In einem Bußgeldverfahren kann als Nebenstrafe ein Fahrverbot verhängt sein. Viele fragen sich, wenn dies der Fall ist, ob sie den Tag des Antritts bestimmen können oder ob sie ein solches Fahrverbot verschieben können.
Wann genau bei einem Fahrverbot der Termin gewählt wird und wie ein Einspruch den Antritt beeinflussen kann, beantwortet der folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot verschieben: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot absitzen mussten, können Sie das jetzige Fahrverbot verschieben.
Innerhalb von vier Monaten müssen Sie das Fahrverbot spätestens antreten.
Nein, Sie können ein Fahrverbot nicht aufteilen. Es muss stets an einem Stück abgeleistet werden.
Bei einem Fahrverbot den Zeitraum auswählen – in Ausnahmefällen möglich
Unter bestimmten Umständen ist dies tatsächlich eine Option. Das Fahrverbot verschieben kann ein Ersttäter, wenn er in den letzten zwei Jahren vor dem jetzigen Verstoß kein Fahrverbot erhalten hat. Hier findet die Vier-Monats-Frist Anwendung.
Verkehrssünder haben die Möglichkeit, nach Eingang des Bußgeldbescheids innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen diesen einzulegen. Tun sie dies nicht, erlangt der Bescheid nach Ablauf der Frist seine Rechtskraft und das Fahrverbot angetreten werden.
Sie können also das auf einen Monat angesetzte Fahrverbot verschieben und dann ableisten, wenn es beruflich eventuell besser passt. Der Führerschein ist innerhalb dieser Frist der zuständigen Behörde auszuhändigen.
Wurde ein Fahrverbot über einen Monat hinaus verhängt, ist diese Wahl des Antritts nicht mehr möglich.
Verkehrssünder, die in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot ableisten mussten, haben diese Möglichkeit nicht. Sie können das Fahrverbot nicht verschieben. Hier beginnt dieses mit der Rechtskraft des Bescheids.
1 Monat Fahrverbot: Das Verschieben ist eine Ausnahme
Den Beginn von einem auf einen Monat angesetztes Fahrverbot zu verschieben, ist also nur in bestimmten Fällen möglich.
Um ein Fahrverbot zu verschieben, wird derEinspruch oft als ein Weg dargestellt. Dies kann jedoch weitere Kosten sowie auch die Ablehnung des Einspruchs zur Folge haben. Hier sollten sich Betroffene im Vorfeld unbedingt mit einem Anwalt beraten. Dieser kann beurteilen, ob ein solcher Einspruch sinnvoll wäre und sich sowohl Kosten- also auch Zeitaufwand lohnen würden. Um ein Fahrverbot zu verschieben, ist dieses Vorgehen jedoch eher ungeeignet. Ein Fahrverbot von einem Monat so zu verschieben, ist also nicht ratsam.