Ab wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Verkehrsverstöße geschehen in Deutschland täglich und können jedem passieren. Dass hier dann ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg fällig werden, wissen die meisten. Doch ab wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Ab wann droht ein Fahrverbot? Wann muss es angetreten werden?
Ab wann droht ein Fahrverbot? Wann muss es angetreten werden?

Wann ein Verkehrsverstoß neben dem Bußgeld mit einem Fahrverbot geahndet wird, ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Dabei kann dies Verbot nicht alleinstehend, sondern nur als Nebenstrafe verhängt werden.

Wann Verkehrssünder ein Fahrverbot antreten müssen und wie sie sich in einer solchen Situation verhalten können, soll in folgendem Ratgeber näher erläutert werden.

Ab wann ein Fahrverbot droht: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Ab wann wird ein Fahrverbot innerorts fällig?

Sie haben innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen? Spätestens ab 31 km/h zu schnell kommt ein Fahrverbot auf Sie zu.

Ab wann muss ich außerorts mit einem Fahrverbot rechnen?

Außerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot normalerweise ab 41 km/h zu schnell vor.

Ab wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Dies ist abhängig von mehreren Faktoren. Detaillierte Infos finden Sie in unserem Ratgeber „Fahrverbot antreten“.

Fahrverbot – ab wann ist mit einem solchen zu rechnen?

Die gesetzliche Grundlage für ein Fahrverbot als Nebenstrafe findet sich sowohl im Straßenverkehrsgesetz § 21 StVG als auch im Strafgesetzbuch § 44 StGB. Ersteres behandelt den Umstand, ab wann ein Fahrverbot bei einer Ordnungswidrigkeit verhängt wird. Der zweite Paragraph beschäftigt sich mit dem Fahrverbot, welches bei einer Straftat im Straßenverkehr als Folge droht.

Die Dauer dieser Maßnahme kann zwischen einem und drei Monaten liegen. In diesem Zeitraum ist es den Betroffenen verboten, ein Kraftfahrzeug zu führen; der Führerschein wird amtlich verwahrt. Fahren sie dennoch, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vor, obwohl die eigentliche Fahrerlaubnis nicht eingezogen wird. Fahrer machen sich hier strafbar.

Die Schwere des Verstoßes oder der Tat bestimmt, ab wann ein Fahrverbot, z. B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Überfahren einer roten Ampel, droht.

Im aktuellen Bußgeldkatalog ist festgelegt, bei welchen Verstößen und ab wie vielen Punkten Autofahrer mit einem Fahrverbot als Nebenstrafe rechnen müssen. Es gibt jedoch keine festen Regeln, welche Höhe vom Bußgeld eine solche Nebenstrafe nach sich zieht.

Fahrverbot 1 Monat: Ab wann es angetreten werden muss, hängt von einigen Faktoren ab.
Fahrverbot 1 Monat: Ab wann es angetreten werden muss, hängt von einigen Faktoren ab.

So wird bei einer Geschwindigkeits­überschreitung unterschieden, ob diese inner- oder außerorts stattfand. Ab wann es ein Fahrverbot gibt, wenn zu schnell gefahren wurde, hängt also von mehreren Faktoren neben der eigentlichen Geschwindigkeit ab.

Doch ab wann droht das Fahrverbot? In der Regel ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 41 bis 60 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind es schon zwei Monate. Drei werden es bei mehr als 71 km/h zu viel.

Innerorts können durchaus 31 km/h schon zu einem Fahrverbot von einem Monat führen. Ab wann das geschieht, kann auch von einer vorliegenden Gefährdung abhängen.

Bei einem Alkohol- oder Drogenverstoß wird beim ersten Mal ein Monat Fahrverbot neben dem Bußgeld fällig. Beim zweiten und dritten Mal sind es dann bereits drei Monate.

Ab wann muss ein Fahrverbot angetreten werden?

Wann ein Fahrverbot nach einem Drogenverstoß verhängt wird, legt der Bußgeldkatalog fest.
Wann ein Fahrverbot nach einem Drogenverstoß verhängt wird, legt der Bußgeldkatalog fest.

Ein Fahrverbot und wann Betroffene es antreten müssen, sind, wie beschrieben, von der Schwere des Verstoßes abhängig. Der Antrittszeitpunkt wird außerdem davon beeinflusst, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder der Fahrer in den letzten zwei Jahren bereits auffällig war.

Ersttäter haben die Option, den Antritt innerhalb einer Frist von vier Monaten zu wählen. Betroffene, die diese Möglichkeit nicht haben, müssen das Fahrverbot dann antreten, wenn der Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig ist.

Ein Einspruch gegen den Bescheid kann den Antrittszeitpunkt ebenfalls beeinflussen. Allerdings ist ein Einspruch mit Mehrkosten verbunden. Ob dieser auch Aussicht auf Erfolg hat, sollten Betroffene mit einem Anwalt abklären.

Ab wann ein Fahrverbot abgeleistet werden muss, kann also von verschiedenen Umständen abhängig sein.
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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.