Wie lange Bus- und Lkw-Fahrer pro Tag und Woche bei gewerblichen Personen- und Gütertransporten hinter dem Lenkrad sitzen dürfen und wann Pausen einzulegen sind, schreibt der Gesetzgeber mithilfe der Lenk- und Ruhezeiten vor. Um die Einhaltung der europäischen Richtlinien zu kontrollieren, verfügen die Fahrzeuge über Fahrtenschreiber oder digitale Tachographen. Bei letzterem benötigt der Fahrzeugführer zudem eine sogenannte Fahrerkarte.
Doch wann müssen Lkw-Fahrer eine Fahrerkarte beantragen? Wo ist dies möglich? Welche Unterlagen sind dafür notwendig? Was kostet eine Fahrerkarte? Ist das Auslesen dieser Pflicht? Was tun, wenn die Fahrerkarte abgelaufen ist? Und droht für das Fahren ohne Fahrerkarte eine Strafe? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: Fahrerkarte
Tatbestand | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
---|---|---|
Sie fuhren länger als 15 Tage ohne Fahrerkarte. | 50 Euro je 24-Std | |
Sie sorgten nicht für eine ordnungsgemäße Nutzung der Fahrerkarte. | 250 Euro je 24-Std | 750 Euro je 24-Std |
Sie nutzen keine Fahrerkarte. | 250 Euro je 24-Std | |
Sie führten die Fahrerkarte nicht mit oder händigten diese nicht rechtzeitig zur Prüfung aus. | ||
… Die Kontrolle war nicht möglich. | 250 Euro je 24-Std | |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | 75 Euro je 24-Std | |
Sie führten eine abgelaufene Fahrerkarte nicht mindestens 28 Tage mit. | ||
… Die Kontrolle war nicht möglich. | 250 Euro je 24-Std | |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | 75 Euro je 24-Std | |
Sie kamen Ihren Verpflichtungen bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung nicht nach. | ||
… Die Kontrolle war nicht möglich. | 250 Euro je 24-Std | |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | 75 Euro je 24-Std | |
… Die Aufzeichnungen konnten dennoch ausgewertet werden. | 30 Euro je 24-Std |
Fahrerkarte: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Bei der Fahrerkarte handelt es sich um eine sogenannte Fahrtenschreiberkarte, die dazu dient, die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Arbeitszeiten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr zu dokumentieren. Sie kommt in Lkw und Bussen in Verbindung mit einem digitalen Tachographen zum Einsatz.
Ist ein Lkw oder Bus mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, ist der Fahrer dazu verpflichtet, seine Tätigkeiten mithilfe der Fahrerkarte aufzuzeichnen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit Sanktionen für das Fahren ohne Fahrerkarte rechnen. Über Ausnahmen informieren wir hier.
Benötigen Sie eine Fahrerkarte, müssen Sie diese bei einer entsprechenden Ausgabestelle beantragen. Welche Institution dabei zuständig ist, kann je nach Bundesland variieren. Wo der Antrag zu stellen ist, verrät diese Tabelle.
Wie lässt sich eine Fahrerkarte beantragen?
Um die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren, müssen neuzugelassene Busse und Lkw innerhalb der EU seit 2006 über einen digitalen Tachographen verfügen. Für den Einsatz dieser Kontrollgeräte wird darüber hinaus eine Fahrerkarte benötigt, welche Daten über die Tätigkeit des Fahrers erfasst. Das Auslesen der Fahrerkarte muss dabei spätestens nach 28 Tagen erfolgen.
Um als Berufskraftfahrer eine solche Fahrtenschreiberkarte zu erhalten, müssen diese bei der zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag stellen. Welche Institution die Herausgabe übernimmt, kann dabei je nach Bundesland variieren. Wo Sie Ihre Fahrerkarte bestellen können, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Bundesland | Ausgabestelle |
---|---|
Bayern | DEKRA und TÜV |
Baden-Württemberg | DEKRA und TÜV |
Berlin | Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten |
Brandenburg | Fahrerlaubnisbehörden |
Bremen | Fahrerlaubnisbehörden |
Hamburg | Landesbetrieb Verkehr |
Hessen | TÜV |
Mecklenburg-Vorpommern | Fahrerlaubnisbehörden |
Niedersachsen | Fahrerlaubnisbehörden |
Nordrhein-Westfalen | Fahrerlaubnisbehörden |
Rheinland-Pfalz | Fahrerlaubnisbehörden |
Saarland | Gemeinden |
Sachsen | DEKRA und TÜV |
Sachsen-Anhalt | DEKRA und TÜV |
Schleswig-Holstein | Fahrerlaubnisbehörden |
Thüringen | Fahrerlaubnisbehörden |
Und was braucht man alles für eine Fahrerkarte? Nachfolgend haben wir die erforderlichen Unterlagen aufgelistet:
- Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte
- Personalausweis oder Pass
- aktuelles Lichtbild
- Kartenführerschein
Ist der Fahrer noch im Besitz eines rosa oder grauen Führerscheins, muss zeitgleich mit der Beantragung der Fahrtenschreiberkarte auch der Umtausch des Führerscheins erfolgen. Liegt der Wohnsitz des Antragsstellers außerhalb der EU sind zudem die Arbeitserlaubnis und der Arbeitsvertrag vorzulegen.
Kosten für die Fahrerkarte: Wie teuer ist sie?
Wollen Sie eine Fahrerkarte beantragen, sind dafür Kosten von rund 40 Euro einzuplanen. Diese setzen sich aus zwei Teilen zusammen. So erhebt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für die Anfertigung pauschal einen Beitrag von 12 Euro. Hinzukommt der Verwaltungsanteil, den jedes Bundesland in seiner Gebührenordnung selbst bestimmt. Daher ist die Fahrerkarte in Niedersachsen mit 34,00 Euro am günstigsten und in Bayern sowie Baden-Württemberg mit 43,80 Euro am teuersten.
Fahren ohne Fahrerkarte: Drohen Sanktionen?
Schreibt der Gesetzgeber die Verwendung einer Fahrtenschreiberkarte vor, muss diese auch zum Einsatz kommen. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, dem drohen für das Fahren ohne Fahrerkarte Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Welche Konsequenzen ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht nach sich ziehen kann, erfahren Sie hier.
Allerdings gibt es auch Ausnahmesituationen, in denen zumindest zeitweise auf das Einstecken der Karte verzichtet werden kann. Möglich ist dies zum Beispiel, wenn die Fahrerkarte defekt ist oder gestohlen wurde. Kulant zeigen sich der Gesetzgeber auch, wenn die Fahrerkarte verloren gegangen ist. In diesen Fällen müssen Sie die zuständige Behörde innerhalb von sieben Tagen informieren, eine neue Karte beantragen und können für einen Zeitraum von maximal 15 Tagen ohne Fahrerkarte fahren. Allerdings bleibt die Dokumentationspflicht zu den Lenk- und Ruhezeiten weiterhin bestehen, sodass Tätigkeiten manuell einzutragen sind.
Übrigens! Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Wird diese danach weiterhin benötigt, ist es notwendig, die Fahrerkarte zu verlängern. Erneuern können Sie diese bereits sechs Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit. Die Kosten für die Verlängerung entsprechen dabei den Gebühren der Ersterteilung.