Von einem Blitzer erwischt zu werden, ist oft schon unangenehm genug. Immerhin müssen Sie damit rechnen, in naher Zukunft einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder wegen Überfahrens einer roten Ampel zu erhalten. Was aber, wenn der Blitzer Sie in doppelter Hinsicht ertappt hat, weil Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes gleichzeitig auch Ihr Handy am Steuer benutzt haben?
Müssen Sie jetzt ein doppeltes Bußgeld zahlen? Mit welchen Konsequenzen Sie in einem solchen Fall zu rechnen haben, erklären wir im folgenden Ratgeber rund um das Thema „geblitzt mit Handy”.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: Geblitzt mit Handy am Steuer
Bußgeldtabelle für Handyverstöße
Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsverstöße
innerorts:
außerorts:
Bußgeldtabelle für Rotlichtverstöße
Bußgeldtabelle für Abstandsverstöße
Bußgeldrechner
FAQ: Geblitzt mit Handy in der Hand
Nein. Der Blitzer selbst ist nicht in der Lage zu erkennen, ob Sie während der Fahrt ein Handy benutzen oder nicht. Werden Sie allerdings aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichts- oder eines Abstandsverstoßes geblitzt und haben Sie gleichzeitig das Handy in der Hand, ist das auf dem Blitzerfoto in der Regel zu erkennen. Die Beamten, die das Foto auswerten, wissen dann, dass Sie gleichzeitig mit dem anderen Verkehrsdelikt auch einen Handyverstoß begangen haben.
Begehen Sie gleichzeitig zwei verschiedene Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung zusammen mit einem Handyverstoß, wird dies in der Regel als sogenannte Tateinheit gewertet. In einem solchen Fall werden nicht beide Verstöße einzeln geahndet, sondern es fallen nur ein Teil der Sanktionen an. Wie genau dies geschieht, erklären wir hier ausführlich.
Die Nutzung des Handys am Steuer ist verboten, solange der Motor eingeschaltet ist und Sie das Handy für dessen Benutzung in der Hand halten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nun telefonieren, eine Nachricht schreiben oder auch nur nach der Uhrzeit schauen. Die Nutzung in einer Handyhalterung mittels Freisprechanlage ist hingegen gestattet. Obendrein gelten diese Vorschriften nicht nur für Mobiltelefone, sondern auch für diverse andere elektronische Geräte, darunter Tablets und Navigationsgeräte.
Geblitzt mit Handy: Das Prinzip der Tateinheit
Ein Blitzer kann wohlgemerkt nicht erkennen, ob Sie beim Fahren mit einem Mobiltelefon hantieren oder nicht. Werden Sie also mit dem Handy am Ohr geblitzt, hat das Messgerät nicht wegen des Handyverstoßes ausgelöst, sondern weil Sie sich gleichzeitig etwas anderes haben zu Schulden kommen lassen, wie z. B. die Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Wurden Sie geblitzt, während Sie mit dem Handy hantiert haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dieses auf dem Blitzerfoto deutlich zu erkennen ist. Die Beamten, die die Aufnahmen auswerten, wissen somit, dass Sie nicht nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch einen Handyverstoß begangen haben. Und ja, Sie können in einem solchen Fall auch für Letzteren zur Verantwortung gezogen werden, selbst wenn die Entdeckung des Handyverstoßes purer Zufall war.
Ein Gutes hat das Ganze aber: Sie haben zwar zwei eigenständige Verkehrsverstöße begangen, allerdings zur gleichen Zeit am gleichen Ort. In einem solchen Fall werden Ihre Vergehen nicht einzeln betrachtet, sondern als sogenannte Tateinheit. Dies kann sich mildernd auf die Sanktionen auswirken, die Sie erwarten.
Damit mehrere Ordnungswidrigkeiten als Tateinheit gewertet werden, muss zwischen ihnen ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen. Sind Sie beispielsweise in einer 30er-Zone zu schnell unterwegs und werden deswegen kurz hintereinander mehrfach geblitzt, gilt dies in der Regel als Tateinheit. Begehen Sie hingegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung und überfahren nur eine Stunde später auch noch eine rote Ampel, wird hier voraussichtlich von einer Tatmehrheit ausgegangen. In diesem Fall können Sie für beide Verstöße in voller Höhe zur Kasse gebeten werden.
Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie beim Telefonieren geblitzt werden
Was genau hat es nun für Folgen, dass Ihr Vergehen als Tateinheit gewertet wird? In § 19 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) heißt es dazu wie folgt:
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.
Wurden Sie geblitzt, während Sie mit dem Handy hantiert haben, müssen Sie also nur ein Bußgeld zahlen: entweder das für den Handyverstoß oder das für den Verstoß, für den Sie geblitzt wurden (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht- oder Abstandsverstoß). Hier kommt es darauf an, für welche Ordnungswidrigkeit das höhere Bußgeld anfällt.
Dazu ein Beispiel: Sie wurden außerorts mit 17 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt, während Sie das Handy in der Hand hielten. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung würden 60 Euro anfallen, für den Handyverstoß 100 Euro. Die Handynutzung am Steuer bringt Ihnen somit das höhere Bußgeld ein, weshalb Sie 100 Euro zahlen müssen.
Beträgt Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung hingegen nicht 17 km/h, sondern 27 km/h, wird diese mit 150 Euro geahndet. Sie ist in diesem Fall also teurer als der Handyverstoß mit 100 Euro, weshalb Sie diesmal für die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Kasse gebeten werden.
Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit den Punkten in Flensburg: Hier wird nur die Tat berücksichtigt, die Ihnen die meisten Punkte einbringt. Wenn also z. B. für den Handyverstoß ein Punkt fällig wird und für die Geschwindigkeitsüberschreitung zwei, werden nur Letztere verhängt und der Punkt für den Handyverstoß entfällt.