Verkehrsschilder und die allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definieren für Kfz zulässige Höchstgeschwindigkeiten. Da sich allerdings nicht alle Verkehrsteilnehmer an diese Tempolimits halten, führt unter anderem die Polizei immer wieder Verkehrskontrollen durch, um Geschwindigkeitsüberschreitungen nachzuweisen.
Doch wie wird eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt? Wer ist dazu befugt? Welche Messgeräte kommen dabei zum Einsatz? Ist bei den Messungen immer eine Toleranz zu gewähren? Und wann zieht eine Geschwindigkeitskontrolle eine Strafe nach sich? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitskontrolle: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Zahlreiche Verkehrsunfälle lassen sich jedes Jahr auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückführen. Die Geschwindigkeitsüberwachung soll daher zur Einhaltung der Verkehrsregeln animieren und damit die Verkehrssicherheit erhöhen.
Die Zuständigkeit der Geschwindigkeitskontrollen liegt in der Regel bei der Polizei und den jeweiligen Kommunen. Eine private Geschwindigkeitsüberwachung mit Blitzern ist hingegen nicht gestattet.
Lässt sich im Zuge einer Kontrolle eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen, drohen Autofahrern für eine solche Ordnungswidrigkeit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Neben einem Bußgeld kann dieser auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vorsehen. Was bei einem Verstoß im Einzelnen droht, können Sie mit diesem Rechner ermitteln.
Wie wird eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt?
Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung ahnden lässt, müssen entsprechende Beweise für die Tat vorliegen. Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, ist es daher notwendig, den Fahrzeugführer eindeutig zu identifizieren. Möglich ist dies durch den Einsatz von Blitzern und den von ihnen erstellten Beweisfotos.
Abhängig vom eingesetzten Messgerät kann eine stationäre oder mobile Geschwindigkeitsüberwachung erfolgen. Stationäre Blitzer werden an bekannten Unfallschwerpunkten fest installiert und sollen bereits durch ihre Präsenz die Verkehrssicherheit erhöhen. Im Gegensatz dazu lassen sich mobile Blitzer besonders flexibel einsetzen, weshalb sich Autofahrer nicht im Vorfeld auf deren Standorte einstellen können.
Neben dieser groben Einteilung lassen sich bei der Geschwindigkeitskontrolle mit Blitzern auch verschiedene Messverfahren unterscheiden. So können etwa Induktionsschleifen, Laser oder Lichtschranken zum Einsatz kommen. Mit speziellen Polizeifahrzeugen ist zudem auch eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren möglich.
Übrigens! Manche Messgeräte weisen auch technische Besonderheit auf, die sie für bestimmte Einsatzorte qualifizieren. So ist eine Geschwindigkeitskontrolle ohne Blitz zum Beispiel in Tunneln sinnvoll, um die Fahrzeugführer nicht zu irritieren.
Wie geht nach der Kontrolle weiter?
Fahrzeugführer, die im Zuge einer Geschwindigkeitskontrolle bei einem Tempoverstoß geblitzt werden, erhalten üblicherweise in den folgenden Wochen einen Anhörungsbogen und anschließend einen Bußgeldbescheid.
In den Schreiben wird der Fahrer über den Tatvorwurf informiert und erhält verschiedene Angaben zur Ordnungswidrigkeit. Neben den Informationen zu Tatzeit und -ort beinhaltet dies auch die Auskunft über mögliche Sanktionen. Ob für eine Geschwindigkeitsüberschreitung neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen, hängt dabei vor allem vom Ausmaß des Tempoverstoßes ab.
Um mögliche Messungenauigkeiten der Blitzer auszugleichen, wird von den gemessenen Werten der Geschwindigkeitskontrolle allerdings eine Toleranz abgezogen. Wie die Berechnung des Toleranzabzuges erfolgt, ergibt sich aus der gefahrenen Geschwindigkeit. Dabei gilt üblicherweise:
- weniger als 100 km/h: Abzug von 3 km/h
- mehr als 100 km/h: Abzug von 3 Prozent
Wichtig! Bei manchen Messverfahren sind auch höhere Toleranzen vorgeschrieben. Erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung durch Nachfahren liegt der Abzug zum Beispiel bei 5 Prozent.
Sind Sie mit den Tatvorwürfen nicht einverstanden oder vermuten Sie, dass im Zuge der Geschwindigkeitskontrolle ein Messfehler aufgetreten ist, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, gegen diese vorzugehen. Zum einen können Sie durch den Anhörungsbogen Aussagen zum Sachverhalten machen, zum anderen können Sie nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt dabei 14 Tage nach dem Eingang des Schreibens.
Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und die damit verbundene Geschwindigkeitskontrolle in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen. Dieser kann eine Akteneinsicht beantragen und dadurch unter anderem die Messprotokolle und Eichnachweise einsehen.