Der Verlust von einem Fahrtenbuch kann teuer werden
Ist es der zuständigen Behörde nicht möglich, nach einer Zuwiderhandlung im Straßenverkehr herauszufinden, wer diese begangen hat, kann sie den Fahrzeughalter dazu verpflichten, ein sogenanntes Fahrtenbuch zu führen. In diesem müssen unter anderem der Name des jeweiligen Fahrers, seine Adresse sowie Datum und Uhrzeit der getätigten Fahrten festgehalten werden.
Auf diese Weise hofft die Behörde, den wahren Verkehrssünder doch noch ermitteln zu können. Doch was, wenn Sie als Halter Ihr Fahrtenbuch verloren haben? Sollten Sie der Behörde diesen Verlust melden? Und welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei einem verlorenen Fahrtenbuch vor? Im Ratgeber finden Sie die Antworten auf diese Fragen.
Inhaltsverzeichnis
Fahrtenbuch verloren: Was Sie jetzt tun sollten
Haben Sie Ihr Fahrtenbuch verloren, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
- Sobald Sie bemerken, dass Sie Ihr Fahrtenbuch verloren haben, sollten Sie die zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen. So können Sie möglicherweise den ansonsten drohenden Ahndungen entgehen.
- Weiterhin sollten Sie umgehend ein neues Fahrtenbuch anlegen, damit die Zeitspanne der nicht notierten Fahrten so gering wie möglich bleibt.
- Keinesfalls sollten Sie der Behörde den Verlust verschweigen und das Fahrtenbuch einfach nachschreiben! Aufgrund jahrelanger Erfahrung ist es der Behörde in den meisten Fällen möglich, zu erkennen, ob es sich um ein echtes oder ein gefälschtes Fahrtenbuch handelt.
Stellen Sie anschließend sicher, dass sich das neue Fahrtenbuch an einem Ort befindet, an dem es nicht so leicht verloren gehen kann. Grundsätzlich empfehlen sich dafür das Handschuhfach, das Fach im Inneren der Autotür oder die Rückseite der Sonnenblende.
Welche Sanktionen werden fällig, wenn Ihr Fahrtenbuch verloren gegangen ist?
Geraten Sie in eine Kontrolle, nachdem Sie Ihr Fahrtenbuch verloren haben, und können es demzufolge nicht vorlegen, kommen unweigerlich Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Diese bestehen im Regelfall aus einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Außerdem kann die Fahrtenbuchauflage verlängert werden.
Wer nicht darauf achtet, sein Fahrtenbuch an einem sicheren Ort aufzubewahren und es daraufhin verliert, muss sich demzufolge auf die gleichen Ahndungen einstellen, zu denen es gekommen wäre, hätte er das Fahrtenbuch erst gar nicht geführt.
Sie fragen, wir antworten: Fahrtenbuch verloren
Ja. Um möglichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Behörde direkt darüber zu informieren, wenn Sie Ihr Fahrtenbuch verloren haben.
Von diesem Vorhaben ist dringend abzuraten. Die zuständige Behörde wird wohl in den meisten Fällen merken, ob sie ein echtes Fahrtenbuch vor sich hat oder ob es manipuliert wurde.
Haben Sie Ihr Fahrtenbuch verloren, kein neues angefertigt und der zuständigen Behörde auch nicht Bescheid gesagt, müssen Sie mit denselben Ahndungen rechnen, die auf ein nicht geführtes Fahrtenbuch folgen. Diese bestehen aus einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Punkte im Verkehr werden jedoch nicht fällig.