Nach einem Verkehrsverstoß drohen in der Regel Sanktionen wie ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot. Ist ein Bußgelbescheid dann rechtskräftig, gilt dies auch für die verhängten Sanktionen, sodass ein Fahrverbot in der Regel angetreten werden muss. Liegt jedoch nachweislich ein Härtefall vor, ist es durchaus eine Option, ein Fahrverbot unter Umständen in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die entgültige Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Im Verkehrsrecht werden schwere Verstöße meist mit einem Fahrverbot geahndet. Im Härtefall können Richter und Behörden von diesem absehen. Die Entscheidung, ob ein Betroffener seinen Führerschein abgeben muss, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Welche Umstände oder Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Härtefallregelung angewendet werden kann, soll im nachfolgenden Ratgeber erläutert werden.
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Härtefall bei einem Fahrverbot: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Würde das Fahrverbot die Existenz eines Kraftfahrers gefährden, weil dieser beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann beispielsweise ein Härtefall vorliegen.
Ja, unter gewissen Umständen ist es möglich, das Fahrverbot zu umgehen und in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Dies ist jedoch stets eine Einzelfallentscheidung.
Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, wenn Sie ein Fahrverbot umwandeln möchten, weil ein Härtefall vorliegt.
Was ist ein Härtefall?
Ein Fahrverbot wird in einem Bußgeldverfahren als Nebenstrafe verhängt. Der Autofahrer soll so diszipliniert und zu einer veränderten Verhaltensweise im Straßenverkehr veranlasst werden.
Es soll nicht die wirtschaftliche Existenz oder den Arbeitsplatz gefährden. Ist dies jedoch der Fall, können solche Gründe einen Härtefall bestimmen. Ein Fahrverbot ist dann unter Umständen umwandelbar. Dabei reicht allein die Angabe, dass ein Fahrverbot existenzbedrohend sein kann, nicht aus.
Hier muss dargelegt werden, dass der Verlust des Arbeitsplatzes sehr wahrscheinlich ist oder dass sich die wirtschaftliche Lage des Beschuldigten stark verschlechtern würde. Die Unterstützung von einem Anwalt ist meist wichtig, da dieser die Begründung ausreichend formulieren und darlegen kann.
Auch andere Umstände sind bei der Abwägung ob einem Fahrverbot durch einen Härtefall aufgehoben wedren kann, entscheidend.
Folgende Gründe können eine solche Entscheidung beeinflussen:
- Es handelt sich um einen einmaligen Verstoß mit Augenblicksversagen.
- Der Fahrer ist Ersttäter und es liegt kein schwerwiegender Verkehrsverstoß oder eine Straftat vor.
- Es handelt sich nicht um einen Alkohol- oder Drogenverstoß.
- Es lag bei der Tat eine notstandsähnliche Situation vor. Diese muss dann auch nachweisbar sein.
Härtefall oder Fahrverbot antreten: Immer eine Einzelfallentscheidung
Im Bußgeldverfahren hat der betroffene Fahrer die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Schreibens Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und somit das Fahrverbot einzulegen. Diesen kann er mit dem Bezug auf einen Härtefall begründen.
Hier sollte auch die Unterstützung von einem Anwalt herangezogen werden. Denn soll ein Fahrverbot mit dem Härtefall abgewendet werden, findet die Verhandlung vor Gericht statt.
Besonders eine drohende Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz oder die Pflege von Angehörigen kann als Begründung für einen vorliegenden Härtefall anerkannt werden.
Ist die berufliche Existenz von der Möglichkeit, Auto zu fahren, abhängig, wie zum Beispiel bei Berufskraftfahrern oder weil der Arbeitsweg anders nicht zu bewältigen wäre, ist eventuell eine Umwandlung des Fahrverbots eine Option. Oft wird hier ein Nachweis des Arbeitgebers verlangt.
Pflegen Betroffene Angehörige und können sie diese Aufgabe nicht ohne ein Fahrzeug erledigen, ist auch hier eine Umwandlung unter Umständen möglich.
In jedem Fall muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für eine „unzumutbare Härte“ erfüllt sind. Je nach Fall wird dann entschieden, ob ein Härtefall vorliegt. Das Fahrverbot ist Teil der Entscheidung des zuständigen Richters. Dies sind jedoch immer Einzelfallentscheidungen.
Daher kann auch keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, ob ähnliche Situationen immer einen Härtefall darstellen und ob ein Fahrverbot in einem Härtefall auch tatsächlich umgewandelt oder abgewendet wird.