Führerschein: In Deutschland eines der wichtigsten Dokumente

Führerschein vs. Fahrerlaubnis: Wo liegen die Unterschiede?

Am 1. Januar 2018 waren dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zufolge über 38,8 Millionen Fahrerlaubnisse im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) in Deutschland registriert. Jeder Fahrer, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr steuern möchte, braucht dafür zunächst einmal eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis dafür fungiert der sogenannte Führerschein.

Welche Regeln gelten für den Führerschein in Deutschland?
Welche Regeln gelten für den Führerschein in Deutschland?

In diesem Ratgeber informieren wir Sie unter anderem darüber, was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Führerschein beantragen möchten, und wie lange ein solches Dokument gültig ist. Weiterhin erfahren Sie, welche Optionen Sie bei einem möglichen Verlust oder Diebstahl haben, und was Ihnen droht, wenn Sie ohne Führerschein im Verkehr aufgegriffen werden.

Bußgeldtabelle: Sanktionen rund um den Führerschein

BeschreibungKonsequenzen
Sie führten den Führerschein während der Fahrt mit einem Kfz nicht mit.10 €
Sie zeigten den Führerscheinverlust nicht unverzüglich an und verzichteten auf die Veranlassung, ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.10 €
Obwohl der Führerschein nach Verlust wieder auftauchte und Sie bereits ein Ersatzdokument besaßen, gaben Sie den alten Schein nicht bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.25 €
Sie gaben den Führerschein nicht unverzüglich ab, nachdem Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden war.25 €
Sie gaben den Führerschein nicht bei der zuständigen Fahrerlaubnis­behörde ab, um Auflagen oder Beschränkungen eintragen zu lassen.25 €

Weiterführende Ratgeber zum Führerschein

Führerschein: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wo liegen die Unterschiede zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein?

Möchten Sie ein Kfz durch den öffentlichen Straßenverkehr steuern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Der Führerschein fungiert als Nachweis für diese Erlaubnis.

Wie lange ist mein Führerschein noch gültig?

Wie lange Ihr Führerschein noch gültig ist bzw. wann Sie ihn umtauschen müssen, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Was droht beim Fahren ohne Führerschein?

Haben Sie Ihren Führerschein nur vergessen, ist das Ganze normalerweise mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro erledigt. Sind Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis unterwegs, handelt es sich um eine Straftat. In dem Fall kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen.

Führerschein: Beim Antrag ist einiges zu beachten

Je nachdem, für welche Klasse Sie einen Führerschein beantragen möchten, kann das Mindestalter variieren.
Je nachdem, für welche Klasse Sie einen Führerschein beantragen möchten, kann das Mindestalter variieren.

In Deutschland gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen, wobei jede Klasse mit einem Buchstaben benannt ist (z. B. „C“ für Lkw oder „B“ für Pkw). Der zusätzliche Buchstabe „E“ bedeutet, dass Anhänger angekoppelt werden dürfen. Je nachdem, für welche Klasse Sie sich interessieren, müssen Sie im Vorfeld gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Bei einem Antrag auf einen Führerschein spielt das Alter beispielsweise eine Rolle. Die Klasse AM dürfen Sie bereits mit 16 Jahren erwerben, die Klasse B in der Regel ab 18 und einen D-Führerschein für Busse regulär ab 24 Jahren. Eine weitere Bedingung stellt ein fester Wohnsitz in Deutschland dar.

Den eigentlichen Antrag stellt oftmals die Fahrschule, in welcher Sie sich angemeldet haben, um die erforderlichen Kenntnisse zum Führen von Fahrzeugen im Verkehr zu erlangen. Sie können den Führerschein auch selbst bei der zuständigen Behörde beantragen. Dazu benötigen Sie normalerweise diese Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Angaben zur ausbildenden Fahrschule und eine Bestätigung, dass Sie Ihre Ausbildung dort absolvieren
  • Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung von einem Sehtest, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
  • Bescheinigung über geistige und körperliche Eignung (nur bei einem Bus- oder Lkw-Führerschein), die nicht länger als ein Jahr zurückliegt
  • Angaben zu Begleitpersonen (nur wenn Sie sich für das Modell „Begleitetes Fahren“ entschieden haben und demzufolge einen Pkw-Führerschein mit 17 Jahren erwerben)

Nachdem Sie sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erfolgreich hinter sich gebracht haben, wird Ihnen schließlich der Führerschein der jeweiligen Klasse ausgestellt und Sie dürfen die dazugehörigen Kfz im Straßenverkehr führen.

Achtung: Der Führerschein wird vorerst auf Probe erteilt!

Bereits seit 1986 befinden sich Fahranfänger laut § 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erst einmal in einer zweijährigen Probezeit, nachdem Sie einen Fahrausweis erworben haben. Da Verkehrsunfälle nicht selten auf das unerfahrene und leichtsinnige Verhalten von frischgebackenen Fahrern zurückzuführen sind, werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht in diesem Zeitraum härter bestraft.

Allgemein wird unterschieden zwischen:

  • A-Verstößen (schwerwiegende Missachtungen der Verkehrsregeln) und
  • B-Verstößen (weniger schwerwiegende Missachtungen der Verkehrsregeln)

statt. Besitzen Sie Ihren Führerschein noch nicht allzu lange und werden beispielsweise während der Fahrt mit dem Handy am Steuer erwischt, liegt ein A-Verstoß vor. Um einen B-Verstoß handelt es sich zum Beispiel, wenn Sie die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich den „TÜV“) überziehen.

Beim Führerschein auf Probe werden Verstöße strenger geahndet.
Beim Führerschein auf Probe werden Verstöße strenger geahndet.

Neben den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog, mit denen alle Kraftfahrer rechnen müssen, wenn sie sich eine Ordnungswidrigkeit leisten, kommen in der Probezeit noch weitere Konsequenzen für auffällig gewordene Fahranfänger hinzu:

  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar vom entsprechenden Führerschein-Neuling erwartet.
  • Leistet sich dieser erneut einen A- oder zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit, erhält er eine schriftliche Verwarnung sowie eine Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.
  • Sollte der betroffene Fahranfänger auch dann noch nicht aus seinen Fehlern gelernt haben und erneut einen Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B begehen, wird ihm noch in der Probezeit der Führerschein wieder entzogen. Vorsicht: Hier ist nicht nur das Dokument gemeint, sondern die generelle Fahrerlaubnis!

Wann müssen Sie Ihren Führerschein verlängern?

Im Zuge der 3. Führerscheinrichtlinie im Januar 2013 wurden nicht nur die jeweiligen Führerscheinklassen in ganz Europa vereinheitlicht, sondern auch der Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt (EU-Führerschein). Ist ein solcher neuer Führerschein in Ihrem Besitz, Sie haben ihn also nach dem 19. Januar 2013 erworben, müssen Sie ihn spätestens nach 15 Jahren verlängern.

Ein alter Führerschein, der vor diesem Datum ausgestellt wurde, ist allerdings noch bis zum 19. Januar 2033 gültig. Erst dann müssen Sie den oft als „Lappen“ bezeichneten Führerschein aus Papier umtauschen. Wichtig: Am 15. Februar 2019 wurde eine Staffelung des Umtauschs beschlossen, damit der Ansturm auf die Behörden im Jahr 2033 nicht allzu stark ist. Bei Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Besitzers maßgeblich für das Tauschdatum:

Geburts­jahr des Führerschein­inhabersUmtausch­datum
Vor 195319. Januar 2033
1953 - 195819. Januar 2022
1959 - 196419. Januar 2023
1965 - 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Bei den aktuelleren Scheckkartenführerscheinen geht es wiederum um das Jahr, in dem das entsprechende Dokument ausgestellt wurde:

Ausstellungs­jahr des Führer­scheinsUmtausch­datum
1999 - 200119. Januar 2026
2002 - 200419. Januar 2027
2005 - 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 - 18.01.201319. Januar 2033

Einmal umgetauscht, sind auch diese Führerscheine an eine Gültigkeit von 15 Jahren gebunden. An der eigentlichen Fahrerlaubnis ändert dieser Umtausch- bzw. Verlängerungsprozess übrigens nichts. Es geht lediglich darum, Foto und Name des Besitzers bei jedem Führerschein innerhalb der EU aktuell zu halten.

Anders verhält es sich bei den Fahrerlaubnisklassen C und D, die Sie benötigen, um einen Lkw bzw. einen Bus zu führen. § 23 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besagt dazu Folgendes:

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.“

Alle fünf Jahre müssen Lkw- bzw. Busfahrer ihren Führerschein dementsprechend verlängern. Tun sie dies nicht, führt dies nicht nur dazu, dass der Fahrausweis ungültig wird, sondern die Fahrerlaubnis an sich.

Führerschein verloren: Und jetzt?

Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen oder Sie haben ihn schlichtweg verloren, sollten Sie sich zügig um Ersatz kümmern. Wer seinen Führerschein bei einer möglichen Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kann, muss schließlich mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen, weil er gegen die geltende Mitführpflicht verstoßen hat.

Je nachdem, ob es sich um Verlust oder Diebstahl handelt, müssen Sie sich an eine andere Stelle wenden:

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, droht ein Verwarngeld bei einer Verkehrskontrolle.
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, droht ein Verwarngeld bei einer Verkehrskontrolle.
  • Der Führerschein wurde entwendet: In diesem Fall müssen Sie eine Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei vornehmen. Im Anschluss wird Ihnen ein Nachweis darüber ausgestellt, den Sie wiederum bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen, um den Führerschein neu zu beantragen.
  • Der Führerschein ging verloren: Hier müssen Sie einen Antrag auf die Ausstellung eines neuen Fahrausweises bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen. Dass Sie Ihren Führerschein wirklich verloren haben, müssen Sie durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigen.

Neben der Bescheinigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei bzw. der eidesstattlichen Versicherung könnte es sein, dass außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift notwendig ist, um einen neuen Führerschein zu erhalten. Dies ist gerade dann der Fall, wenn die zuständige Führerscheinstelle das Dokument nicht selbst ausgestellt hat.

Schließlich muss sie dann herausfinden, wann Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben und welche Klassen, Auflagen, etc. sie beinhaltet. Bis Sie das neue Dokument abholen können, wird Ihnen in der Regel ein Übergangsführerschein ausgestellt, den Sie nutzen können, ohne mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen zu müssen, bis der Ersatzführerschein fertig ist.

Doch in welcher Höhe bewegen sich die Gebühren, wenn ein Führerschein verloren ging oder gestohlen wurde? Zwischen 30 und 70 Euro müssen Sie normalerweise für den neuen Schein zahlen, das Übergangsdokument schlägt mit 10 bis 15 Euro zu Buche. Versandkosten können ebenfalls noch hinzukommen.

Übrigens: Das Fahren ohne Führerschein wird längst nicht so streng geahndet wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sieht bei letzterem eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Ist Ihre Fahrerlaubnis allerdings gültig und Sie haben nur Ihren Führerschein vergessen, wird nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.

Führerschein zurückerhalten, ohne eine MPU zu absolvieren?

Wie bereits erwähnt, kommt es beispielsweise bei drei A- oder sechs B-Verstößen in der Probezeit zum Führerscheinentzug. Dies kann jedoch auch alteingesessenen Fahrern passieren, die sich unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol ans Steuer gesetzt oder die maximale Anzahl von acht Punkten im Fahreignungsregister (FAER) geknackt haben.

Davon abgesehen, dass Ihre Fahrerlaubnis in diesem Fall ihre Gültigkeit verliert und Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, kommt obendrein eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten auf Sie zu. Nicht früher als drei Monate vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie einen sogenannten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Daran sind jedoch oftmals gewisse Bedingungen geknüpft, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Durch diese soll Ihre Fahreignung überprüft werden. Bevor Sie kein positives MPU-Gutachten vorweisen können, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis in der Regel auch nicht zurück. Es gibt aber eine Möglichkeit:

Sie brauchen sehr viel Geduld, wenn Sie Ihren Führerschein zurückerhalten möchten, ohne eine MPU zu absolvieren.
Sie brauchen sehr viel Geduld, wenn Sie Ihren Führerschein zurückerhalten möchten, ohne eine MPU zu absolvieren.

Der Verstoß, der dazu führte, dass Ihnen der Führerschein entzogen wurde, verjährt in der Regel spätestens nach 15 Jahren. Da der Anordnung einer MPU in diesem Fall die Grundlage fehlen würde, kann Ihnen grundsätzlich auch niemand vorschreiben, eine solche Untersuchung nach dieser Zeitspanne noch zu absolvieren.

Wichtig: In diesen 15 Jahren dürfen Sie sich keine erneuten Verstöße im Straßenverkehr leisten, da sich ansonsten die Tilgungsfrist verlängern könnte und Sie dann noch länger warten müssten. Wenn Sie beim Führerschein eine Wiedererteilung vor Ablauf der jeweiligen Frist beantragen, droht Ihnen in der Regel erneut die Anordnung einer MPU.

Entscheiden Sie sich stattdessen dazu, illegaler Weise einen EU-Führerschein zu kaufen, ohne eine MPU absolvieren zu müssen, machen Sie sich strafbar.

Deutscher Führerschein: Gültigkeit im Ausland

Ist Ihr Führerschein in Deutschland gültig, wird er grundsätzlich auch innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) anerkannt. Dies entschied die EU-Kommission bereits am 21. März 2000. Es ist dementsprechend nicht rechtens, wenn bei Fahrten im europäischen Ausland ein internationaler Führerschein oder ähnliches von Ihnen verlangt wird.

Das Mitführen eines solchen Zusatzdokuments ist lediglich dann empfehlenswert, wenn Sie Fahrten mit dem Auto außerhalb Europas geplant haben. Möchten Sie einen Führerschein beantragen, der international gültig ist, müssen Sie normalerweise die für Sie zuständige Führerscheinstelle aufsuchen. Für den Antrag sind Ihr deutscher Fahrausweis sowie ein aktuelles Passbild vonnöten.

Ein internationaler Führerschein ist mit Kosten von ungefähr 15 Euro verbunden und gilt ausschließlich als Zusatzdokument zu Ihrem deutschen Führerschein. Allein nutzt er Ihnen dementsprechend reichlich wenig, da er in dieser Form keine Gültigkeit hat.

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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.