Sie wurden geblitzt und waren nicht angeschnallt? Diese Folgen sind möglich

Obwohl Kraftfahrer bereits seit 1976 dazu verpflichtet sind, während der Fahrt einen Sicherheitsgurt anzulegen, gibt es immer wieder Fahrer, welche diesen wichtigen Schritt vergessen oder absichtlich darauf verzichten. Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht zieht laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 30 Euro nach sich.

Sie waren nicht angeschnallt und ein Blitzer hat Sie wegen einem Tempoverstoß abgelichtet?
Sie waren nicht angeschnallt und ein Blitzer hat Sie wegen einem Tempoverstoß abgelichtet?

Doch was droht Autofahrern, die geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren? Verdoppeln sich in einem solchen Fall die Sanktionen, weil sie gleich zwei Regelmissachtungen begangen haben? In diesem Ratgeber erklären wir, welche Folgen es haben kann, wenn Sie als Kraftfahrer zu schnell unterwegs waren und obendrein den Anschnallgurt nicht angelegt hatten.

Bußgeldtabelle: Geblitzt und nicht angeschnallt gewesen

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­bot
Tempoverstoß bis 10 km/h
Ge­blitzt und nicht an­ge­schnallt30 - 35 €
... und ein Kind nicht ordnungs­gemäß trans­por­tiert30 - 35 €
... und ein Kind ohne jeg­liche Siche­rung trans­por­tiert60 €1
Tempoverstoß über 10 km/h
Ge­blitzt und nicht an­ge­schnalltab 40 €1 oder mehr ab 21 km/h zu vielmög­lich ab 26 km/h zu schnell
... und ein Kind nicht ordnungs­gemäß trans­por­tiertab 40 €1 oder mehr 21 km/h zu vielmög­lich
... und ein Kind ohne jeg­liche Siche­rung trans­por­tiertab 60 €1mög­lich

Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung

Unangeschnallt geblitzt worden: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was kostet es, wenn man nicht angeschnallt ist?

Waren Sie während der Fahrt nicht angeschnallt und wurden erwischt, müssen Sie laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zahlen.

Was passiert, wenn man geblitzt wird und nicht angeschnallt war?

Waren Sie nicht angeschnallt und wurden geblitzt, handelt es sich in der Regel um Tateinheit, da sich die zwei Ordnungswidrigkeiten am gleichen Ort und zur gleichen Zeit zugetragen haben. Die Sanktionen werden in diesem Fall jedoch nicht einfach addiert; vielmehr wird normalerweise nur das höhere Buß‌geld fällig. Der Regelsatz kann allerdings erhöht werden, wenn das Buß‌geld mehr als 35 Euro beträgt. Mögliche Nebenfolgen werden zusammengerechnet. Zum besseren Verständnis finden Sie hier ein Beispiel.

In welchen Situationen muss man sich nicht anschnallen?

Die Ausnahmen von der Gurtpflicht sind in § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Unter anderem dürfen Sie ganz legal auf den Anschnallgurt verzichten, wenn Sie von Haus zu Haus fahren und in kurzen Abständen immer wieder aussteigen müssen (z. B. als Paketauslieferer), bei Rückwärtsfahrten oder Fahrten auf Parkplätzen mit Schrittgeschwindigkeit, in Bussen, die auch über Stehplätze verfügen, wenn Sie eine betreuungsbedürftige Person während der Fahrt in einem Bus begleiten und dabei Dienstleistungen erbringen, für die Sie aufstehen müssen oder als Fahrgast in einem Bus, der mehr als 3,5 Tonnen wiegt, wenn Sie Ihren Sitzplatz nur für kurze Zeit verlassen müssen.

Geblitzt und nicht angeschnallt: Wird das Bußgeld verdoppelt?

Wenn Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren, wird das Bußgeld nicht einfach so verdoppelt.
Wenn Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren, wird das Bußgeld nicht einfach so verdoppelt.

Sind Sie geblitzt worden und waren obendrein nicht angeschnallt, haben Sie gleich zwei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auf einmal begangen. Da diese jedoch nicht nur am gleichen Ort, sondern ebenfalls zur gleichen Zeit stattgefunden haben, handelt es sich dabei um Tateinheit. In einem solchen Fall werden die jeweils drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nicht einfach addiert.

Vielmehr verhält es sich so, dass Sie in der Regel nur das höhere Bußgeld entrichten müssen, wenn Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren. Liegt dieses über einem Betrag von 35 Euro, kann der Regelsatz jedoch erhöht werden.

Werden aufgrund der zweiten Zuwiderhandlung Nebenfolgen, wie z. B Punkte in Flensburg oder Fahrverbote, fällig, können diese zusammengerechnet werden.

Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

  • Sie wurden mit 22 km/h zu viel auf dem Tacho innerorts geblitzt und waren nicht angeschnallt.
  • Aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung erwarten Sie gemäß Bußgeldkatalog 115 Euro und ein Punkt in Flensburg (höheres Bußgeld).
  • Für den Verstoß gegen die Anschnallpflicht können Ihnen 30 Euro auferlegt werden (niedrigeres Bußgeld).

Daraus ergibt sich: Sie können davon ausgehen, dass Ihnen lediglich die Sanktionen für den Geschwindigkeitsverstoß auferlegt werden, nachdem Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren. Der Regelsatz kann allerdings aufgrund der Höhe des Bußgeldes erhöht werden. Nebenfolgen werden im Übrigen nicht addiert, da die Missachtung der Gurtpflicht keine nach sich zieht. Daher wird es vermutlich bei ca. 115 Euro sowie einem Punkt bleiben.

Wann gilt die Anschnallpflicht nicht?

Es gibt tatsächlich diverse Ausnahmen von der Gurtpflicht, die in § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten sind. Diesem Paragraphen zufolge müssen Sie sich nicht anschnallen

Unangeschnallt geblitzt: Es gibt gewisse Ausnahmen von der Anschnallpflicht.
Unangeschnallt geblitzt: Es gibt gewisse Ausnahmen von der Anschnallpflicht.
  • wenn Sie von Haus zu Haus fahren und in kurzen Zeitabständen immer wieder aussteigen müssen (z. B. beim Ausliefern von Paketen)
  • in Bussen, in denen es auch Stehplätze gibt
  • wenn Sie eine betreuungsbedürftige Person während der Fahrt in einem Bus begleiten und dabei Dienstleistungen erbringen, für die Sie Ihren Sitzplatz verlassen müssen
  • als Fahrgast in einem Bus, der mehr als 3,5 Tonnen wiegt, wenn Sie Ihren Sitzplatz nur kurz verlassen müssen
  • bei Rückwärtsfahrten oder Fahrten auf Parkplätzen mit Schrittgeschwindigkeit

Zwar ist es in den gerade genannten Situationen mehr als unwahrscheinlich, dass Sie geblitzt werden und nicht angeschnallt waren, allerdings kann es dennoch nicht schaden, darüber informiert zu sein, wann Sie dazu verpflichtet sind, sich anzuschnallen, und wann Sie keinen Gurt anlegen müssen.

Quellen und weiterführende Links

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