Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, bringt einige Vorteile mit sich. Unabhängigkeit und Flexibilität sind für viele auch während Reisen wichtige Aspekte. Doch das kann mitunter ein jähes Ende nehmen, nämlich dann, wenn es zu einem Verkehrsverstoß kommt, der ein Fahrverbot im besuchten Ausland zur Folge hat.
Die meisten fragen sich in einem solchen Fall dann, ob das Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland gültig ist und ob ein Führerscheinentzug im Ausland erfolgen kann. Weitere Fragen, die in diesem Zusammenhang entstehen, können zum Beispiel sein, welche Konsequenzen ein Fahrverbot aus dem Ausland hat und ob ein deutsches Fahrverbot im Ausland gültig ist.
Was Autofahrer hier beachten und wissen müssen und wie Betroffene sich richtig verhalten, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot im Ausland: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ja, begehen Sie als deutscher Fahrer im Ausland eine Ordnungswidrigkeit, kann Ihnen auch dafür ein Fahrverbot aufgebrummt werden.
Nein, ein Fahrverbot findet immer nur in dem Land Anwendung, in dem es ausgesprochen wurde.
Aufgrund eines speziellen Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können Bußgelder aus dem Ausland in der Regel ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden.
Wann ist ein Fahrverbot im Ausland überhaupt möglich?
Im Ausland unterwegs zu sein, egal ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise, setzt in der Regel voraus, dass sich Verkehrsteilnehmer im Vorfeld über die im jeweiligen Land geltenden Regeln informieren und diese auch beachten. Mitunter werden Geschwindigkeitsverstöße oder das Missachten anderer wichtiger Verkehrsregeln in anderen Ländern wesentlich härter geahndet als in Deutschland.
In einigen Ländern, in Europa kommt dies eher nicht vor, gilt ein generelles Fahrverbot für Ausländer. Hier darf, selbst wenn ein gültiger Führerschein vorhanden ist, kein Fahrzeug geführt werden. So werden in Vietnam beispielsweise ausländische Führerscheine nicht anerkannt und ein vietnamesischer nur erteilt, wenn eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft vorliegt. Daher ist es immer ratsam, sich vor Reisen zu informieren, ob diese Art von Fahrverbot im besuchten Ausland besteht.
Es ist nicht selten, dass ein Verstoß auch ein Fahrverbot im Ausland nach sich ziehen kann. Nicht möglich ist allerdings ein Führerscheinentzug im Ausland. Bei Fragen hierzu, sollten sich Reisende an die zuständigen Behörden im Zielland oder einen nationalen Autoclub wenden.
Behörden können zum Beispiel keinen Führerscheinentzug in Österreich veranlassen, auch wenn dort ein Verkehrsverstoß begangen wird. So kann auch ausländischen Autofahrern in Deutschland der Führerschein nicht entzogen werden. Es ist also nicht möglich, dass zum Beispiel ein österreichischer Führerschein in Deutschland entzogen wird.
Die Polizei ist zwar berechtigt, bei einem Verkehrsverstoß den Führerschein bei einem verhängten Fahrverbot im Ausland abzunehmen, sendet diesen jedoch in der Regel an die Behörde im Heimatland. Ein solches zeitweiliges Fahrverbot im Ausland hat kein Nachspiel im Inland.
Allerdings müssen die Beamten vor Ort Beweise erbringen, die ein Fahrverbot rechtfertigen, zum Beispiel einen Alkoholtest bei der Annahme eines Alkoholverstoßes oder das Messprotokoll bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Darüber hinaus sollten Autofahrer hier auch beachten, dass ein Fahrverbot meist im Zusammenhang mit Bußgeldern verhängt wird. Diese können dann wiederum Folgen in Deutschland haben, denn aufgrund eines Vollstreckungsabkommens in Europa können ausstehende Gelder ab einer Höhe von 70 Euro auch durch die deutschen Behörden eingetrieben werden können.
Deutsche Fahrverbot: Im Ausland auch gültig?
Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, stellen sich viele einfach vor. Denn ein deutsches Fahrverbot wurde durch deutsche Behörden erteilt und ist in der Regel im Ausland nicht von Bedeutung. Allerdings hat das Fahren ohne einen gültigen Führerschein meist Konsequenzen. Urlauber oder Geschäftsreisende sollten das Fahren daher doch unterlassen.
Im europäischen Ausland ist ein gültiger Führerschein genauso vorzulegen wie in Deutschland. Wurde dieser abgenommen oder gar entzogen, kann das im Ausland unter Fahren ohne Fahrerlaubnis fallen und geahndet werden.
Wie die Sanktionen im Einzelfall aussehen, hängt immer von den jeweiligen Bestimmungen des Landes ab und können mitunter zwischen hohen Bußgeldern und auch Freiheitsstrafen angesiedelt sein.