Sie ist in vielen deutschen Großstädten ein zunehmend wichtiger Teil der Verkehrsinfrastruktur und Fahrradfahrern vorbehalten: Die Fahrradstraße. StVO und lokale Sonderregeln bestimmen, dass der Autoverkehr in diesen Bereichen nur in Ausnahmen erlaubt ist.
Mit der Einführung dieser auf Radfahrer zugeschnittenen Straßen soll der Radverkehr sicherer und attraktiver gestaltet werden. Ihre Anzahl ist in den letzten Jahren gestiegen. Deshalb sollten sich Auto- und Fahrradfahrer darüber informieren, wie sie unter Berücksichtigung der wichtigsten Verkehrszeichen der Fahrradstraße die Regeln einhalten.
Inhaltsverzeichnis
Fahrradstraßen: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Die Verkehrsregeln erlauben herkömmlichen Fahrrädern und E-Bikes die Benutzung. Außerdem sind Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zugelassen, dazu zählen zum Beispiel Elektroroller und Segways.
Laut StVO ist die Fahrradstraße eine autofreie Zone, eine Zuwiderhandlung wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld sanktioniert. Ausnahmen bestehen jedoch und werden mit Zusatzzeichen gekennzeichnet. In vielen Fällen ist die Zufahrt nur Anliegern oder dem Lieferverkehr gestattet .
Insofern Autoverkehr nicht durch Zusatzzeichen genehmigt ist, ist es nicht erlaubt ein Auto oder andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder) hier zu parken. Besteht eine Ausnahmeregelung für das Befahren der Fahrradstraße mit dem Auto, kann dort auch geparkt werden, insofern Flächen gemäß geltender Verkehrsregeln als Parkplätze ausgewiesen sind.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Ausgewiesene Fahrradstraße verbotswidrig genutzt | 15 EUR |
... mit Behinderung | 25 EUR |
... mit Gefährdung | 30 EUR |
... mit Unfallfolge | 50 EUR |
In einer Fahrradstraße ordnungswidrig gehalten | 55 EUR |
... mit Behinderung | 70 EUR |
... mit Gefährdung | 90 EUR |
... mit Unfallfolge | 55 EUR |
In einer Fahrradstraße ordnungswidrig geparkt | 70 EUR |
... mit Behinderung | 70 EUR |
... länger als 1 Stunde | 80 EUR |
... mit Behinderung länger als 1 Stunde | 80 EUR |
... mit Unfallfolge | 100 EUR |
Regeln für Radverkehr und Pkw: Was gilt in einer Fahrradstraße?
Seit 1997 steigt die Zahl der Fahrradstraßen in Deutschland stetig an. Dabei gibt es nur wenige Vorgaben, wie Städte und Gemeinden Fahrradstraßen im Detail zu gestalten haben. Gestaltung und Nutzungsberechtigungen können sich daher von Stadt zu Stadt unterscheiden.
Definiert werden könenn Fahrradstraßen als Straßen, auf denen, von Ausnahmen abgesehen, ausschließlich Fahrradverkehr zugelassen ist. Anders als bei herkömmlichen Radfahrschutzstreifen ist der dem Fahrrad vorbehaltene Bereich der Straße nicht auf einen Streifen begrenzt, sondern umfasst die gesamte Fahrbahn. Sie ist zudem von der Fahrradzone zu unterscheiden, in der ähnliche Privilegien für Biker gelten, die aber nicht an das Hauptstraßennetz angebunden ist.
Wo beginnt und endet eine Fahrradstraße?
Sie ärgern sich als Autofahrer, weil vor Ihnen eine große Gruppe Radfahrer nebeneinander fährt? Womöglich liegt es daran, dass Sie sich in einer Fahrradstraße befinden. Um sicher zu gehen, orientieren Sie sich am besten an den aktuellen Verkehrszeichen der Fahrradstraße. Diese sind leicht verständlich und zeigen ihren Beginn und ihr Ende an.
Der klar lesbare Hinweis „Fahrradstraße“: Verkehrszeichen 244.1 signalisiert Ihnen den Beginn einer Fahrradstraße. Das Schild mit dem durchgestrichenen Fahrradsymbol (VZ 244.2) beendet sie. Oftmals, aber nicht immer, wird die Beschilderung durch entsprechende Hinweise und Farbgebung auf dem Asphalt ergänzt.
Was bedeutet eine Fahrradstraße für Autofahrer?
In folgenden Ausnahmefällen ist das Befahren der Fahrradstraße mit dem Auto möglich:
„Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.“
StVO in Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO (Vorschriftszeichen), lfd. Nr. 23 zu Zeichen 244.1
In manchen Fällen ist die Nutzung für den allgemeinen Kfz-Verkehr gestattet. Dies wird durch entsprechende Zusatzzeichen gekennzeichnet. Welche Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße befahren dürfen, zeigen dann die Schilder unter dem Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ an.
Der Bußgeldkatalog sieht für das ordnungswidrige Halten, Parken oder Fahren in einer Fahrradstraße ein Bußgeld von bis zu 100 Euro beziehungsweise ein Verwarngeld zwischen 15 und 55 Euro vor.
Oftmals ist eine Fahrradstraße für Anlieger frei (Eigentümer, Mieter oder Pächter anliegender Grundstücke) und der Lieferverkehr (gewerblicher Verkehr zum Abtransport und Lieferung von Gütern) darf sie befahren. Ausgewiesen wird eine solche Fahrradstraße durch das Schild „Anlieger frei“ beziehungsweise „Lieferverkehr frei“.
Für alle denkbaren Ausnahmen bleiben die Regeln der Fahrradstraße bestehen:
- Auch für Kraftfahrzeuge jedweder Art gilt es in der Fahrradstraße eine Geschwindigkeit von 30 km/h nicht zu überschreiten.
- Andere Verkehrsteilnehmer in der Fahrradstraße überholen, ist nur gefahrlos und mit einem Seitenabstand von 1,50 m erlaubt. Hier unterscheidet sich die Fahrradstraße von Tempo-30-Zonen.
Regeln für Fahrradfahrer
Die Verkehrsregeln der Fahrradstraße räumen Radfahrern Sonderrechte ein, die sie auf normalen Straßen oder Radwegen nicht genießen. Doch selbstredend gelten auch hier die Bestimmungen der StVO. Sie sind auch für Fahrradfahrer nicht außer Kraft gesetzt und maßgebend für die Frage, „Wer hat Vorfahrt: Auto oder Fahrrad?“. Der Radverkehr hat hier zwar Vorrang, nicht aber automatisch Vorfahrt vor Autos. Folgendes sollte Beachtung finden:
- In der Fahrradstraße ist die Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h, auch für Fahrrad und E-Bike
- Unabhängig vom Fahrzeugtyp gelten gängige Regeln in der Fahrradstraße: Vorfahrt genießen von rechts kommende Verkehrsteilnehmer
- Gehwege sind auch im Umfeld von Fahrradstraßen den Fußgängern vorbehalten (Ausnahme: radfahrende Kinder unter acht Jahren, Inlineskater, Rollstuhlfahrer)
Weiter heißt es in der StVO zu den geltenden Regeln in Fahrradstraßen:
„Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.“
StVO in Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO (Vorschriftszeichen), lfd. Nr. 23 zu Zeichen 244.1
Das gilt, anders als auf Straßen oder Radwegen, auch dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden. Das Rechtsfahrgebot ist dabei zu achten. Auch darüber hinaus gelten die gängigen Verkehrsregeln für Fahrradfahrer und E-Scooter.
Wo werden Fahrradstraßen eingeführt?
Sie haben Sorge oder Hoffnung, dass Ihre Straße bald zur autofreien Zone wird? Das ist letztlich die Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Als Richtlinie um eine Fahrradstraße einzuführen, wird sich an folgenden Punkten orientiert:
- Der Radverkehr ist vorherrschend oder dies ist alsbald zu erwarten
- Die betroffene Straße hat keine hohe Bedeutung für den KfZ-Verkehr. Es handelt sich also nicht um eine Hauptverkehrsstraße
- Der Schwerlastverkehr spielt eine untergeordnete Rolle
- Der entsprechende Bereich einer angedachten Fahrradstraße hat für Fußgänger keine besondere Bedeutung, eine Konkurrenzsituation zwischen Rad- und Fußverkehr ist zu vermeiden
Im 2021 von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Radverkehrsplan ist festgeschrieben, die Radinfrastruktur zu verbessern. Daher ist anzunehmen, dass die Zahl der Fahrradstraßen zukünftig weiter zunehmen wird. Neu seit 2020 sind Fahrradzonen. Die Regeln der Fahrradstraße gelten hier nicht nur für einzelne Strecken, sondern werden auf mehrere zusammenhängende Straßen erweitert.
Laut einer Studie der Unfallforschung waren 2016 über die Hälfte der Fahrradstraßen für der allgemeinen Autoverkehr freigegeben.