Auf Deutschlands Straßen sind tagtäglich viele Verkehrsteilnehmer unterwegs. Egal ob Roller, Motorrad, Pkw oder auch LKW – eine Fahrerlaubnis müssen alle vorweisen können, die mit Kraftfahrzeugen im deutschen Straßenverkehr unterwegs sind. In Deutschland wurde die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis im Jahr 1888 das erste Mal vorgenommen und zwar für Carl Benz, den Erfinder des Automobils.
Aber was verbirgt sich konkret hinter dem Begriff Fahrerlaubnis? Und worin besteht der Unterschied zum Führerschein? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Ratgeber. Außerdem können Sie hier nachlesen, welche Voraussetzungen für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erfüllt sein müssen und wie Sie die Fahrerlaubnis beantragen können. Ferner informieren wir Sie, wann die Fahrerlaubnis entzogen werden kann und was für den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis von Bedeutung ist.
Weiterführende Ratgeber zur Fahrerlaubnis
Inhaltsverzeichnis
Fahrerlaubnis: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Wer in Deutschland ein Kfz auf öffentlichen Straßen führen möchte, benötigt dafür eine Fahrerlaubnis. Der Führerschein gilt als Nachweis dafür, dass eine solche Erlaubnis vorhanden ist.
Unter anderem können acht Punkte in Flensburg, Trunkenheitsfahrten oder Drogen am Steuer dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Sind Sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs, begehen Sie eine Straftat. In diesem Fall müssen Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein
Da es im Alltag häufig vorkommt, dass von Fahrerlaubnis und Führerschein als ein und derselben Sache gesprochen wird, soll hier mit diesem Irrtum aufgeräumt werden. Bevor wir Ihnen also im Folgenden alle wichtigen Informationen rund um die Fahrerlaubnis liefern, ist diese zunächst vom Führerschein abzugrenzen. Worin der wesentliche Unterschied besteht, haben wir für Sie aufgeführt:
- Führerschein: behördliche Bescheinigung durch die nachgewiesen werden kann, dass Sie berechtigt sind, ein Kraftfahrzeug bzw. bestimmte Fahrzeugklassen zu führen. Mit anderen Worten: Der Führerschein ist das amtliche Dokument zum Nachweis des Vorhandenseins der Fahrerlaubnis.
- Fahrerlaubnis: wird beispielsweise in Österreich auch Lenkberechtigung genannt und ist nichts anderes als der behördliche Verwaltungsakt, um Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu ermächtigen, sofern die Voraussetzungen von § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) von betreffenden Personen erfüllt werden.
Fahrschule und Prüfung: Erwerb der Fahrerlaubnis
Theorie und Praxisstunden müssen in einer Fahrschule absolviert werden, bevor die finale Führerscheinprüfung ansteht.
Bereits vor dem Prüfungstermin kann der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden, da die Anfertigung des Führerscheins in Checkkartenformat einige Zeit in Anspruch nimmt. In der Regel müssen Fahrschüler dies jedoch nicht selbst bewerkstelligen, sondern die Fahrschule stellt beim Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde den Antrag für die Fahrerlaubnis.
Unabhängig davon, ob Sie selbst bei einer der genannten Institutionen vorstellig werden oder die Fahrschule den bürokratischen Akt übernimmt, müssen Sie folgende Unterlagen vorweisen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Teilnahmebescheinigung für einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs
- bei manchen Fahrzeugklassen zusätzlich ein Nachweis über ausreichendes Sehvermögen, die körperliche sowie geistige Fitness und u. U. auch ein Führungszeugnis
Aber was bedeutet die Führerscheinklasse B überhaupt und welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden, wenn die umgangssprachlich als Autoführerschein bezeichnete Fahrerlaubnis vorliegt? Sowohl PKW als auch ein Gespann aus PKW und Anhänger können Sie in diesem Fall führen. Vorausgesetzt, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers überschreitet nicht den Wert von maximal 750 Kilogramm. Wenn jedoch die Gesamtmasse des Gespanns insgesamt unterhalb von 3,5 Tonnen bleibt, dann darf der Anhänger unter Umständen auch schwerer sein.
Die Fahrerlaubnis mit 17: Optionales Konzept für junge Fahrer
Seit dem das „Begleitete Fahren ab 17“ (kurz: BF17) eingeführt wurde, müssen Fahrschüler nicht mehr bis zum 18. Geburtstag warten, um zur Erlangung der Fahrerlaubnis eine Fahrschule besuchen zu dürfen.
Aber was bedeutet es in der Praxis, dass das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt wurde? Bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres können sich interessierte Jugendliche in einer Fahrschule zur Fahrausbildung anmelden.
Es gibt jedoch folgende Auflage: Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person geführt werden. Das Führerscheindokument zum Nachweis der erlangten Fahrerlaubnis wird dann pünktlich zum 18. Geburtstag ausgehändigt, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Für die Übergangszeit ist beim BF17 eine Prüfbescheinigung in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument während der Fahrt im Auto mitzuführen.
Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis in der Probezeit?
Für Fahranfänger gilt: Die erlangte Fahrerlaubnis besteht auf Probe. Bis die zweijährige Probezeit vorüber ist, stehen Führerscheinneulinge unter besonderer Beobachtung. Aber wann kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis? Hier hilft der Blick auf das Kategoriensystem, welches während der Probezeit Anwendung findet:
- Bei einem schwerwiegenden Verkehrsvergehen ( = A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen (= B-Verstoß) wird ein Aufbauseminar angeordnet und eine verbindliche Frist für die Teilnahme an diesem Seminar gesetzt.
- Wenn nach dem Besuch des Aufbauseminars innerhalb der Probezeit ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden, erhält der Fahranfänger eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen.
- Begeht der Führerscheinneuling nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere leichtere Verkehrsverstöße, dann ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gemäß Bußgeldkatalog bzw. Verkehrsrecht dazu berechtigt, dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Was bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beachten ist
Grundsätzlich sei an dieser Stelle zunächst darauf hingewiesen, dass ein Fahrverbot nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, was mitunter angenommen wird.
Wenn Ihnen wegen einer bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten auferlegt wurde, dann müssen Sie sich nach dessen Ablauf nicht um eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kümmern. Hintergrund ist, dass Ihnen bei einem Fahrverbot nicht die Fahrerlaubnis, sondern eben nur der Führerschein vorübergehend entzogen wird.
Einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis müssen also nur Verkehrsteilnehmer stellen, denen die Erlaubnis Fahrzeuge zu führen aberkannt wurde. Aus strafrechtlicher Sicht ist ein solcher Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB). Beispiele wären das Fahren im Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung oder auch Unfallflucht.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Drohen Punkte, Bußgeld und Fahrverbot?
Insbesondere wenn es darum geht zu unterscheiden, welcher Tatbestand vorliegt, ist die zu Beginn gezeigte Definition von Führerschein und Fahrerlaubnis von Bedeutung. Denn was die Sanktionen im Bußgeldkatalog anbelangt, besteht ein deutlicher Unterschied zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein. Letzteres liegt dann vor, wenn Sie das Dokument bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen können, weil Sie es schlicht zu Hause vergessen haben.
Wer in Folge einer Verkehrsordnungswidrigkeit mindestens zwei Punkte in Flensburg erhalten hat, dem droht in der Regel ein Fahrverbot. Wer dieses missachtet und ohne Führerschein fährt, dem drohen empfindlichere Sanktionen als im zuvor beschriebenen Beispiel. Denn hierbei handelt es sich nicht um ein bloßes Vergessen des Ausweises, sondern um eine Straftat, die nicht gemäß Bußgeldkatalog, sondern entsprechend dem Strafrecht sanktioniert werden kann. Ihnen drohen gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe.
Mir ist mein Führerschein am 08.05.21 wegen Alkohol entzogen worden. Der Strafbefehl vom Amtsgericht kam am 21.07.21. Darin steht, dass mir vor Ablauf von 7 Monaten kein neuen Führerschein erteilt werden kann. Ab wann zählt die Frist. Meine Frage ist, ab wann zählt die Sperrfrist und ob ich Punkte bekommen habe. Aus den Unterlagen gehen keine Punkte hervor. Mir ist so, als hätte ich 2 Punkte in Flensburg bekommen habe. Können Sie mir bitte weiterhelfen? Herzlichen Dank für die Mühe! Monika
Hallo ich musste meinen führeschein wegen Punkte abgeben und wurde danach 2x beim Fahren ohne kontrolliert! Meine Frage besteht irgendwie die Möglichkeit den führeschein auch ohne MPU wieder zu bekommen ich hatte schon 2x eine und ich bin dann immer so nervös. Ich würde sogar eine langfristige probezeit in Kauf nehmen! Ich bin momentan auf meinen führeschein beruflich angewiesen😪 ich weiß langsam nicht mehr weiter😪