Wer wiederholt oder besonders schwer gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt, muss früher oder später mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen. Kam es erst einmal so weit, ist es gar nicht so einfach, den Führerschein zurückzubekommen. Schließlich wird die zuständige Behörde in einem solchen Fall einer Neuerteilung nur dann zustimmen, wenn Sie bestimmte Auflagen erfüllen.
Vor allem, wenn Ihnen die Fahrberechtigung aufgrund von Drogen und/oder Alkohol am Steuer entzogen wurde, wird die Fahrerlaubnisbehörde eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen verlangen. Da diese mit einigen Kosten und Anstrengungen verbunden ist, überlegen manche Verkehrssünder, ob es nicht möglich wäre, den Führerschein auch ohne MPU zurückzubekommen. Infos dazu finden Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Führerschein zurück ohne MPU: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ja, es gibt normalerweise zwei Optionen, um den Führerschein ohne MPU zurückzubekommen. Entweder Sie erwerben einen EU-Führerschein im Ausland oder Sie warten so lange, bis die Tat, die zum Führerscheinentzug führte, verjährt ist.
Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um einen EU-Führerschein im Ausland erwerben zu können, erfahren Sie hier.
Um beim Führerschein eine Wiedererteilung ohne MPU zu bewerkstelligen, müssen Sie 15 Jahre lang warten. Erst dann ist die Tat, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führte, verjährt und Sie bekommen Ihren Führerschein ohne MPU zurück. Während dieser Zeit sollten Sie es jedoch tunlichst vermeiden, sich erneute Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht zu leisten.
Führerschein ohne MPU zurück: Es gibt 2 Optionen
Es gibt tatsächlich zwei Möglichkeiten, wie Sie die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis auch ohne MPU bewerkstelligen können. Die eine ist mit einer gehörigen Portion Geduld verbunden, die andere wiederum mit einem längeren Auslandsaufenthalt. Wie Sie je nach gewählter Option vorgehen müssen, um Ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen, erklären wir im Folgenden.
Option Nummer 1: Sie erwerben einen EU-Führerschein im Ausland
Bereits im Jahr 1999 wurde der sogenannte EU-Führerschein eingeführt, um ein einheitliches Dokument für ganz Europa zu schaffen. Er gilt demzufolge in allen EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wodurch beispielsweise polnische oder tschechische Führerscheine auch in Deutschland gültig sein sollten.
In der Praxis kam es allerdings immer wieder vor, dass ausländische Fahrberechtigungen dennoch nicht anerkannt wurden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied schließlich am 26. April 2012, dass europäische Führerscheine gegenseitig anzuerkennen sind (Az.: C-419/10).
Seitdem ist es also möglich, trotz Führerscheinentzug in Deutschland einen EU-Führerschein im Ausland zu erwerben und damit in der Bundesrepublik legal zu fahren. Um an einen neuen EU-Führerschein ohne MPU zu gelangen, müssen jedoch die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Sie verfügen für mindestens sechs Monate im Kalenderjahr über einen festen Wohnsitz in dem europäischen Land, in dem Sie den Führerschein erwerben möchten.
- Sie müssen das vorgeschriebene Mindestalter für die gewünschte Führerscheinklasse erreicht haben.
- Es darf keine Sperrfrist bestehen.
- Die nationalen Gesetze des jeweiligen Landes müssen eingehalten werden.
Es ist demzufolge nicht möglich, nur einen Kurztrip nach Polen oder Tschechien zu machen, um so den Führerschein wiederzubekommen, ohne eine MPU zu absolvieren. Vielmehr funktioniert das Ganze nur, wenn Sie sich an die gerade beschriebenen Voraussetzungen halten. Weiterhin machen Sie sich strafbar, wenn Sie einen gefälschten EU-Führerschein im Ausland oder sonst wo kaufen.
Zweite Option: Sie warten 15 Jahre ab, um Ihre Fahrerlaubnis ohne MPU zurückzubekommen
Wenn Sie ausreichend lange warten, erhalten Sie auch in Deutschland ohne MPU Ihren Führerschein zurück und müssen nicht extra für ein neues Dokument ins Ausland. In diesem Fall müssen Sie abwarten, bis die entsprechenden Tilgungsfristen abgelaufen sind. Denn: Ist die Tat, die zum Entzug der Fahrerlaubnis und damit auch zur MPU geführt hat, erst einmal verjährt, kann Ihnen Letztere auch nicht mehr auferlegt werden.
Gemäß § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dauert die Verjährung bei Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führten, 10 Jahre. Demzufolge könnten Sie Ihren Führerschein ohne MPU an sich nach 10 Jahren wiederbekommen. Es spielt jedoch eine Rolle, wann die Verjährungsfrist genau begonnen hat. Schließlich existieren unterschiedliche Starttermine, die wir Ihnen im Folgenden zusammenfassen:
- Bei einer strafrechtlichen Verurteilung startet die Frist am Tag des ersten Urteils.
- Bei gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten beginnt die Tilgungsfrist zu laufen, sobald das Urteil in Rechtskraft erwächst.
- Geht es um ein Aufbauseminar oder eine verkehrspsychologische Beratung, gilt der Ausstellungstag der Bescheinigung bzw. des Gutachtens als Startschuss für die Verjährung. Bei einem Verzicht auf den Führerschein ist der Tag maßgeblich, an dem die entsprechende Erklärung bei der Behörde eintrifft.
- Bei der Anordnung einer Sperrfrist, einem Entzug oder einer Versagung der Fahrerlaubnis markiert der Tag, an dem eine Neuerteilung frühestens möglich wäre, den Start der Tilgungsfrist.
Daraus ergibt sich: Die Verjährung beginnt frühestens an dem Tag zu laufen, an dem die Fahrerlaubnis neu erteilt werden könnte, und spätestens fünf Jahre, nachdem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Daher kann es sein, dass Sie Ihren Führerschein erst nach 15 Jahren ohne MPU zurück bekommen. Ob es nach 10 oder 15 Jahren den Führerschein zurück gibt, ohne eine MPU absolvieren zu müssen, richtet sich also maßgeblich nach dem Startdatum der Verjährungsfrist der Tat.
Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU: Was sollten Sie bedenken?
Möchten Sie nach 15 Jahren Ihren Führerschein ohne absolvierte MPU wieder bekommen, sollten Sie einige Punkte beachten. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde der Meinung ist, Sie würden nicht mehr über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ein Kfz auf öffentlichen Straßen zu steuern.
In diesem Fall kann sie gemäß § 20 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine erneute Fahrprüfung von Ihnen verlangen:
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“
Da 15 Jahre eine relativ lange Zeit sind, möchte die Behörde durch die erneute Prüfung sicherstellen, dass Sie keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen, wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne bestandene MPU stellen. Außerdem sollten Sie bedenken, dass sich die Verjährungsfrist verlängern kann, sobald Sie sich während der 15 Jahre einen erneuten Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) leisten.
Das Gleiche kann passieren, wenn Sie versuchen, Ihren Führerschein bereits nach 10 Jahren ohne MPU zurück zu bekommen, obwohl Sie 15 Jahre hätten abwarten müssen. Da Sie den Antrag in diesem Fall vor Fristablauf gestellt haben, wird erneut das Bestehen einer MPU von Ihnen verlangt. Weigern Sie sich, diese zu absolvieren, beginnt die Verjährungsfrist von vorn zu laufen.
Hallo ich grüße sie… ich habe mein FS im Mai 2009 abgeben müssen wegen Alkohol 1,6 Promille… habe eine MPU Auflage bekommen…habe jetzt 15 Jahre warten müssen weil mir auch die finanziellen Mittel gefehlt haben um den FS wieder zu bekommen…im September 2009 kam der Gerichtsbeschluss…ab wann kann ich den Führerschein wieder beantragen? und was muss ich beachten?… habe mich belesen das man ihn eventuell wieder bekommt oder eine Auffrischung erfolgen kann
danke im vorraus