Falsches Kennzeichen – ist ein Bußgeldbescheid dennoch wirksam?

Ein Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes ist an sich schon keine schöne Angelegenheit. Doch wenn dann auch noch ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid aufgeführt ist, fragt sich mancher Verkehrsteilnehmer, ob er das Schreiben ernst nehmen soll.

Hat ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid Einfluss auf dessen Wirksamkeit?
Hat ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid Einfluss auf dessen Wirksamkeit?

Hier sollten Betroffene jedoch vorsichtig sein. Ein Bußgeldbescheid kann auch mit Fehlern weiterhin gültig sein und sollte nicht ignoriert werden. Was Verkehrsteilnehmer hier tun können und ob ein Bußgeld, obwohl das Kennzeichen falsch ist, bezahlt werden muss, klärt der nachfolgende Ratgeber.

Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Macht ein falsches Kennzeichen den Bußgeldbescheid ungültig?

Nein, ein falsches Kennzeichen macht den Bußgeldbescheid nicht automatisch fehlerhaft. Sofern der betroffene Fahrer anhand anderer Angaben dennoch identifiziert werden kann, behält der Bescheid seine Gültigkeit.

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid aufweisen?

Was in jedem Fall in einem solchen Schreiben stehen muss, können Sie in unserem Ratgeber zum Bußgeldbescheid nachlesen.

Kann ich Einspruch gegen einen Buß‌geldbescheid mit falschem Kennzeichen einlegen?

Ja. Für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid haben Sie normalerweise zwei Wochen Zeit, nachdem er zugestellt wurde.

Ist ein Bescheid mit Fehlern beim Kennzeichen gültig?

Ist ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid aufgeführt, sagt dies nichts über die Gültigkeit des Bescheids aus. Denn, kann der Fahrer durch alle anderen Merkmale wie Tatort, Tatzeit, Name und Automarke identifiziert werden, hat der Bescheid Bestand.

Das Bußgeldverfahren ist ein Verwaltungsvorgang, der von Menschen bearbeitet wird. Dass es hier zu Fehlern kommen kann, ist nachvollziehbar. Ein verdrehter Buchstabe in der Kennzeichenangabe stellt für sich allein noch keinen Fehler dar, der die Wirksamkeit des Bescheids beeinflusst.
Auch wenn ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid steht, kann dieser gültig sein.
Auch wenn ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid steht, kann dieser gültig sein.

Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 03.07.2014 in einem Urteil (Az: 1 RBs 108/44) ebenso festgehalten. Eine offensichtlich irrtümliche falsche Angabe führt demnach nicht zur Unwirksamkeit von einem Bußgeldbescheid.

Betroffene sollten das Schreiben und die dort aufgeführten Informationen dennoch immer gründlich prüfen. Dies kann auch verhindern, dass ein grober Fehler, der einen Einspruch rechtfertigen würde, übersehen wird.

Die Angaben zur Person des Verkehrssünders, die Beschreibung des Verstoßes, Tatzeit und Tatort müssen im Bescheid genauso vorhanden sein, wie die zugrunde liegenden rechtlichen Vorschriften und die Höhe der Geldbuße sowie weitere Folgen als auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung.

Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid – was ist zu tun?

Ein Bußgeld aufgrund von falschen Kennzeichen zu ignorieren, ist nicht ratsam.
Ein Bußgeld aufgrund von falschen Kennzeichen zu ignorieren, ist nicht ratsam.

Betroffene haben im Verkehrsrecht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dies ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Schreibens zu tun.

Allerdings sollte die Frage, ob dies, wenn ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid aufgeführt ist, sinnvoll erscheint, mit einem Anwalt besprochen werden.

Ein Einspruch bedeutet meist weiteren Kosten- und Zeitaufwand. Sind sich Betroffene nicht sicher oder geht es um höhere Geldbußen beziehungsweise um ein Fahrverbot, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

Handelt es sich bei den Angaben Im Bescheid um Formfehler, wird die Behörde in der Regel einen neuen Bescheid mit den korrigierten Angaben ausstellen. Ist der Bescheid dann rechtskräftig, muss das Bußgeld auch bei zuvor falschem Kennzeichen gezahlt werden.
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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.