Ordnungswidrigkeiten werden im Verkehr auf deutschen Straßen täglich begangen. Die Frage betroffener Fahrzeugführer lautet dann sofort: „Welche Sanktionen drohen mir?“ Für diesen Fall gibt es Bußgeldrechner, die Ihnen schon vor Erhalt des Bußgeldbescheides Informationen zu den voraussichtlichen Sanktionen liefern.
So können Sie schon vor Erhalt vom Bußgeldbescheid mittels Rechner das zu erwartende Bußgeld ausrechnen. Aber wie funktionieren Bußgeldrechner für Autobahn-Delikte? Und kommen Bußgeldrechner auch für LKW-Fahrer in Frage, die nach begangener Verkehrsordnungswidrigkeit Informationen zu möglichen Sanktionen erhalten wollen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldrechner: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Mit dem Bußgeldrechner können Sie innerhalb weniger Sekunden herausfinden, welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für den jeweiligen Verstoß vorsieht und müssen nicht abwarten, bis Ihnen der entsprechende Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Nein, unser Bußgeldrechner berechnet Ihnen nicht nur die Höhe des Bußgeldes. Sie können damit außerdem herausfinden, ob Punkte in Flensburg drohen oder ein Fahrverbot auf Sie zukommt. Sie finden ihn hier.
Hier erfahren Sie, wie der Bußgeldrechner funktioniert.
Was ist ein Bußgeldrechner und wie funktioniert er?
Sie wurden von einem Blitzer erfasst und sind sich unsicher, welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog zu erwarten sind? Ein Bußgeldrechner kann hier Abhilfe schaffen. Da Bußgeldrechner bei Veränderungen im Bußgeldkatalog aktualisiert werden können, basieren sie immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
Aber wie funktioniert die Rechenhilfe im Detail? In unserem kostenlosen Bußgeldrechner stehen Ihnen verschiedene Schaltflächen zur Verfügung, um Angaben zu Ihrem Verkehrsverstoß einzutippen.
Im zweiten Schritt sind genauere Angaben zu machen, wofür sich je nach ausgewähltem Bereich unterschiedliche Textfelder im Rechner öffnen. Haben Sie sich zum Beispiel der Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht, dann können Sie im Bußgeldrechner eintippen, wie schnell Sie zum Tatzeitpunkt in etwa gefahren sind und welche Geschwindigkeit am Tatort gemäß Beschilderung maximal zugelassen gewesen war.
Außerdem können Sie mittels weiterer Buttons anklicken, ob Sie zum Tatzeitpunkt noch in der Probezeit waren, der Verstoß innerorts oder außerorts stattgefunden hat und welches Fahrzeug Sie gefahren sind. Ferner können Sie durch Anklicken des jeweiligen Buttons entscheiden, ob ein Toleranzabzug in die Berechnung einfließen soll oder nicht.
Der Bußgeldrechner funktioniert also mittels unterschiedlicher Schaltflächen, die auf den zu Beginn ausgewählten Bereich abgestimmt sind und Ihnen somit eine möglichst genaue Dateneingabe ermöglichen. So lässt sich herausfinden, ob lediglich ein Bußgeld zu erwarten ist, Punkte im Register in Flensburg drohen oder unter Umständen ein Fahrverbot gegen Sie verhängt werden kann.
Geben Sie hierfür einfach die gefragten Daten in unserem Bußgeldrechner online ein. Wenn Sie nach der Dateneingabe auf den Button „Ausrechnen“ klicken, dann wird Ihnen die zur erwartende Geldbuße vom Rechner ermittelt und angezeigt.
Der Bußgeldrechner basiert auf dem aktuellen Punktekatalog
Seit der Punktereform, die 2014 in Kraft getreten ist, gelten neue Vorgaben bei der Bepunktung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Konnten zuvor zwischen einem und sieben Punkten bei Regelverstößen vergeben werden, sind es seit 2014 nur noch ein bis maximal drei Punkte, die pro Verstoß im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden können. Diese deutlich übersichtlichere Einteilung sollte zur Vereinfachung der Abläufe im System beitragen. Wann es gemäß neuem Punktesystem in der Regel einen, zwei oder drei Punkte gibt, ist in folgender Liste zusammengefasst:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten: 1 Punkt
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die ein Fahrverbot enthalten, oder Straftaten (ohne Fahrverbot oder mit Fahrverbot von bis zu drei Monaten): 2 Punkte
- Straftaten, mit denen ein Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht: 3 Punkte
Außerdem wurde im Zuge der Systemerneuerung die Obergrenze für Verwarnungsgelder von 40 auf 60 Euro angehoben. Beide Veränderungen werden in unserem kostenlosen Online-Bußgeldrechner berücksichtigt. Was im Rechner keine Rolle spielt, aber im beschriebenen Zusammenhang ebenfalls gut zu wissen ist, sind die Stufen des neu eingeführten Punktetachos, der seit 2014 gilt. In der nachfolgenden Liste haben wir Ihnen kompakt und übersichtlich dargestellt, was sich hinter dem Stufensystem verbirgt:
- 1 bis drei Punkte: Vormerkung (nur Punktespeicherung)
- 4 bis 5 Punkte: Ermahnung (behördliches Schreiben und letzte Chance zum Punkteabbau)
- 6 bis 7 Punkte: Verwarnung (erneutes Schreiben, das mit Kosten verbunden ist)
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis (je nach Fall droht jetzt auch eine MPU)
Abstandsverstoß: Wie der Rechner hierbei vorgeht
Mangelnder Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist eine der häufigsten Unfallursachen, insbesondere für Karambolagen auf Autobahnen. Abstandsverstöße werden daher genauso häufig mit standardisierten Messverfahren festgestellt wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und können gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert werden. Aber wie ermittelt der Bußgeldrechner, welche Sanktionen je nach Abstandsverstoß voraussichtlich zu erwarten sind?
Wählen Sie hierfür zunächst mittels der obersten Schaltfläche im Rechner den Bereich „Abstand“ aus. Anschließend müssen Sie die zur Tatzeit gefahrene Geschwindigkeit eingeben. Zusätzlich ist anzugeben, wie groß der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gewesen ist. Sie können angeben, ob der Abstand 1/10, 2/10, 3/10, 4/10 oder 5/10 des halben Tachowertes entsprochen hat.
Wie genau ist die Berechnung vom Bußgeld mittels Bußgeldrechner?
Grundsätzlich liefert Ihnen unser Bußgeldrechner, der stets auf dem aktuellsten Stand des Bußgeldkatalogs ist, ausreichende Vorabinformationen zu den Sanktionen, welche zu erwarten sind. Was der Rechner natürlich wegen fehlendem Input nicht berücksichtigen kann, sind spezifische Einzelfallentscheidungen der jeweils zuständigen Behörde, die für das Bußgeldverfahren verantwortlich ist.
Es kommt beispielsweise vor, dass die ermittelnden Beamten der Bußgeldstelle im eigenen Ermessen umfangreichere Sanktionen festsetzen, wenn es sich nachweislich um Wiederholungstäter handelt. Dann kann nämlich vom Tatbestand der Beharrlichkeit ausgegangen werden.
Hallo
mein lkw ist 40t, ich bin 3,5t unter dem Schild gefahren.
Was zu erwarten ist.
MfG Waldemar