Wie Sie nach dem Führerscheinverlust an Ersatz kommen
Ein Führerschein gilt als Nachweis dafür, dass eine Fahrerlaubnis vorhanden ist und der jeweilige Kraftfahrer die Berechtigung hat, Kfz im Straßenverkehr zu führen. Dementsprechend müssen Sie das entsprechende Dokument als Fahrer stets mitführen, um es bei einer möglichen Verkehrskontrolle vorzeigen zu können. Dies wird jedoch spätestens dann zum Problem, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben.
Können Sie ihn bei einer Kontrolle nicht vorzeigen, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Um dies zu vermeiden, muss dementsprechend schnell ein neuer Schein her. Im Ratgeber erklären wir, wie Sie vorgehen müssen, nachdem Sie den Verlust vom Führerschein bemerkt haben, und welche Kosten in etwa auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis
Führerschein verloren: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Sobald Sie den Verlust bemerken, sollten Sie einen neuen Führerschein bzw. ein Ersatzdokument beantragen.
Hierbei spielt es eine Rolle, ob Sie den Führerschein verloren haben oder ob er Ihnen gestohlen wurde. An wen Sie sich in welchem Fall jeweils wenden müssen, erfahren Sie an dieser Stelle.
Informationen über die Kosten für einen Ersatzführerschein erhalten Sie hier.
Wo beantragen Sie einen Ersatzführerschein?
Meist genügt nur ein kurzer Blick ins Portemonnaie, um festzustellen: Der Führerschein ist weg. Was Sie tun müssen, um daraufhin schnell ein neues Dokument zu erhalten, ist davon abhängig, wie der Führerschein Ihnen letztendlich abhandengekommen ist:
Möglichkeit Nummer 1: Sie haben Ihren Führerschein verloren
Sind Sie selbst schuld daran, dass sich der Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis nicht mehr in Ihrem Besitz befindet, müssen Sie sich auf den Weg zur Führerscheinstelle Ihrer Gemeinde bzw. Stadt machen. Dort können Sie ein neues Dokument beantragen. Dazu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass sowie ein aktuelles Passbild, das den biometrischen Vorgaben entspricht.
In manchen Fällen wird zusätzlich von Ihnen verlangt, dass Sie eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnen, um zu bestätigen, dass Sie Ihren Führerschein wirklich verloren haben. Wurde der Schein nicht von der Behörde in der Stadt ausgestellt, in der Sie aktuell leben, benötigen Sie möglicherweise eine sogenannte Karteidatenabschrift, welche die Daten in Ihrem verlorenen Führerschein bestätigt. Um eine solche zu erhalten, können Sie sich an die Führerscheinstelle wenden, die das alte Dokument ausgestellt hat.
Möglichkeit Nummer 2: Ihr Führerschein wurde gestohlen
Haben Sie Ihren Führerschein nicht verloren, sondern er wurde gestohlen, unterscheidet sich der Ablauf etwas von dem gerade beschriebenen. Die erste Anlaufstelle ist in diesem Fall nicht die jeweilige Führerscheinbehörde, sondern die Polizeidienststelle. Dort wird Ihnen eine spezielle Diebstahlbescheinigung ausgehändigt, die bestätigt, dass Ihnen der Führerschein geklaut wurde.
Mit dieser Bescheinigung in der Tasche können Sie im Anschluss die für Sie zuständige Führerscheinstelle aufsuchen und dort ein Ersatzdokument beantragen. Auch in diesem Fall benötigen Sie die oben genannten Unterlagen, wobei die Diebstahlbescheinigung die ansonsten notwendige eidesstattliche Versicherung ersetzt.
Auf welche Wartezeit sollten Sie sich einstellen?
Benötigen Sie ein Ersatzdokument, weil Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, sollten Sie sich auf eine Wartezeit von ca. sechs Wochen einstellen. Teilweise bieten Führerscheinstellen auch eine Express-Herstellung an. Sind Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen auf den Nachweis Ihrer Fahrberechtigung angewiesen und können daher nicht so lange warten, besteht die Möglichkeit, einen Übergangsführerschein zu beantragen. Ein solcher vorläufiger Führerschein ist jedoch nur innerhalb Deutschlands und ausschließlich in Kombination mit Ihrem Personalausweis gültig.
Führerschein verloren: Welche Kosten sind möglich?
Sollten Sie Ihren Führerschein selbst verloren haben, müssen Sie im Durchschnitt mit etwa 65 Euro für das Ersatzdokument sowie die eidesstattliche Erklärung rechnen. Möchten Sie den neuen Schein nicht selbst abholen, sondern ihn per Post zugesandt bekommen, kommt eine zusätzliche Versandgebühr hinzu. Die Preise können jedoch je nach Region variieren.
Haben Sie Ihren Führerschein nicht verloren, sondern er wurde Ihnen gestohlen, berechnet Ihnen die Führerscheinstelle in der Regel lediglich ca. 35 Euro, da die eidesstattliche Versicherung wegfällt. Ein Express-Führerschein kostet Sie normalerweise zwischen 15 und 35 Euro zusätzlich.
Übrigens: Haben Sie Ihren Mofa-Führerschein verloren, können Sie sich den Weg zur Führerscheinbehörde sparen. Stattdessen sollten Sie sich an den TÜV wenden, da dieser Zugriff auf das Verzeichnis aller bestandenen Mofa-Prüfungen hat. Gegen eine Gebühr zwischen fünf und 20 Euro erhalten Sie dort eine neue Prüfbescheinigung.