Kann der Fahrer eines Kfz nach einem Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden, ist die zuständige Behörde nach § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dazu berechtigt, dem Fahrzeughalter die Auflage zu erteilen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das heißt, dass es in einem solchen Fall zu einer sogenannten Fahrtenbuchauflage kommen kann, welcher der Fahrzeughalter nachkommen muss.
In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, wie Sie ein Fahrtenbuch schreiben, wie lange Sie ein Fahrtenbuch führen müssen und welche Bußgelder Ihnen bei einem Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage drohen. Außerdem finden Sie hier ein Musterbeispiel zum Führen eines Fahrtenbuches.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Fahrtenbuch nicht richtig geführt
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Fahrtenbuch nicht geführt | 100 € |
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt | 100 € |
Fahrtenbuch nicht sechs Monate aufbewahrt | 100 € |
Fahrtenbuch auf Verlangen nicht vorgezeigt | 100 € |
Das Video erklärt Ihnen schnell und einfach, wann Sie ein Fahrtenbuch führen müssen
FAQ: Die wichtigsten Informationen zum Führen eines Fahrtenbuches
Wenn mit Ihrem Fahrzeug ein Verkehrsverstoß begangen wurde und Sie den Fahrzeugfahrer nicht nennen wollen oder können, ist es möglich, dass Sie dazu verpflichtet werden ein Fahrtenbuch zu führen. Durch die Fahrtenbuchauflage soll im Wiederholungsfall ermittelt werden können, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes gefahren hat.
Wenn Sie ein Fahrtenbuch schreiben, muss dieses folgende Angaben enthalten: das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, Angaben zum Fahrer (Name, Vorname und Adresse), Datum und Uhrzeit der Fahrten mit Beginn und Ende sowie die Unterschrift des Fahrers. Wie Sie ein Fahrtenbuch, zeigt unser Beispiel.
Wenn Sie das Fahrtenbuch nicht schreiben oder ordnungsgemäß führen, es verlieren oder nicht fristgemäß aufbewahren, müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 € rechnen.
Wann kann es zu einer Fahrtenbuchauflage kommen?
Kann oder will der Fahrzeughalter den Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht benennen und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, hat die Behörde das Recht, den Fahrzeughalter zum Führen eines Fahrtenbuches zu verpflichten. Ohne Angaben zum Fahrer kann häufig nämlich kein Schuldiger ermittelt und der Verstoß nicht geahndet werden. Die Fahrtenbuchauflage dient somit dazu, mögliche Wiederholungsverstöße zu ahnden. Darüber hinaus bestimmt die Schwere des Verstoßes, ob der Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch schreiben muss.
Allein der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter ist dazu verpflichtet das Fahrtenbuch zu schreiben.
Das Fahrtenbuch führen: Ab wann und wie lange müssen Sie ein Fahrtenbuch schreiben?
Sie müssen mit dem Führen eines Fahrtenbuches unverzüglich nach Erhalt der Fahrtenbuchauflage beginnen. Die Auflage dauert in der Regel zwischen sechs und 24 Monaten. Die genaue Dauer richtet sich dabei in der Regel nach der Schwere des Verkehrsverstoßes. Außerdem müssen sie das Fahrtenbuch sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die sie es geführt haben, aufbewahren. Die Behörde kann das Fahrtenbuch jederzeit kontrollieren.
Das Fahrtenbuch führen: Wie machen Sie es richtig?
Der Fahrzeughalter muss vor Beginn jeder Fahrt folgende Informationen notieren:
- Namen, Vorname und Anschrift des Fahrers,
- das amtliche Fahrzeugkennzeichen,
- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt.
Nach Beendigung der Fahrt muss der Fahrzeughalter unverzüglich
- Uhrzeit und Datum des Endes der Fahrt mit
- seiner Unterschrift eintragen.
Nachträgliche Einträge ins Fahrtenbuch sind rechtwidrig und können ein Bußgeld mit sich bringen. Deshalb sollten Sie für die Angaben zu allen Fahrten keinen Bleistift, sondern einen Kugelschreiber verwenden, wenn Sie ein Fahrtenbuch schreiben müssen.
Das Fahrtenbuch richtig führen: ein Beispiel
Wie Sie ein Fahrtenbuch richtig führen können, zeigt folgendes Beispiel: