Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Diese können aus einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg bestehen. Je nachdem, wie schwer der jeweils begangene Verstoß war, kann außerdem ein Fahrverbot drohen.
In diesem Fall muss der betroffene Verkehrssünder seinen Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben und darf entsprechend keine Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen führen. Einige Autofahrer fragen sich daher bei einem Fahrverbot, wie lange es überhaupt verhängt werden kann. Die Antwort darauf gibt es im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wie lange dauert ein Fahrverbot? Die wichtigsten Fragen & Antworten
Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit können 1, 2 oder 3 Monate Fahrverbot verhängt werden.
Nach einer Straftat kann ein Fahrverbot für eine Dauer von bis zu 6 Monaten andauern.
Wenn Sie als Ersttäter gelten, können Sie innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten selbst entscheiden, wann Sie ein Fahrverbot antreten. Als Wiederholungstäter müssen Sie Ihren Führerschein an dem Datum abgeben, welches im Bußgeldbescheid angegeben ist.
Weiterführende Ratgeber zur Dauer von einem Fahrverbot
Fahrverbot: Wie lange es verhängt wird, ist abhängig von der Schwere des Verstoßes
Wie bereits erwähnt, richten sich die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog danach, wie schwer die begangene Zuwiderhandlung war. Genauso verhält es sich bei einem Fahrverbot damit, wie lange es ausgesprochen wird. Außerdem muss unterschieden werden, ob es sich bei der Regelmissachtung um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelte.
Daraus ergeben sich die folgenden Optionen:
- Haben Sie sich eine Ordnungswidrigkeit geleistet und ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen? Gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann dieses Verbot für eine Dauer zwischen 1 und 3 Monaten verhängt werden.
- Sie haben eine Straftat im Verkehr begangen und fragen sich bei dem daraufhin ausgesprochenen Fahrverbot, wie lange es dauert? Die Antwort darauf befindet sich in § 44 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) und lautet: bis zu 6 Monate lang.
Bedenken Sie: Bei Straftaten entscheidet stets das zuständige Gericht über ein zu verhängendes Fahrverbot und wie lange es letztendlich andauern soll. War die von Ihnen begangene Zuwiderhandlung so schwer, dass dadurch Zweifel über Ihre Fahreignung entstanden sind, kann Ihnen stattdessen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.