Für viele Autofahrer bedeutet ein Fahrverbot Probleme im Beruf sowie auch im Privaten. So ist es durchaus verständlich, wenn Betroffene nach einer Möglichkeit suchen, dieses zu umgehen. Doch um ein Fahrverbot umwandeln zu können, beispielsweise in ein höheres Bußgeld, müssen besondere Umstände vorliegen.
Ein Fahrverbot ist dazu gedacht, Autofahrer zu disziplinieren, soll jedoch nicht deren Existenz gefährden. So hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, dass Betroffene ein Fahrverbot umwandeln können – meist bei begangenen Ordnungswidrigkeiten. Doch kann man ein Fahrverbot auch in eine Geldstrafe umwandeln?
Unter welchen Voraussetzungen ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot möglich ist und wann ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot umwandeln: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ja, unter gewissen Umständen ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen und es in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dafür müssen Sie jedoch in der Regel Ersttäter sein und es muss sich um einen Härtefall handeln.
Um ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln zu können, sollten Sie einen Anwalt konsultieren und sich von ihm beraten lassen.
Bei Drogen- oder Alkoholdelikten ist es eher umwahrscheinlich, dass Sie das Fahrverbot umwandeln können.
Im Video: So umgehen Sie ein Fahrverbot
Fahrverbot umgehen – durch ein höheres Bußgeld manchmal eine Option
Wann in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wird, bestimmen bei Ordnungswidrigkeiten der Bußgeldkatalog sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und bei Verkehrsstraftaten das Strafgesetzbuch (StGB). Die Schwere des Verstoßes spielt hierbei sowie bei der Dauer des Fahrverbots eine Rolle.
Unter bestimmten Umständen, so zum Beispiel beim Vorliegen eines Härtefalls oder dem Nachweis des Augenblicksversagens, ist es jedoch möglich, ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln zu lassen. Dies betrifft zunächst Ordnungswidrigkeiten, die durch den Bußgeldkatalog sanktioniert werden.
In beiden Fällen ist es ratsam, dass sich Betroffene mit einem Anwalt beraten. Denn hier ist immer eine gute Begründung gefragt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Möglichkeit für ein Bußgelde oder eine Geldstrafe statt einem Fahrverbot besteht.
Fahrverbot – freikaufen gibt es nicht
Umgangssprachlich wird eine Umwandlung oft als „sich vom Fahrverbot freikaufen“ oder auch als „Fahrverbot verkaufen“ bezeichnet. Allerdings ist dies nicht korrekt. Die Anforderungen, um ein Fahrverbot umwandeln zu können, sind sehr hoch angesetzt.
So haben meist nur Ersttäter diese Option. Für Wiederholungstäter oder bei Alkohol- bzw. Drogenverstößen ist es eher unwahrscheinlich, dass Verkehrssünder ein Fahrverbot umwandeln können.
Auch ist es eher denkbar, dass eine Umwandlung bei Ordnungswidrigkeiten in Frage kommt als bei Straftaten.
Können Betroffene dennoch einen Härtefall (z. B. eine akute Existenzbedrohung, wenn ein Fahrverbot verhängt wird) nachweisen, kann das Gericht ein Fahrverbot umwandeln, beispielsweise in eine Geldstrafe.