein auswirkt.
Das ist z. B. möglich, wenn Sie für Ihren Verstoß mit dem Fahrrad neben einem Bußgeld auch einen Punkt kassiert haben. Häufen Sie nämlich insgesamt 8 Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg an, entzieht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde automatisch die Fahrerlaubnis. Wie bzw. mit welchem Vehikel Sie die jeweiligen Punkte erworben haben, ist den Beamten dabei herzlich egal.
Auch wenn Sie eine Verkehrsstraftat (z. B. Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr) mit dem Fahrrad begehen, droht üblicherweise die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Übrigens: Selbst wenn Sie noch gar keine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie die Konsequenzen einer Verkehrsstraftat diesbezüglich später zu spüren bekommen. Haben Sie sich z. B. einmal wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad strafbar gemacht und entschließen sich Jahre später, eine Fahrerlaubnis zu beantragen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zuvor eine MPU von Ihnen verlangen.