Fahrverbot: Muss der Führerschein nicht immer abgegeben werden?

Ein Fahrverbot bedeutet oft größere Schwierigkeiten im Beruf oder auch im Privatleben. Um die Existenz von Betroffenen nicht zu gefährden, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, dass bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden muss.

Wann muss bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden?
Wann muss bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden?

Die Voraussetzungen, die hierfür erfüllt sein müssen, sind jedoch hoch angesetzt, sodass beispielsweise eine Umwandlung in ein höheres Bußgeld nur in bestimmten Fällen eine Option darstellt.

Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und welche Konsequenzen drohen, wenn bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben wird, betrachtet der nachfolgende Ratgeber.

Führerschein bei einem Fahrverbot nicht abgegeben: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein nicht abgegeben haben?

In diesem Fall kann der Führerschein durch die Polizei oder das Ordnungsamt beschlagnahmt werden. Außerdem kann sich das Fahrverbot verlängern.

Was passiert, wenn Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein nicht abgegeben haben und trotzdem fahren?

Fahren Sie trotz Fahrverbot, leisten Sie sich eine Straftat. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sind dann die Konsequenz.

Wann müssen Sie den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Wurde in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, müssen Sie Ihren Führers‌chein abgeben, sobald der B‌ußgeld‌bescheid in Rechtskraft erwächst. Gelten Sie als Ersttäter, können Sie innerhalb einer Frist von vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie den Schein abgeben.

Fahrverbot: Möglichkeiten, den Führerschein nicht abgeben zu müssen

Ein Fahrverbot, als Nebenstrafe in einem Bußgeldverfahren, ist mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids anzutreten oder innerhalb der 4-Monats-Frist, falls diese gewährt wurde. Die Rechtskraft setzt nach dem Ende der Einspruchsfrist oder nach der Bearbeitung des Einspruchs ein. Der Führerschein muss dann in amtliche Verwahrung abgegeben werden. Mit dem Datum der Abgabe beginnt die Frist des Fahrverbots.

Ein Monat Fahrverbot und den Führerschein nicht rechtzeitig abgegeben? Das Fahrverbot verlängert sich.
Ein Monat Fahrverbot und den Führerschein nicht rechtzeitig abgegeben? Das Fahrverbot verlängert sich.

Allerdings kann es möglich sein, dass bei einem verhängten Fahrverbot der Führschein nicht abgegeben werden muss. Liegt zum Beispiel eine unzumutbare Härte vor oder können Betroffene ein Augenblicksversagen nachweisen, ist eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld eine Option. Im Allgemeinen haben Ersttäter eine bessere Chance, ein Fahrverbot so zu umgehen.

Hier ist es ratsam, dass der Fahrer einen Anwalt hinzuzieht. Dieser kann prüfen, ob die Möglichkeit für eine Umwandlung besteht oder dies eher unwahrscheinlich ist. Auch kann dieser bei der Begründung eines Härtefalls zur Seite stehen.

Die Entscheidung, ob bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden muss, obliegt der zuständigen Behörde beziehungsweise dem Gericht. Dies sind immer Einzelfallentscheidungen.

Was passiert, wenn bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben wird?

Besteht die Möglichkeit zur Umwandlung nicht und wird bei einem Fahrverbot der Führerschein dann nicht abgegeben, drohen Sanktionen. Der Führerschein kann zum Beispiel durch die Polizei oder das Ordnungsamt beschlagnahmt werden.

Das Fahrverbot beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Bescheids oder Urteils oder für Ersttäter oft auch innerhalb einer 4-Monats-Frist. Ab diesem Tag ist es dem Betroffenen nicht erlaubt, in diesem Zeitraum ein Fahrzeug zu führen. Fahren Sie dennoch, handelt es sich um den Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis.“

Auch verlängert sich das Fahrverbot, denn die Frist beginnt mit dem Datum der Abgabe des Führerscheins. So kann es sein, dass ein Kraftfahrer zum Beispiel länger als den verhängten einen Monat kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darf.

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.