Mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des europäischen Rates über den Führerschein) wurde am 19. Januar 2013 der sogenannte EU-Führerschein eingeführt. Ein gemeinsamer europäischer Führerschein soll das Verkehrsrecht in der Europäischen Union vereinheitlichen und Führerscheinkontrollen auf internationaler Ebene erleichtern. Deshalb besitzt der EU-Führerschein Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und wird EU-weit als Dokument zur Bescheinigung der Fahrerlaubnis anerkannt.
Weil aber noch nicht alle Führerschein-Inhaber in Deutschland bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, müssen sie ihren alten Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben lassen. Unser Ratgeber zum EU-Führerschein bietet eine Erklärung wichtiger Fragen rund um den Europa-Führerschein. Außerdem erklären wir, ob es möglich ist, den EU-Führerschein ohne MPU zu erwerben.
Inhaltsverzeichnis
Das Video erklärt, was Sie über den Führerschein der EU wissen müssen
FAQ: Die wichtigsten Informationen zum EU-Führerschein
Der EU-Kartenführerschein ist ein einheitlicher europäischer Führerschein, der in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt wird. Daneben ist der EU-Führerschein auch in
in Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz gültig.
Alle Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bereits EU-Führerscheine. Wer einen älteren Führerschein hat, muss diesen bis zum 19.01.2033 in einen EU-Führerschein umschreiben lassen. Einen Überblick über die Umtauschfristen, finden sie hier.
Sie können Ihren alten Führerschein in der Führerscheinstelle bzw. der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes umschreiben lassen. Wie der Führerscheinumtausch funktioniert und welche Kosten beim EU-Führerschein anfallen, erfahren Sie hier.
Der EU-Führerschein: Der Umtausch ist Pflicht
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 in Deutschland ausgestellt worden sind, müssen laut dritter EU-Führerscheinrichtlinie in das neue Europa-Führerschein-Format umgeschrieben werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich beim alten Führerschein um einen Papier- oder Karten-Führerschein handelt. Der EU-Kartenführerschein ist in der gesamten Europäischen Union als Fahrerlaubnis-Nachweis anerkannt. Daneben soll er fälschungssicher sein und damit die Dokumentensicherheit erhöhen.
EU-Führerschein: Für das Umschreiben gelten Fristen
Alle alten Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 ersetzt werden. Deshalb verläuft der Umtausch nach gestaffelten Fristen: Diese richten sich beim Papier-Führerschein nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber und beim Scheckkarten-Führerschein nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Umtauschfristen für den Papierführerschein
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Umtauschfristen für den Scheckkarten-Führerschein
Ausstellungsdatum | Umtauschfrist |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 | 19. Januar 2033 |
Wie lange ist ein EU-Führerschein ohne Ablaufdatum gültig?
Anders als bei den alten Führerscheinen ist die Gültigkeit beim EU-Führerschein auf 15 Jahre begrenzt. Danach muss ein neuer EU-Führerschein beantragt werden. Dadurch sollen Name und Lichtbild aktuell gehalten werden. Außerdem soll der europäische Führerschein so immer an die aktuellen technischen Standards angepasst werden und fälschungssicher bleiben.
EU-Führerschein: Kosten und benötigte Unterlagen
Der Umtausch erfolgt in der Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes. Sie benötigen folgende Unterlagen:
- einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument)
- ein aktuelles biometrisches Foto
- den alten Führerschein im Original
Je nach Führerscheinstelle fallen für den EU-Führerschein Kosten in Höhe von ca. 25 Euro als Bearbeitungsgebühr an. Wird Ihr neuer Führerschein per Post verschickt, entstehen beim Direktversand durch die Bundesdruckerei zusätzliche Kosten von 5,10 Euro.
Können Sie den EU-Führerschein trotz MPU zurück erhalten?
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland wegen besonders schwerwiegender Verkehrsverstöße entzogen und eine Führerscheinsperre erteilt, hängt die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oftmals von der sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ab. Aus diesem Grund versuchen viele Menschen mit einem anderen EU-Führerschein die MPU zu umgehen, indem sie beispielsweise einen neuen EU-Führerschein in Polen oder Tschechien erwerben. Um den dadurch entstehenden „Führerscheintourismus“ (Erwerb eines Führerscheins im Ausland) zu unterbinden, wurde die Gültigkeit für den EU-Führerschein sowie seine Anerkennung mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie eingeschränkt.
Deshalb wird die deutsche Führerscheinstelle einen neuen EU-Führerschein aus Polen, Tschechien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht anerkennen, solange eine Führerscheinsperre besteht und das Ausstellungsdatum des Führerscheins innerhalb dieser Sperrfrist liegt. Dies wurde durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt.
Falls Sie dennoch ein Kraftfahrzeug führen, machen Sie sich nach § 21 StVG des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Ist es legal, den EU-Führerschein zu kaufen, ohne die Fahrprüfung abzulegen?
Zahlreiche Anbieter im Ausland werben damit, dass man bei ihnen einen EU-Führerschein kaufen und die MPU umgehen kann. Dies ist jedoch illegal. Gemäß § 15 Absatz 1 FeV müssen Sie die Fahrerlaubnis und folglich auch den Führerschein durch das Bestehen der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung erwerben. Falls Sie einen EU-Führerschein beispielsweise online kaufen, begehen Sie mehrere Straftaten, die mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Hierzu zählen unter anderem:
- Urkundenfälschung (§267 StGb),
- Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen (§276)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG)
Eine Fahrprüfung ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie beispielsweise in einen anderen EU-Staat umziehen und Ihren alten EU-Führerschein in die jeweilige Landessprache umschreiben lassen wollen.