Das Fahrverbot: Wann Punkte, zu hohe Geschwindigkeiten oder Alkohol am Steuer dazu führen

Neben dem Führerscheinentzug stellt das Fahrverbot im Verkehrsrecht eine der schwersten Maßnahmen in Deutschland dar. Daher liegt es auf der Hand, dass ausschließlich schwere oder wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu einem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot führen.

Wann genau droht ein Fahrverbot?
Wann genau droht ein Fahrverbot?

Dadurch, dass auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern das Autofahren für eine bestimmte Zeit versagt wird, sollen diese wachgerüttelt werden. Ziel ist es, dass sie ihr falsches Verhalten einsehen und sich letztendlich bessern. Außerdem steigt die Sicherheit im Straßenverkehr, da bekannte Verkehrssünder durch ein Fahrverbot zumindest eine Zeitlang aus dem Verkehr gezogen werden können.

Wann ein Fahrverbot verhängt werden kann, was beim Fahren trotz Fahrverbot auf Sie zukommt und ob Sie ein Fahrverbot umgehen können, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Weiterführende Ratgeber zum Thema Fahrverbot

 

Fahrverbot: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann droht ein Fahrverbot?

Normalerweise sieht der Bußgeldkatalog immer dann ein Fahrverbot vor, wenn die begangene Regelmissachtung mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert wird.

Wann müssen Sie ein Fahrver‌bot antreten?

Hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen.

Wo liegen die Unterschiede zwischen einem Fahrverbot und einer Entziehung der Fah‌rerlaubnis?

Bei einem Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein nach dem Ablauf einer bestimmten Frist automatisch zurück. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen müssen Sie zunächst einmal eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten abwarten und dann einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Video: Informationen zum Fahrverbot

Alles Wichtige zum Fahrverbot erfahren Sie auch im Video.
Alles Wichtige zum Fahrverbot erfahren Sie auch im Video.

Die Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Wurde Ihnen ein Fahrverbot aufgebrummt, ist es Ihnen verboten, ein Auto oder andere Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu fahren. Dieses Verbot kann entweder nur für bestimmte Führerscheinklassen gelten oder sich auf alle Fahrzeugtypen erstrecken.

Zu Beginn sollte kurz der Unterschied zwischen Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis geklärt werden:

  • Ein Fahrverbot wird mindestens für 1 Monat und höchstens für 3 Monate ausgesprochen. In dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ihren Führerschein entweder persönlich bei der jeweiligen Behörde abholen oder er wird Ihnen per Post zugestellt.
  • Beim Führerscheinentzug müssen Sie Ihren Führerschein zwar auch abgeben und auf das Auto verzichten, jedoch nicht nur für eine gewisse Zeit. Es geht darum, dass Ihnen die Fahrerlaubnis generell aberkannt wird. Die Wiedererteilung vom Führerschein gestaltet sich ebenfalls um einiges schwieriger, da eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten mitgerechnet werden muss. Mögliche Auflagen erschweren die Wiedererlangung vom Führerschein zusätzlich.

Übrigens: Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bei Fahrerflucht ein Fahrverbot oder direkt der Führerscheinentzug droht. Die beiden Sanktionen sind sich dementsprechend nicht gänzlich unähnlich.

Weiterführende Ratgeber zur Dauer des Fahrverbots

Rote Ampel überfahren = Fahrverbot?

Fahrverbot: Eine rote Ampel zu überfahren, kann dazu führen.
Fahrverbot: Eine rote Ampel zu überfahren, kann dazu führen.

Fast jeder Kraftfahrer ist in seinem Leben mal über eine rote Ampel gefahren und hat dafür einen Bußgeldbescheid kassiert. Manche begründen dieses Verhalten mit Stress, Unaufmerksamkeit oder damit, dass sie die eigene Geschwindigkeit bzw. die Geldphase der Ampel falsch eingeschätzt hätten.

Es macht jedoch keinen Unterschied, welche Gründe zu einem sogenannten Rotlichtverstoß geführt haben: Ein schwerer Verstoß wurde in jedem Fall begangen.

Worin jedoch unterschieden wird, ist die Zeit, in der die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand. War die Ampel kürzer als 1 Sekunde rot, haben Sie einen einfachen Rotlichtverstoß begangen. Ging mit diesem Fehlverhalten eine Gefährdung oder gar Sachbeschädigung einher, droht Ihnen 1 Monat Fahrverbot.

Befand sich die Lichtzeichenanlage bereits länger als 1 Sekunde auf Rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der ebenfalls mit einem Fahrverbot von 1 Monat sanktioniert wird. Bei einer zusätzlichen Sachbeschädigung oder Gefährdung müssen Sie neben dem Fahrverbot mit einem immens hohen Bußgeld sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.

Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, richten sich die Sanktionen danach, ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde. Bei Ersterem fallen die Sanktionen meist härter aus, was auf ein höheres Gefahrenpotenzial zurückzuführen ist.

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wann es aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot kommt und Sie Ihren Führerschein abgeben müssen:

Inner­ortsAußer­ortsFahr­ver­bot
ab 31 km/hab 41 km/h1 Mo­nat
ab 51 km/hab 61 km/h2 Mo­nate
ab 61 km/hab 71 km/h3 Mo­nate

Fahrverbot bei Alkohol am Steuer

Ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer ist keine Seltenheit.
Ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer ist keine Seltenheit.

Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss handelt es sich um Straftaten, die entsprechend streng geahndet werden. Neben einem Bußgeld, welches sich je nach Anzahl der Vergehen erhöht, kommen im Bußgeldbescheid Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote auf Sie zu.

In Deutschland haben sich Kraftfahrer an eine Promillegrenze von 0,5 zu halten. Setzen Sie sich über diese Regelung hinweg und fahren trotzdem mit Alkohol am Steuer, kommen laut Bußgeldkatalog 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf Sie zu. Bei zweiten Mal steigt das Bußgeld auf stolze 1.000 Euro. Hinzu kommen 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot.

Bei einigen Kraftfahrern ist immer öfter die Rede davon, sie hätten für 6 Monate ein Fahrverbot erhalten. Dies ist jedoch nicht möglich. Vielmehr ist damit die Sperrfrist nach dem Entzug vom Führerschein gemeint. Dieser droht bei einem Alkoholgehalt von mehr als 1,09 Promille. Hinzu kommen 3 Punkte, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Führen zu viele Punkte in Flensburg zu einem Fahrverbot?

Es ist im Bußgeldkatalog nicht genau festgelegt, wie viele Punkte zu einem Fahrverbot führen. Ein Fahrverbot wird nie als alleinige Strafe auferlegt, vielmehr ist es eine Nebenkonsequenz zu Bußgeld und Punkten in Flensburg.

Es gilt: Je schwerer die Ordnungswidrigkeit, desto größer die Chance auf ein Fahrverbot. 8 Punkte in Flensburg führen außerdem nicht zu einem Fahrverbot, sondern zum gänzlichen Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrverbot: Wann antreten?

Sie können ein Fahrverbot zwar nicht beliebig lang aufschieben, aber unter gewissen Umständen den Zeitpunkt festlegen, in dem Sie es antreten. Wurde in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen, haben Sie die Wahl innerhalb von 4 Monaten das Fahrverbot zu verschieben und auf einen Zeitraum Ihrer Wahl zu legen.

Ist dies jedoch nicht der Fall, müssen Sie das Fahrverbot an dem Tag antreten, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Sie können ein Fahrverbot außerdem nicht aufteilen. Es muss in einem Stück abgesessen werden.

Weiterführende Ratgeber zum Thema „Fahrverbot umgehen“

Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, ein Fahrverbot zu umgehen.
Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, ein Fahrverbot zu umgehen.

Gerade Autofahrern, die beruflich auf ihren Führerschein und das Auto angewiesen sind, rutscht das Herz in die Hose, wenn Sie erfahren, dass ein Fahrverbot gegen sie verhängt wurde. In einer solchen Situation würden sie fast alles tun, um dieses Fahrverbot doch noch abwenden zu können.

Entgegen mancher Annahmen können solche Fahrer sich jedoch nicht einfach so von ihrem Fahrverbot freikaufen. Vielmehr existieren gewisse Fälle, in denen Kraftfahrer das Fahrverbot umwandeln bzw. Einspruch dagegen einlegen können.

Meist gilt, dass das veranschlagte Bußgeld in doppelter Höhe gezahlt werden muss. Den Führerschein dürfen die Fahrer jedoch behalten.

Die Aktion „Geldstrafe statt Fahrverbot“ gestaltet sich um einiges schwieriger, als sie in der Theorie klingt. Ohne die Hilfe eines versierten Anwaltes stehen die Chancen eher schlecht. Hinzu kommt, dass Wiederholungstäter bzw. Kraftfahrer, deren Flensburger Punktekonto fast aus allen Nähten platzt, sich wenig Hoffnung auf Erfolg machen sollten, was ihren Führerschein angeht.

Ihr Rechtsanwalt muss dafür sorgen, dass das Gericht versteht, dass durch ein Fahrverbot Ihr Arbeitsplatz und damit auch Ihre wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen. Hier wird von einer „unzumutbaren Härte“ gesprochen. In den wenigsten Fällen wird einem solchen Antrag bzw. dem Einspruch gegen das Fahrverbot jedoch widerstandslos stattgegeben.

Wurde Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot nicht bewilligt und Sie fahren trotz Fahrverbot, machen Sie sich dem Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar. Dies wird mit einer hohen Geldstrafe sowie einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet.

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