Falsche Angaben im Anhörungsbogen: Strafbar oder nicht?

Haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, kommt in der Regel nicht sofort ein Bußgeldbescheid ins Haus. Zuvor erhalten Sie einen Anhörungsbogen, in dem Sie zu dem Vorwurf Stellung beziehen können. Dies gibt Ihnen z. B. die Gelegenheit, den wahren Schuldigen zu benennen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes gar nicht hinterm Steuer saßen.

Sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar?
Sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar?

Aber was passiert eigentlich, wenn Sie es beim Ausfüllen des Anhörungsbogens mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehmen? Oder diesen einfach ignorieren? Müssen Sie dann mit Konsequenzen rechnen? Ob falsche oder fehlende Angaben im Anhörungsbogen strafbar sind oder nicht, verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.

FAQ: Falsche Angaben im Anhörungsbogen

Sind falsche Angaben in Anhörungsbogen strafbar?

Dies kommt auf die Art der Angaben an: Verfälschen Sie die Informationen zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Adresse etc.), begehen Sie lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die Ihnen aber immerhin 1.000 Euro Bußgeld einbringen kann. Beschuldigen Sie im Anhörungsbogen absichtlich und fälschlicherweise eine andere Person, begehen Sie tatsächlich eine Straftat. Falsche Verdächtigung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Drohen mir Konsequenzen bei falscher Selbstbezichtigung im Anhörungsbogen?

Ja. Beschuldigen Sie sich im Anhörungsbogen selbst des Verstoßes, um den wahren Täter zu decken, kann das für Sie beide in einer Strafanzeige enden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen einfach ignoriere?

Dies ist prinzipiell kein Problem, führt aber mit ziemlicher Sicherheit zu einem Bußgeldbescheid, da Sie dem Tatvorwurf ja nicht widersprechen. Es ist aber ratsam, zumindest die Korrektheit der Angaben zu Ihrer Person im Anhörungsbogen zu überprüfen. Hat die Behörde hier einen Fehler gemacht, sind Sie verpflichtet, dies zu korrigieren und den Anhörungsbogen mit den richtigen Angaben zurückzuschicken.

Video: Was ist der Anhörungsbogen?

Was ist ein Anhörungsbogen und was müssen Sie bei diesem beachten? Mehr dazu im Video!
Was ist ein Anhörungsbogen und was müssen Sie bei diesem beachten? Mehr dazu im Video!

Lügen im Anhörungsbogen? Keine gute Idee

Zunächst vorweg: Nicht immer sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar. Hier kommt es nämlich darauf an, welche Informationen falsch sind.

Nicht immer sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar, sie können aber zu einem hohen Bußgeld führen.
Nicht immer sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar, sie können aber zu einem hohen Bußgeld führen.

Machen Sie im Anhörungsbogen falsche Angaben zu Ihrer Person, indem Sie z. B. ein falsches Geburtsdatum oder eine falsche Adresse angeben, begehen Sie keine Straftat. Gemäß § 111 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) handeln Sie aber ordnungswidrig und müssen deshalb mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Dieser Tatbestand ist wohlgemerkt auch erfüllt, wenn die Behörde diese Angaben im Anhörungsbogen bereits für Sie ausgefüllt hat, dabei ein Fehler unterlaufen ist und Sie die unrichtigen Informationen nicht korrigieren. Aus diesem Grund sollten Sie einen Anhörungsbogen nie komplett ignorieren, sondern zumindest sicherstellen, dass die Angaben zu Ihrer Person stimmen. Hat alles seine Ordnung, müssen Sie nichts weiter tun. Ist ein Fehler unterlaufen, sind Sie verpflichtet, die Informationen richtig zu stellen und den Anhörungsbogen zurückzusenden.

Falsche Verdächtigung im Anhörungsbogen: Es droht Strafanzeige!

Die Angaben zu Ihrer eigenen Person zu verfälschen, ist die eine Sache. Beschuldigen Sie im Anhörungsbogen aber jemand anderen, um sich selbst zu entlasten, hat dies erheblich größere Konsequenzen. Denn falsche Angaben dieser Art im Anhörungsbogen sind tatsächlich strafbar! Sie müssen dann unter Umständen mit einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung rechnen, welche laut § 164 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft wird.

Der Tatbestand ist in der Regel dann erfüllt, wenn Sie absichtlich und fälschlicherweise eine andere Person der Tat beschuldigen oder sonstige falsche Behauptungen über sie aufstellen und dies zu Ermittlungen gegen diese Person führt.

Es ist übrigens auch nicht ratsam, sich selbst im Anhörungsbogen zu beschuldigen, obwohl Sie den Verstoß gar nicht begangen haben. Dies kommt häufig vor, wenn Betroffene versuchen, den eigentlichen Täter zu schützen. Eine solche Absprache kann für Sie beide mit einer Strafanzeige enden. Der eigentliche Täter hat sich dann möglicherweise der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft strafbar gemacht und Sie selbst sich der Beihilfe. So entschied im Jahr 2015 das Oberlandesgericht in Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.07.2015 – 2 Ss 94/15).

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für punkte-flensburg.de. Sie verfasst Ratgeber zu Verkehrsverstößen und zum Bußgeldverfahren. Außerdem schreibt sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.

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