Halteverbot: Woran es zu erkennen ist und wo es gilt

In einer absoluten Halteverbotszone darf weder geparkt, noch gehalten werden.
In einer absoluten Halteverbotszone darf weder geparkt, noch gehalten werden.

Halteverbot: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie lange darf ich im Halteverbot stehen bleiben?

Es gibt zwei Arten von Halteverbot: eingeschränktes Halteverbot und absolutes Halteverbot. Im eingeschränkten Halteverbot darf höchstens über eine Dauer von drei Minuten gehalten werden. Außerdem zum be- und entladen sowie zum ein- und aussteigen. Parken und Halten im absoluten Halteverbot ist grundsätzlich jederzeit verboten.

Sind Halteverbot und Parkverbot dasselbe?

Die gesetzliche Definition regelt, dass das Stehenbleiben bis zu drei Minuten als Halten gilt. Bei längerem Aufenthalt als drei Minuten oder beim Verlassen des Fahrzeugs gilt der Vorgang als Parken.

Welches Bußgeld hat Parken im Halteverbot zur Folge?

Ordnungswidriges Halten in einer Halteverbotszone kostet je nach Verstoß zwischen 55 und 100 Euro. Je nachdem, ob Sie zum Beispiel beim Halten im absoluten Halteverbot eine Gefährdung, Behinderung eines Rettungsfahrzeugs oder Sachbeschädigung ausgelöst haben, fällt das Bußgeld höher oder niedriger aus. In manchen Fällen, werden sogar Punkte in Flensburg erteilt. Mit einem Fahrverbot müssen Sie nicht rechnen. Haben Sie beispielsweise unzulässig in zweiter Reihe gehalten und ist dadurch eine Sachbeschädigung entstanden, werden 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.

Das ist in der Bußgeldtabelle bei Halten im Halteverbot vorgesehen

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Hal­ten an eng­en bzw. un­über­sicht­lichen Stel­len, in schar­fen Kur­ven, auf Be­schleuni­gungs- oder Ver­zöge­rungs­strei­fen, im Be­reich von Fuß­gänger­über­wegen oder Bahn­über­gäng­en oder an Stel­len, an denen es durch Mar­kie­rung­en, Licht­zei­chen oder Verkehrs­schil­der ver­bo­ten ist20 €
... mit Be­hin­de­rung35 €
Hal­ten vor oder in einer Feuer­wehr­zu­fahrt10 €
Hal­ten in zwei­ter Rei­he55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €1
... mit Ge­fähr­dung80 €1
... mit Sach­be­schä­di­gung100 €1
Nicht platz­spa­rend hal­ten10 €
Un­be­rechtig­tes Hal­ten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht20 €
Hal­ten im Fahr­­raum von Schie­nen­­fahr­zeu­gen20 €
... mit Be­hin­de­rung30 €
Un­be­rechtig­tes Hal­ten auf Schutz­­strei­fen für den Rad­verkehr55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €1
... mit Ge­fähr­dung80 €1
... mit Sach­be­schä­di­gung100 €1
Un­be­rechtig­tes Hal­ten an Bus­halte­stel­len oder auf Bus­fahr­strei­fen55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €
... mit Ge­fähr­dung80 €
... mit Sach­be­schä­di­gung100 €

Parken und Halten im Halteverbot: Das sind die Konsequenzen

Ein Halteverbot kann mit einer Uhrzeit beschränkt sein
Ein Halteverbot kann mit einer Uhrzeit beschränkt sein

Parken und Halten unterscheiden sich insofern, dass alles unter drei Minuten, sowie das be- und entladen oder ein- und aussteigen als Halten gilt. Erfolgt der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum, wird geparkt. Achtung: Dort wo Halteverbot herrscht, gilt gleichzeitig immer auch ein Parkverbot.

Das Verkehrsrecht legt dazu in § 12 „Halten und Parken“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter Absatz 2 fest:

„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Zudem definiert die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO „Halten“ folgendermaßen:

„Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.“

Auch ohne Verkehrsschilder kann ein Halteverbot gelten. Beispielsweise:

  • 5 Meter vor und an Fußgängerüberwegen
  • oder vor einem Andreaskreuz.

Sind jedoch Verkehrszeichen, die ein Halteverbot implizieren angebracht, gilt die Halteverbotszone bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

Die Verstöße beim Halten finden meist, neben unzulässigem Halten in zweiter Reihe, in Bereichen von Schutz- oder Sonderstreifen statt. Halten auf dem Radweg oder jeglichen Schutzstreifen für den Radverkehr ist verboten. Außerdem ist auch das Halten an einer Bushaltestelle oder auf einer Busspur oder vor Feuerwehrzufahrten unzulässig.

In § 18 Absatz 8 der StVO wird das Halten auf Autobahnen sowie dem Seitenstreifen verboten: „Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.“

Absolutes Halteverbot: Welche Strafe ist vorgesehen?

Beim Halten oder Parken in einem Bereich, der durch ein Halteverbotsschild gekennzeichnet ist, wird keine Strafe verhängt, sondern ein Bußgeld. Haben Sie beispielsweise ordnungswidrig in zweiter Reihe gehalten belaufen sich die Kosten auf 55 Euro. Wenn dabei aber jemand gefährdet wurde, erhöht sich der Bußgeldbescheid auf 80 Euro, sollte eine Sachbeschädigung entstanden sein, auf 100 Euro und zusätzlich gibt es jeweils einen Punkt. Die genaue Übersicht entnehmen Sie der Bußgeldtabelle oben.

Offiziell wird in der StVO vom „Haltverbot“ gesprochen. Die Bezeichnung „Halteverbot“ hat sich umgangssprachlich eingebürgert.

Diese Zeichen und Verkehrsschilder weisen auf Halteverbot hin

Es gibt verschiedene Halteverbotsschilder deren Bedeutung sich unterscheidet. Manchmal weist zum Beispiel ein Schild für eingeschränktes Halteverbot mit einem Pfeil darauf hin, in welchem Bereich genau der Anfang ist, und wo das Halteverbot ein Ende hat.

Hier gibt es für die Halteverbotsschilder eine Erklärung

  • Eingeschränktes und absolutes Halteverbot
Verkehrsschild Nr. 286: Eingeschränktes Halteverbot
Verkehrsschild Nr. 286: Eingeschränktes Halteverbot

Bedeutung: Halten über drei Minuten ist erlaubt, das Fahrzeug darf nicht verlassen werden.

Verkehrsschild Nr. 283: absolutes Halteverbot
Verkehrsschild Nr. 283: absolutes Halteverbot

Bedeutung: Dieses Schild schreibt ein Absolutes Halteverbot vor, d.h. Halten ist hier verboten.

  • Eingeschränktes/beschränktes und absolutes Halteverbot mit Pfeil
Verkehrsschild Nr. 286-10: Anfang eingeschränktes Halteverbot
Verkehrsschild Nr. 286-10: Anfang eingeschränktes Halteverbot
Verkehrsschild Nr. 283-20: Ende absolutes Halteverbot
Verkehrsschild Nr. 283-20: Ende absolutes Halteverbot
Verkehrsschild Nr. 286-31: Eingeschränktes Halteverbot in beiden Richtungen
Verkehrsschild Nr. 286-31: Eingeschränktes Halteverbot in beiden Richtungen
Was bedeutet ein Halteverbot mit Zusatzschild?
Was bedeutet ein Halteverbot mit Zusatzschild?

Bedeutung: Das Halteverbot in diesen Schildern impliziert Halteverbot mit einem Anfang und einem Ende. Befindet sich der Pfeil oben, deutet das im Halteverbot auf den Anfang hin, ist der Pfeil unten, wird das Halteverbot hier beendet. Sind oben und unten Pfeile in entgegengesetzte Richtungen zu sehen, gilt das Halteverbote in beide Richtungen.

  • Halteverbot mit weiteren Zeichen als Zusatz

Bedeutung: Unter ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbotsschild, mit oder ohne Pfeil, können Zusatzschilder angebracht sein. Diese geben die Bedingungen preis, unter denen das Halteverbot gilt. Dann kann es in manchen Fällen, beispielsweise zu bestimmten Uhrzeiten, erlaubt sein zu Parken, obwohl eigentlich absolutes Halteverbot besteht.

Im Video erklären wir die Halteverbotsschilder

Alles Wichtige zu Halteverbotsschildern erfahren Sie auch im Video.
Alles Wichtige zu Halteverbotsschildern erfahren Sie auch im Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.

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