Die ersten Sonnenstrahlen im Frühling läuten häufig die Motorradsaison ein. Wann diese beginnt, ist nicht genau festgelegt, das hängt vom Wetter und dem individuellen Gefühl des Bikers ab. Um schwere Unfälle zu vermeiden, müssen sich auch Motorrad-Fahrer an die Verkehrsregeln halten.
Doch welche konkreten Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Motorrad-Fahrer bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit vor? Gelten besondere Regeln in der Straßenverkehrsordnung fürs Motorrad? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsregeln missachtet: Diese Sanktionen drohen Motorrad-Fahrern
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Freihändig fahren | 5 Euro | ||
An ein anderes Fahrzeug anhängen | 5 Euro | ||
Ohne Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren | 10 Euro | ||
Ohne Helm fahren | 15 Euro | ||
Auf dem Hinterrad fahren | 50 Euro | ||
Ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen, das keinen Helm trägt | 60 Euro | 1 | |
Mehrere Kinder auf dem Motorrad mitnehmen, die keinen Helm tragen | 70 Euro | 1 | |
Ohne Betriebserlaubnis fahren | 50 Euro | ||
... dabei die Umwelt beeinträchtigt | 90 Euro | ||
... dabei die Verkehrssicherheit beeinträchtigt | 90 Euro | 1 | |
Durch einen Stau hindurchschlängeln (rechts überholen) innerorts | 30 Euro | ||
Durch einen Stau hindurchschlängeln (rechts überholen) außerorts | 100 Euro | 1 | |
... mit Gefährdung | 120 Euro | 1 | |
... Unfall verursacht | 145 Euro | 1 | |
Motorrad auf dem Gehweg parken | 55 Euro | ||
... mit Behinderung | 70 Euro | 1 | |
Den Seitenstreifen benutzt, um schneller voranzukommen | 75 Euro | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 Euro | 1 |
Bußgeldkatalog für Motorrad-Fahrer: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Grundsätzlich gelten für Kfz- und Motorrad-Fahrer dieselben Regeln der Straßenverkehrsordnung. Allerdings müssen Biker noch einige weitere Vorgaben beachten. So gilt zum Beispiel eine Helmpflicht auf dem Motorrad und es ist verboten, das Zweirad freihändig zu fahren.
Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog für Motorrad-Fahrer eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten vor. Begehen Biker eine Straftat im Straßenverkehr, kann dies eine Freiheits- oder Geldstrafe nach sich ziehen.
Haben Sie auf dem Motorrad gegen die StVO verstoßen und wurden erwischt, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich Einspruch einlegen.
Welche Regeln sieht die StVO fürs Motorrad vor?
Grundsätzlich gelten die Verkehrsregeln für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die zum Beispiel Radler oder Biker beachten müssen. Wir wollen einen genaueren Blick auf die Vorschriften für Motorrad-Fahrer werfen:
Der Bußgeldkatalog für Motorrad-Fahrer sieht zum Beispiel eine Geldbuße vor, wenn Sie ohne Helm mit dem Zweirad unterwegs sind. Dies geht auf § 21a Absatz 2 StVO zurück, welcher klar vorschreibt:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Die Helmpflicht auf dem Motorrad gilt somit auch für den Beifahrer. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 15 Euro rechnen. Nachfolgend einige weitere Regeln, die spezifisch für Fahrten mit einem Motorrad gelten:
- Sie dürfen nicht freihändig fahren.
- Es ist nicht erlaubt, sich an ein anderes Fahrzeug dranzuhängen.
- Bei Stau rechts überholen (hindurchschlängeln), ist verboten.
- Auf dem Gehweg parken, ist nicht erlaubt.
- Auf dem Hinterrad zu fahren, stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wie schnell dürfen Sie mit einem Motorrad fahren?
Damit keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gegen Motorrad-Fahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit ausgesprochen werden, sollten Biker stets das jeweilige Tempolimit kennen. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt es 50 km/h.
Außerorts hängt die Geschwindigkeitsbegrenzung davon ab, auf welcher Strecke Sie sich befinden. So gilt auf einer Landstraße in aller Regel ein Tempolimit von 100 km/h. Die Autobahn hingegen weist eine Besonderheit bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf:
Für Motorräder und andere Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen gilt auf einigen Streckenabschnitten die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Lassen es die Verkehrslage und die Witterungsbedingungen zu, dürfen Sie auch deutlich schneller fahren, ohne Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Motorrad-Fahrer befürchten zu müssen.
Allgemein gilt allerdings für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich, dass sie das Tempo stets den Witterungsbedingungen und der Verkehrslage anpassen müssen. Dazu heißt es in § 3 Absatz 1 StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
Bedenken Sie: Das Tempolimit kann jederzeit durch entsprechende Verkehrszeichen herabgesetzt werden. Dies ist beispielsweise an Unfallschwerpunkten oder vor Schulen häufig der Fall.
Fahren mit dem Motorrad: Welche Vorschriften zur Promillegrenze gelten?
Harte Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Motorrad-Fahrer vor, wenn diese gegen die Promillegrenze verstoßen. In Deutschland liegt sie bei 0,5 Promille. Werden Sie mit einem höheren Wert erwischt, drohen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Bei einem Wert von 0,3 Promille kann schon eine Anzeige drohen, wenn der Kfz-Fahrer durch seine Fahrweise auffällig wird und er den Straßenverkehr gefährdet. In diesem Fall droht neben einer Freiheits- oder Geldstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wichtig: In Deutschland gilt für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren eine Promillegrenze von 0,0. Sie dürfen also keinerlei Alkohol konsumieren, bevor sie sich ans Steuer setzen. Die Teilnahme am Straßenverkehr nach einem Drogenkonsum ist jedem grundsätzlich untersagt.
Können Sie gegen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog als Motorrad-Fahrer vorgehen?
Werden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gegen Motorrad-Fahrer ausgesprochen, erhalten die Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid. Gegen dieses Schreiben der Bußgeldstelle können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich einen Einspruch einlegen.
Dieser Schritt kann sinnvoll sein, wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird und Sie die Messung des Blitzers für fehlerhaft halten. Tatsächlich liefern die Radarfallen nicht immer zuverlässige Messergebnisse.
Liegt dieser Fall vor und es steht zudem ein Fahrverbot im Raum, empfiehlt es sich, bezüglich des Einspruchs einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie kompetent beraten und Ihre Interessen gegenüber der Bußgeldstelle vertreten.
Zudem kann Ihr Rechtsbeistand Akteneinsicht beantragen und so das Messprotokoll des Blitzers unter die Lupe nehmen. Dadurch können etwaige Messfehler oder eine falsche Handhabung der Radarfalle durch die Messbeamten aufgedeckt werden.