Wenn Kraftfahrer ohne Führerschein Auto fahren
Erst nach dem Erwerb einer Fahrerlaubnis ist es Kraftfahrern in Deutschland in der Regel erlaubt, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu steuern. Um nachzuweisen, dass sie die Berechtigung dazu haben, benötigen sie einen Führerschein. Diesen müssen sie bei jeder Fahrt mitführen, damit sie ihn bei einer möglichen Verkehrskontrolle vorzeigen können.
Doch was, wenn Sie als Fahrer in eine solche Kontrolle geraten und das entsprechende Dokument nicht dabeihaben? Zieht das Fahren ohne Führerschein lediglich ein Bußgeld nach sich oder drohen weitere Sanktionen? Und gibt es möglicherweise Kfz, die Sie ohne Fahrerlaubnis führen dürfen? Antworten finden Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Fahren ohne Führerschein: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Sind Sie ohne Führerschein unterwegs und können das Dokument dementsprechend bei einer Polizeikontrolle nicht vorzeigen, kostet Sie das normalerweise ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Verfügen Sie gar nicht erst über eine Fahrerlaubnis und können daher bei einer Kontrolle keinen Führerschein vorzeigen, handelt es sich um eine Straftat. Darauf kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen.
Hier finden Sie eine Auflistung der Fahrzeuge, die Sie auch ohne Führerschein fahren dürfen.
Die Strafe für das Fahren ohne Führerschein kann variieren
Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden zwar häufig synonym gebraucht, allerdings handelt es sich dabei um zwei verschiedene Paar Schuhe: Ersteres beschreibt die generelle Befugnis, ein Fahrzeug im Straßenverkehr steuern zu dürfen, und Letzteres weist nach, dass diese vorhanden ist.
In Bezug auf die Strafe bei dem Fahren ohne Führerschein muss dementsprechend zunächst einmal differenziert werden, welches Szenario genau zutrifft. Denkbar wären die folgenden:
- Autofahren ohne Führerschein (Sie führten das entsprechende Dokument nicht mit)
- Fahren trotz Fahrverbot (Die Fahrberechtigung wurde Ihnen temporär entzogen, Sie erhalten Sie also nach einer bestimmten Zeit wieder)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (Ihnen wurde die Fahrerlaubnis generell aberkannt bzw. Sie haben nie eine besessen)
Je nachdem, welche dieser Situationen zutrifft, können die Sanktionen variieren. Wenn Sie ohne Führerschein fahren, besteht die Strafe gemäß Bußgeldkatalog aus einem Verwarngeld von 10 Euro, sollte es sich dabei lediglich um ein vergessenes Dokument handeln. Das Fahren ohne Führerschein wird demzufolge als Ordnungswidrigkeit angesehen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie sich trotz Fahrverbot hinter das Steuer eines Kfz setzen oder Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde bzw. Sie nie im Besitz einer solchen waren und trotzdem fahren. In all diesen Fällen greift normalerweise § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Absatz 1 Nummer 1 besagt zur möglichen Strafe Folgendes:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist […]“
In Ausnahmefällen kann Ihnen neben der gerade genannten Strafe außerdem die Entziehung Ihres Fahrzeugs drohen. Das Fahren ohne gültigen Führerschein bzw. die jeweilige Fahrerlaubnis gilt in diesem Fall nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.
Was darf man ohne Führerschein fahren?
Sie benötigen nicht für alle Kraftfahrzeuge eine Fahrerlaubnis, wenn sie diese auf öffentlichen Straßen fahren möchten. Mit welchen Kfz das Fahren ohne gültigen Führerschein in der Regel problemlos möglich ist, definiert § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas, die über eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h verfügen
- Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Maximalgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h
- zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U mit einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h
- einsitzige motorisierte Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb und einer Leermasse von maximal 300 kg (inklusive Batterien), einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 500 kg, einer Maximalgeschwindigkeit von 15 km/h und einer maximalen Gesamtbreite von 110 cm
- Zugmaschinen, die sich bauartbedingt nur für forst- oder landwirtschaftliche Zwecke eignen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h
- Einachsige Arbeits- und Zugmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden
Gut zu wissen: Zwar ist das Fahren ohne vorhandenen Führerschein mit diesen Kfz grundsätzlich erlaubt, allerdings kann etwas anderes gelten, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Je nachdem, auf welche Führerscheinklassen sich dieses erstreckt, kann Ihnen die Teilnahme mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr für eine bestimmte Zeit auch gänzlich untersagt werden. Je nachdem, wie schwer der von Ihnen begangene Verstoß war, kann ein Fahrverbot für einen, zwei oder drei Monate ausgesprochen werden.