Deutsche Autofahrer sind gerne (zu) schnell unterwegs – das besagt zumindest das weitverbreitete Klischee. Halten Sie sich als Fahrer nicht an die in Deutschland vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung, kann dies jedoch schnell Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nach sich ziehen, wenn Sie erwischt werden. Dabei können Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote fällig werden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerhalb sowie außerhalb geschlossener Ortschaften einzuhalten ist, was es mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen auf sich hat und welche Folgen es haben kann, aufgrund eines Tempoverstoßes geblitzt zu werden.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts ignoriert
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts ignoriert
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet
Geschwindigkeitsbegrenzung: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen sich alle Kraftfahrer an ein Tempolimit von 50 km/h halten. Außerorts hingegen richtet sich die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Art des Kfz und kann 100, 80 oder 60 km/h betragen. Genauere Infos dazu finden Sie an dieser Stelle.
Für Pkw sowie andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gilt auf der Autobahn keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Als Fahrer von einem Lkw, der mehr wiegt als 3,5 Tonnen, oder einem Pkw mit angekoppeltem Anhänger müssen Sie sich auf der Autobahn jedoch an ein generelles Tempolimit von 80 km/h halten.
Ignorieren Kraftfahrer die Vorschriften zur jeweils geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung und werden geblitzt, kann ein Bußgeld zwischen 20 und 800 Euro auf sie zukommen. Zusätzlich sind ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten möglich. Welche Sanktionen bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung im Detail drohen können, verraten Ihnen diese Tabellen.
Informationen zu Tempolimits – im Video mehr dazu
Übersicht: Allgemeine Tempolimits in Deutschland
Was besagt die StVO zur Geschwindigkeitsbegrenzung?
In § 3 thematisiert die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Geschwindigkeitsbegrenzung im deutschen Verkehr. Im ersten Absatz des genannten Paragraphen heißt es dazu zunächst einmal:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […]“
Demzufolge kann es durchaus Situationen geben, in denen Sie als Kraftfahrer Ihr Tempo drosseln müssen, obwohl es noch unter der allgemein geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung liegt. Generell unterscheidet § 3 StVO zwischen dem erlaubten Tempo innerorts und außerorts; die Autobahn findet nur kurz Erwähnung. Wie die Vorschriften zur Geschwindigkeit auf welcher Straßenart für welche Kfz genau aussehen, erläutern wir im Folgenden.
Wo liegt die Höchstgeschwindigkeit innerorts?
Gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 1 StVO müssen sich alle Kraftfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften an die gleiche Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Diese liegt bei 50 km/h.
Es spielt in diesem Fall dementsprechend keine Rolle, ob Sie mit einem Auto, einem Lkw oder einem Motorrad unterwegs sind: Schneller als 50 km/h dürfen Sie nicht fahren.
Welche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landstraße gilt
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Ganze ein wenig anders geregelt. Auf einer Landstraße hängt die Geschwindigkeitsbegrenzung allgemein von der Art des Kfz ab. Laut § 3 Absatz 3 Nummer 2 StVO lassen sich dabei drei verschiedene Tempolimits ausmachen:
- 100 km/h: Autos und andere Kraftfahrzeuge, die höchstens 3,5 Tonnen wiegen
- 80 km/h: Autos mit angekoppeltem Anhänger, Kraftfahrzeuge, die zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen liegen (Autos ausgenommen), Kraftomnibusse mit oder ohne Anhänger, Lkw und Wohnmobile, die jeweils 3,5 Tonnen wiegen (inkl. Anhänger)
- 60 km/h: Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen, Kraftfahrzeuge mit Anhänger (Autos, Lkw und Wohnmobile ausgenommen, die jeweils 3,5 Tonnen wiegen), Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die es keine Sitzplätze mehr gibt
Existiert eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Deutschland auf der Autobahn?
In Deutschland kommt die Autobahn ohne allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Dies betrifft zumindest Autofahrer sowie Fahrer von Kraftfahrzeugen, die höchstens 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Für diese Kfz gilt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die der Orientierung dient.
Als Fahrer von einem Lkw, der mehr wiegt als 3,5 Tonnen, oder einem Pkw mit angekoppeltem Anhänger müssen Sie sich auf der Autobahn jedoch an eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h halten.
Auch Verkehrszeichen können eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorschreiben
Neben den allgemeinen Regeln zum Tempolimit auf deutschen Straßen können jedoch auch entsprechende Schilder eine Geschwindigkeitsbegrenzung ankündigen. Diese hat in einem solchen Fall Vorrang. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind vor allem in der Nähe von Schulen oder Kindergärten häufig nur 30 km/h erlaubt anstatt 50, um die jüngeren Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Doch auch außerorts sowie auf der Autobahn kann die jeweils geltende Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Schild vorgegeben sein. Dies kann unter anderem an einer Baustelle, einer engen Kurve oder einem Unfallschwerpunkt liegen und dient demzufolge der Verkehrssicherheit.
Wann ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?
Finden die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit keine Anwendung, weil ein entsprechendes Schild vorhanden ist, fragen sich einige Autofahrer, wie lange das darauf abgedruckte Tempolimit eigentlich einzuhalten ist und woran sich die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung erkennen lässt. Dazu ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:
- Mitunter zeigt das Verkehrszeichen 278 das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung laut StVO an. Dabei handelt es sich um ein weißes, kreisförmiges Schild mit der jeweiligen km/h-Zahl in der Mitte und schwarzen Querstrichen darüber.
- Weiterhin kann auch das Verkehrszeichen 282 eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung bedeuten. Dieses Schild sieht genauso aus wie das Zeichen 278, wobei lediglich die km/h-Zahl fehlt, da es das Ende sämtlicher Streckenverbote ankündigt (wie z. B. auch ein Überholverbot).
- Geht es um eine Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Baustelle, findet die Aufhebung dieser automatisch statt, sobald Sie die Baustelle als Kraftfahrer hinter sich gelassen haben.
- Biegen Sie von einer Straße in eine andere ab (außer bei abbiegenden Hauptstraßen), kann dies ebenfalls eine vorher geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben.
Doch Vorsicht: Sind Sie in letzterer Situation weiterhin auf der gleichen Straße unterwegs und biegen nicht ab, ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zu Ende, sondern muss immer noch eingehalten werden, bis möglicherweise ein weiteres Schild eine andere Vorgabe zur Höchstgeschwindigkeit anzeigt oder Sie eine Ortschaft verlassen oder in eine einfahren – je nachdem, wo Sie sich gerade mit Ihrem fahrbaren Untersatz befinden.