Wann sich Autofahrer von ihrem Führerschein verabschieden müssen
Kraftfahrer, die gegen die Regeln im deutschen Straßenverkehr verstoßen, müssen mit diversen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot handeln. Bei Letzterem ist der Führerschein erstmal weg, wenn auch nur temporär.
Nach Ablauf einer gewissen Zeit erhalten Verkehrssünder ihre Fahrberechtigung in der Regel problemlos wieder ausgehändigt. Anders verhält es sich jedoch, wenn Fahrer mit der Entziehung der Fahrerlaubnis konfrontiert werden. Dies geschieht normalerweise, sobald die zuständige Behörde an der Fahreignung des Betroffenen zweifelt.
Auch hier ist der Führerschein weg, kann allerdings nicht so einfach wiedererlangt werden. Wann es zu einem Fahrverbot bzw. einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen kann und welche Möglichkeiten Sie als Kraftfahrer haben, wenn Ihr Führerschein weg ist, lesen Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Führerschein weg: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Welche Gründe mitunter dazu führen können, dass der Führerschein weg ist, erfahren Sie hier.
In der Probezeit ist der Führerschein weg, wenn Sie sich entweder insgesamt drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße leisten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ist der Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes weg, erhalten Sie ihn nach Ablauf der entsprechenden Frist automatisch zurück. Wurde er Ihnen allerdings entzogen, bekommen Sie ihn nur durch einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis wieder.
Wann ist der Führerschein weg? Verschiedene Gründe
Es existieren unterschiedliche Gründe, aus denen ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Der Führerschein ist beispielsweise weg, wenn Kraftfahrer zu schnell unterwegs sind. In Bezug auf die drohenden Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog spielen zum einen die gefahrenen km/h eine Rolle.
Zum anderen ist allerdings ebenfalls von Belang, ob sich die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zugetragen hat:
- Ihr Führerschein ist weg, wenn Sie innerorts 31 km/h zu schnell waren.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften ist Ihr Führerschein weg, wenn Ihre Geschwindigkeit 41 km/h über dem erlaubten Wert lag.
Grundsätzlich kann ein Fahrverbot für eine Dauer zwischen 1 und 3 Monaten angeordnet werden. Wie bereits erwähnt, bekommen Sie das Dokument normalerweise ohne Probleme wieder zurück, wenn die jeweilige Zeit abgelaufen ist. Wurde Ihnen allerdings die Fahrerlaubnis entzogen, gestaltet sich das Ganze etwas schwieriger. Welche Gründe aber sprechen für einen Führerscheinentzug?
- Kraftfahrer, die sich alkoholisiert hinter das Steuer eines Kfz setzen, riskieren damit nicht selten ihre Fahrberechtigung. Doch ab wie viel Promille ist der Führerschein weg? Ein Fahrverbot droht bereits beim ersten Verstoß gegen die Promillegrenze von 0,5.
- Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis werden Autofahrer konfrontiert, sobald sie die Grenze von 1,09 Promille überschreiten. In Kombination mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs reichen dazu auch schon 0,3 Promille aus.
- Ein überfülltes Punktekonto in Flensburg kann auch dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Hat ein Fahrer 8 Punkte, ist der Führerschein weg. Wenn Sie trotzdem fahren, handelt es sich um eine Straftat, die gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann.
- Entfernt sich ein Autofahrer unerlaubt von der Unfallstelle und der entstandene Schaden übersteigt einen Betrag von 1.300 Euro, ist der Führerschein normalerweise ebenfalls weg. Bei einer solchen Fahrerflucht kommen außerdem drei Punkte auf den Betroffenen zu. Da es sich dabei außerdem um eine Straftat handelt, ist laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) außerdem eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.
Führerschein weg: In der Probezeit passiert das noch schneller
„Wann ist mein Führerschein weg, wenn ich mich noch in der Probezeit befinde?“ – diese Frage stellen sich auffällig gewordene Fahranfänger nicht selten, nachdem sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben. Während der zweijährigen Bewährungsphase werden Regelmissachtungen in zwei Kategorien unterteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer sich als Fahranfänger entweder insgesamt 3 A-Verstöße oder insgesamt 6 B-Verstöße leistet, muss sich darauf einstellen, dass sein Führerschein erstmal weg ist. Punkte in Flensburg oder Bußgelder, die mit der begangenen Regelmissachtung zusammenhängen, kommen noch obendrauf. Zudem wird die Probezeit bereits beim ersten A-Verstoß bzw. den ersten 2 B-Verstößen von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert.
Führerschein weg: Wie bekomme ich ihn wieder?
Ist Ihr Führerschein weg, weil Sie außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell unterwegs waren und dementsprechend ein Fahrverbot erhalten haben, müssen Sie sich nicht allzu große Gedanken machen. Nachdem die Dauer des Fahrverbots abgelaufen ist, bekommen Sie Ihren Ihr Führerschein zurück und dürfen wieder fahren.
Nach 8 Punkten ist der Führerschein zwar ebenfalls weg, allerdings geht es hierbei um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese geht in der Regel mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der Ihnen kein neuer Führerschein erteilt werden darf. Weiterhin knüpft die zuständige Behörde gewisse Anforderungen an eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Diese bestehen zumeist aus einer sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), bei der die Fahreignung des betroffenen Fahrers genau unter die Lupe genommen wird. Bevor Sie diese Untersuchung als Kraftfahrer nicht bestehen, erhalten Sie Ihre Fahrberechtigung normalerweise nicht zurück. Eine Ausnahme gibt es jedoch:
Ist Ihr Führerschein schon mindestens 15 Jahre lang weg, gilt der Verstoß, der letztendlich dazu führte, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, als verjährt. Da es in diesem Fall keine Grundlage mehr für die Anordnung einer MPU gibt, kann die zuständige Behörde Ihnen in der Regel auch nicht vorschreiben, eine solche zu absolvieren.