Sie sind praktisch, leicht und ermöglichen ein müheloses Fortbewegen von A nach B: E-Scooter. Dabei handelt es sich um Elektro-Tretroller, die offiziell als Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange bezeichnet werden. Sie werden gänzlich ohne Muskelkraft betrieben und kommen vorzugsweise in Großstädten zum Einsatz.
Doch was ist bei Fahrten mit einem E-Scooter erlaubt und was nicht? Benötigen E-Scooter in Deutschland eine Zulassung für den Straßenverkehr? Und brauchen Sie einen Führerschein, wenn Sie mit einem solchen aufladbaren Tretroller mit elektrischem Antrieb fahren möchten? Im Ratgeber gibt’s die Infos!
Inhaltsverzeichnis
Weitere Ratgeber zum Thema E-Scooter
Bußgeldtabelle: Allgemeine Verstöße mit dem E-Scooter
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Freihändig E-Scooter fahren | 10 € |
Zu zweit E-Scooter fahren | 10 € |
E-Scooter ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer fahren | 10 € |
Fahrzeug oder Anhänger mit dem E-Scooter ziehen | 10 € |
Richtungsänderung mit dem E-Scooter nicht anzeigen | 10 € |
… mit Gefährdung | 20 € |
… mit Unfallfolge | 25 € |
Nebeneinander E-Scooter fahren | 15 € |
… mit Behinderung | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfallfolge | 30 € |
Nicht zugelassene Verkehrsflächen nutzen (z. B. Bürgersteig) | 15 € |
… mit Behinderung | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfallfolge | 30 € |
Mit kaputter oder ohne Klingel E-Scooter fahren | 15 € |
E-Scooter fahren, obwohl die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder kaputt ist | 20 € |
E-Scooter fahren | |
… ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
… mit abgelaufener Betriebserlaubnis | 30 € |
… ohne Versicherungsschutz | 40 € |
… ohne Verzögerungseinrichtung | 25 € |
… obwohl dieser nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht | 25 € |
Bußgeldtabelle: Rote Ampel mit dem E-Scooter überfahren
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Mit dem E-Scooter über eine rote Ampel fahren (unter 1 Sekunde) | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 120 € | 1 |
Mit dem E-Scooter über eine rote Ampel fahren (länger als 1 Sekunde) | 100 € | 1 |
… mit Gefährdung | 160 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 180 € | 1 |
Bußgeldtabelle: E-Scooter fahren nach dem Konsum von Alkohol
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bei Fahrten mit dem E-Scooter gegen die Null-Promille-Grenze in der Probezeit oder unter 21 Jahren verstoßen | 250 € | 1 | |
Bei Fahrten mit dem E-Scooter gegen die Promillegrenze von 0,5 verstoßen | 500 € | 2 | 1 Monat |
… beim 2. Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
… beim 3. Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Bei Fahrten mit dem E-Scooter alkoholisiert den Verkehr gefährden (ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | |
Mit mehr als 1,09 Promille E-Scooter fahren | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe |
Bußgeldrechner zum E-Scooter
E-Scooter: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nein. Elektro-Tretroller zählen zu den Fahrzeugen, die ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Das Mindestalter für die Nutzung liegt jedoch bei 14 Jahren.
Ausschließlich Elektro-Tretroller, die höchstens 20 km/h fahren können, erhalten eine Zulassung. Fahrten mit einem E-Scooter, der beispielsweise 45 km/h schafft, sind entsprechend nicht gestattet.
Da sich die StVO an alle Verkehrsteilnehmer richtet, können die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog jeden treffen – auch E-Scooter-Fahrer. Welche Ahndungen möglich sind, lesen Sie hier.
Video: Was gilt beim E-Scooter-Fahren?
Welche Voraussetzungen müssen E-Scooter laut Gesetz erfüllen?
Grundsätzlich dürfen ausschließlich E-Scooter mit einer Straßenzulassung im öffentlichen Verkehr genutzt werden. Um eine solche zu erhalten, sieht der Gesetzgeber in Deutschland diverse Voraussetzungen vor, denen die praktischen Elektro-Tretroller gerecht werden müssen.
Damit ein E-Scooter eine Zulassung bekommt, muss er die folgenden Merkmale aufweisen:
- Er sollte mit einer Klingel oder einer Glocke ausgestattet sein.
- Er braucht zwei Bremsen, die unabhängig voneinander funktionieren.
- Seine Höchstgeschwindigkeit darf maximal 20 km/h betragen.
- Um zugelassen zu werden, braucht ein E-Scooter außerdem eine Versicherung.
- Seine Maximalleistung muss bei 500 Watt liegen.
- Er sollte über eine ordnungsgemäße Beleuchtung verfügen.
- Zu guter Letzt muss ein E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben.
Welche Verkehrsregeln gelten für E-Scooter gemäß StVO?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die Vorschriften auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer. Demzufolge enthält sie auch Regeln dazu, was mit einem E-Scooter auf der Straße zulässig ist und was nicht. Eine Auswahl dieser Verkehrsregeln sehen Sie hier:
- Elektro-Tretroller dürfen ausschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen sowie auf Fahrradstraßen genutzt werden. Nur wenn solche nicht vorhanden sind, dürfen Sie damit auf der Fahrbahn unterwegs sein.
- E-Scooter dürfen ohne Führerschein gefahren werden. Das Mindestalter für die Nutzung liegt bei 14 Jahren.
- Als Fahrer von einem Tretroller mit elektrischem Antrieb müssen Sie sich nach den Fahrradampeln richten. Sind keine vorhanden, gelten für sich die regulären Ampeln, an denen sich auch Kraftfahrer orientieren müssen.
- Zwar besteht bei Fahrten mit dem E-Scooter keine Helmpflicht, empfehlenswert ist der Kopfschutz jedoch allemal.
- Es ist nicht gestattet, mit zwei E-Scootern nebeneinander zu fahren oder einen Scooter zu zweit zu nutzen – so romantisch dies für manche auch klingen mag.
- In Bezug auf Alkohol am Steuer gelten bei Elektro-Tretrollern die gleichen Vorschriften wie für Autofahrer. Die Alkoholgrenze in Deutschland liegt bei 0,5 Promille; Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren müssen sich jedoch an eine Null-Promille-Grenze halten.